VAEB - Aktuell
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PFLEGEGELD<br />
Das Pflegegeld hat den Zweck pflegebedingte Mehraufwendungen abzugelten und<br />
pflegebedürftigen Personen, die notwenige Betreuung und Hilfe zu sichern, sowie die<br />
Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu<br />
führen.<br />
Die Gewährung eines Pflegegeldes muss beantragt werden. Für diesen Antrag ist ein<br />
Formular vorgesehen, welches auf Anfrage zugesandt wird. Die Antragsformulare stehen<br />
ebenfalls zum Downloaden auf unserer Homepage (www.vaeb.at /ONLINE SER-<br />
VICES/FORMULARE) zur Verfügung. Auch ein formloses Schreiben wird als Antrag<br />
gewertet.<br />
Das Pflegegeld gebührt 12 x im Jahr. Es sind 7 Stufen vorgesehen, wobei die Einreihung<br />
in eine Stufe vom monatlichen Pflegebedarf abhängig ist.<br />
Die Einstufung erfolgt unter Zugrundelegung einer ärztlichen Begutachtung. Für bestimmte<br />
Gruppen von behinderten Personen sind Mindesteinstufungen gesetzlich festgelegt.<br />
Es handelt sich z.B. um blinde Personen oder Personen, die überwiegend auf<br />
den selbständigen Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen sind.<br />
Über die Höhe des Pflegegeldes informiert die nachstehende Tabelle:<br />
Höhe des Pflegegeldes<br />
*) zusätzlich sind folgende besondere Voraussetzungen notwendig:<br />
Stufe 5: Ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand ist erforderlich. Dieser liegt vor, wenn<br />
die dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson oder die regelmäßige Nachschau – auch<br />
in den Nachtstunden (zwischen 22 Uhr und 6 Uhr) – durch eine Pflegeperson oder<br />
mehr als 5 Pflegeeinheiten, davon eine auch in den Nachtstunden erforderlich ist bzw.<br />
sind.<br />
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