VAEB - Aktuell
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MUTTERSCHAFT<br />
Als Sachleistungen werden gewährt:<br />
l ärztlicher Beistand,<br />
l Hebammenbeistand,<br />
l Beistand durch diplomierte Kinderkranken- und Säuglingsschwestern,<br />
l Heilbehelfe und Medikamente,<br />
l Pflege in einer Krankenanstalt oder in einem Entbindungsheim.<br />
Die Sachleistungen stehen allen weiblichen Versicherten und mitversicherten Angehörigen<br />
zu.<br />
Als Geldleistung wird gewährt:<br />
l Wochengeld.<br />
Wochengeld<br />
Anspruch auf Wochengeld haben nur aktive weibliche Versicherte. Mitversicherte Angehörige<br />
sind vom Wochengeldanspruch ausgeschlossen.<br />
Das Wochengeld gebührt im allgemeinen in der Höhe des auf den Kalendertag entfallenden<br />
durchschnittlichen Nettoarbeitsverdienstes (zuzüglich eines Sonderzahlungszuschlages)<br />
der Versicherten, der in den letzten 13 Wochen bzw. 3 Monaten vor dem<br />
Eintritt des Versicherungsfalles gebührt hat.<br />
Es ist auch jener Arbeitsverdienst zu berücksichtigen, der die Höchstbeitragsgrundlage<br />
übersteigt. Wochengeld gebührt grundsätzlich für die letzten 8 Wochen vor der voraussichtlichen<br />
Entbindung, den Tag der Entbindung und die ersten 8 Wochen nach der<br />
(tatsächlichen) Entbindung.<br />
Verkürzt sich die 8-wöchige Anspruchsdauer vor der Entbindung, so verlängert sich<br />
die 8-wöchige Frist nach der Entbindung im Ausmaß dieser Verkürzung, höchstens jedoch<br />
bis zur Dauer von 16 Wochen. Unabhängig davon erhöht sich die Bezugsdauer<br />
bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen auf 12 Wochen.<br />
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