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VAEB - Aktuell

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MUTTERSCHAFT<br />

Als Sachleistungen werden gewährt:<br />

l ärztlicher Beistand,<br />

l Hebammenbeistand,<br />

l Beistand durch diplomierte Kinderkranken- und Säuglingsschwestern,<br />

l Heilbehelfe und Medikamente,<br />

l Pflege in einer Krankenanstalt oder in einem Entbindungsheim.<br />

Die Sachleistungen stehen allen weiblichen Versicherten und mitversicherten Angehörigen<br />

zu.<br />

Als Geldleistung wird gewährt:<br />

l Wochengeld.<br />

Wochengeld<br />

Anspruch auf Wochengeld haben nur aktive weibliche Versicherte. Mitversicherte Angehörige<br />

sind vom Wochengeldanspruch ausgeschlossen.<br />

Das Wochengeld gebührt im allgemeinen in der Höhe des auf den Kalendertag entfallenden<br />

durchschnittlichen Nettoarbeitsverdienstes (zuzüglich eines Sonderzahlungszuschlages)<br />

der Versicherten, der in den letzten 13 Wochen bzw. 3 Monaten vor dem<br />

Eintritt des Versicherungsfalles gebührt hat.<br />

Es ist auch jener Arbeitsverdienst zu berücksichtigen, der die Höchstbeitragsgrundlage<br />

übersteigt. Wochengeld gebührt grundsätzlich für die letzten 8 Wochen vor der voraussichtlichen<br />

Entbindung, den Tag der Entbindung und die ersten 8 Wochen nach der<br />

(tatsächlichen) Entbindung.<br />

Verkürzt sich die 8-wöchige Anspruchsdauer vor der Entbindung, so verlängert sich<br />

die 8-wöchige Frist nach der Entbindung im Ausmaß dieser Verkürzung, höchstens jedoch<br />

bis zur Dauer von 16 Wochen. Unabhängig davon erhöht sich die Bezugsdauer<br />

bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen auf 12 Wochen.<br />

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