VAEB - Aktuell
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Freiwillige Leistung bei Hebammenbegleitung<br />
Seit 1.1.2009 leistet die <strong>VAEB</strong> freiwillig einen einmaligen Kostenzuschuss von 70 %<br />
der von einer freiberuflich tätigen Hebamme in Rechnung gestellten Gesamtkosten, jedoch<br />
höchstens einmalig € 100,--, wenn im Zeitraum ab der 28. Schwangerschaftswoche<br />
bis 3 Monate nach der Geburt eine Hebammenbetreuung in Anspruch genommen<br />
wurde, die über die vertraglich geregelten Leistungen hinausgeht (z. B. Geburtsvorbereitung,<br />
Stillberatung, Rückbildungsgymnastik).<br />
KINDERBETREUUNGSGELD<br />
Anspruchsvoraussetzungen<br />
Grundsätzlich hat ein Elternteil Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, wenn für dieses<br />
Kind Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, beide in einem gemeinsamen Haushalt leben<br />
und der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich liegt.<br />
Der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte darf im Kalenderjahr den Grenzbetrag<br />
von € 16.200,00 nicht übersteigen.<br />
Nicht österreichische Staatsbürger müssen sich mit ihrem Kind nach §§ 8 und 9 Niederlassungs-<br />
und Aufenthaltsgesetz rechtmäßig in Österreich aufhalten.<br />
Weiters haben auch Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte unter bestimmten<br />
Voraussetzungen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.<br />
Kinderbetreuungsgeld/EU-Recht<br />
Kinderbetreuungsgeld ist eine Familienleistung im Sinne der Verordnungen (EG) Nr.<br />
883/2004 bzw. (EWG) 1408/71. Dadurch kann sich die Zuständigkeit für die Erbringung<br />
der Familienleistungen in einem anderen EU/EWR – Mitgliedsstaat oder der<br />
Schweiz ergeben.<br />
Höhe und Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgeldes<br />
Seit 01. Jänner 2008 haben Eltern die Wahlmöglichkeit zwischen drei Bezugsvarianten:<br />
1. Variante 30 + 6 (Dauerrecht):<br />
rund € 436,00 pro Monat (€ 14,53 täglich) bis zum 30. Lebensmonat des Kindes, wenn<br />
nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile<br />
verlängert sich die Bezugsdauer maximal bis zum 36. Lebensmonat des Kindes.<br />
2. Variante 20 + 4 (neu):<br />
rund € 624,00 pro Monat (€ 20,80 täglich) bis zum 20. Lebensmonat des Kindes, wenn<br />
nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide El-