VAEB - Aktuell
VAEB - Aktuell
VAEB - Aktuell
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
42<br />
Die Kosten für Heilbehelfe (ausgenommen Sehbehelfe) und Hilfsmittel werden von der<br />
<strong>VAEB</strong> nur dann übernommen, wenn deren Kassentarif höher als € 29,60 (inkl. MWSt)<br />
ist.<br />
Teilkosten für Sehbehelfe werden von der <strong>VAEB</strong> nur dann übernommen, wenn deren<br />
Kassentarif höher als € 88,80 (inkl. MWSt) ist.<br />
Ausnahmen: Für Kinder über dem 15. Lebensjahr, die noch Angehörige im sozialversicherungsrechtlichen<br />
Sinne sind, beträgt der Mindestkostenanteil € 29,60.<br />
Die/Der Versicherte hat 10 % der Kosten des Heilbehelfes (ausgenommen Sehbehelfe)<br />
oder Hilfsmittels, mindestens jedoch € 29,60 selbst zu tragen. Für ständig<br />
benötigte Heilbehelfe und Hilfsmittel, die nur einmalig oder kurzfristig verwendet werden<br />
können, beträgt der Kostenanteil ebenfalls 10 %. Der Mindestkostenanteil von<br />
€ 29,60 gilt jedoch für diese Fälle nicht. Die Kosten derartiger Heilbehelfe und Hilfsmittel<br />
werden bis zu € 1.184.- für einen Monatsbedarf übernommen.<br />
Für eine Reihe von Heilbehelfen und Hilfsmittel sieht die Satzung eine Mindestgebrauchsdauer<br />
vor.<br />
Von der Entrichtung des Kostenanteiles sind befreit:<br />
l Anspruchsberechtigte, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,<br />
l ohne Rücksicht auf das Lebensalter erheblich behinderte Kinder, für die ein Anspruch<br />
auf erhöhte Familienbeihilfe besteht,<br />
l Personen, denen Heilbehelfe und Hilfsmittel im Rahmen der medizinischen Maßnahmen<br />
der Rehabilitation gewährt werden,<br />
l Personen, die sozial besonders schutzbedürftig sind.<br />
Bewilligung für Heilbehelfe und Hilfsmittel: kv.heilbehelfe-hilfsmittel@vaeb.at