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VAEB - Aktuell

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Die Kosten für Heilbehelfe (ausgenommen Sehbehelfe) und Hilfsmittel werden von der<br />

<strong>VAEB</strong> nur dann übernommen, wenn deren Kassentarif höher als € 29,60 (inkl. MWSt)<br />

ist.<br />

Teilkosten für Sehbehelfe werden von der <strong>VAEB</strong> nur dann übernommen, wenn deren<br />

Kassentarif höher als € 88,80 (inkl. MWSt) ist.<br />

Ausnahmen: Für Kinder über dem 15. Lebensjahr, die noch Angehörige im sozialversicherungsrechtlichen<br />

Sinne sind, beträgt der Mindestkostenanteil € 29,60.<br />

Die/Der Versicherte hat 10 % der Kosten des Heilbehelfes (ausgenommen Sehbehelfe)<br />

oder Hilfsmittels, mindestens jedoch € 29,60 selbst zu tragen. Für ständig<br />

benötigte Heilbehelfe und Hilfsmittel, die nur einmalig oder kurzfristig verwendet werden<br />

können, beträgt der Kostenanteil ebenfalls 10 %. Der Mindestkostenanteil von<br />

€ 29,60 gilt jedoch für diese Fälle nicht. Die Kosten derartiger Heilbehelfe und Hilfsmittel<br />

werden bis zu € 1.184.- für einen Monatsbedarf übernommen.<br />

Für eine Reihe von Heilbehelfen und Hilfsmittel sieht die Satzung eine Mindestgebrauchsdauer<br />

vor.<br />

Von der Entrichtung des Kostenanteiles sind befreit:<br />

l Anspruchsberechtigte, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,<br />

l ohne Rücksicht auf das Lebensalter erheblich behinderte Kinder, für die ein Anspruch<br />

auf erhöhte Familienbeihilfe besteht,<br />

l Personen, denen Heilbehelfe und Hilfsmittel im Rahmen der medizinischen Maßnahmen<br />

der Rehabilitation gewährt werden,<br />

l Personen, die sozial besonders schutzbedürftig sind.<br />

Bewilligung für Heilbehelfe und Hilfsmittel: kv.heilbehelfe-hilfsmittel@vaeb.at

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