VAEB - Aktuell
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MEDIZINISCHE<br />
HAUSKRANKENPFLEGE<br />
Medizinische Hauskrankenpflege ist zu gewähren, wenn und solange es die Art der<br />
Krankheit erfordert. Sie wird über ärztliche Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht erbracht.<br />
Die medizinische Hauskrankenpflege wird erbracht durch diplomierte Krankenschwestern/Krankenpfleger,<br />
die von der <strong>VAEB</strong> beigestellt werden oder die mit der<br />
<strong>VAEB</strong> in einem Vertragsverhältnis stehen oder die im Rahmen von Vertragseinrichtungen<br />
tätig sind, die medizinische Hauskrankenpflege betreiben.<br />
Die medizinische Hauskrankenpflege umfasst medizinische Leistungen und qualifizierte<br />
Pflegeleistungen wie:<br />
l Verabreichung von Injektionen (nur zur Einschulung),<br />
l Sondenernährung,<br />
l Dekubitusversorgung,<br />
l Infusionsüberwachung,<br />
l Verbandswechsel,<br />
l Katheterwechsel,<br />
l Spülungen und<br />
l Stomapflege (nur zur Einschulung).<br />
Zur medizinischen Hauskrankenpflege gehören nicht die Grundpflege (z.B. Körperreinigung,<br />
Körperpflege) und die hauswirtschaftliche Versorgung (Betten machen, Essen<br />
zubereiten, etc.).<br />
Die medizinische Hauskrankenpflege ist als krankenhausersetzende Leistung gedacht<br />
und soll Spitalsaufenthalte verkürzen oder ersetzen, um den Patientinnen/Patienten in<br />
ihrer/seiner gewohnten Umgebung medizinisch versorgen zu können.<br />
Die medizinische Hauskrankenpflege wird für längstens 4 Wochen gewährt. Über diesen<br />
Zeitraum hinaus kann sie nach Vorliegen einer chef- oder kontrollärztlichen<br />
Bewilligung weitergewährt werden.<br />
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