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VAEB - Aktuell

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Höhe des Betrages, den die <strong>VAEB</strong> der Apotheke zu bezahlen gehabt hätte (abzüglich<br />

Rezeptgebühr).<br />

Hinsichtlich Befreiungsmöglichkeiten von Entrichtung der Rezeptgebühr wird auf Seite<br />

43 f. verwiesen.<br />

Obergrenze für Rezeptgebühren<br />

Derzeit zahlt man für jedes Krankenkassen-Medikament in der Apotheke eine Rezeptgebühr<br />

von 5,30 €. Eine Befreiung gab es bisher nur für Personen mit geringem Einkommen<br />

(unter dem Ausgleichszulagen-Richtsatz), die entweder eine Ausgleichszulage<br />

bezogen haben oder aufgrund eines Antrags wegen eines Einkommens unter<br />

dem Ausgleichszulagenrichtsatz befreit wurden. Beide Regelungen werden auch in<br />

Zukunft gelten.<br />

Ab 1.1.2008 hat der Gesetzgeber aber eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, damit<br />

mehr Versicherte als bisher von der Rezeptgebühr befreit werden. Speziell Menschen<br />

mit hohem Medikamentenbedarf und geringem Einkommen werden damit spürbar entlastet.<br />

Für jede(n) Versicherte(n) wird ein Konto der bezahlten Rezeptgebühren geführt.<br />

Diese werden mit dem Nettoeinkommen verglichen. Sobald die addierten bezahlten<br />

Rezeptgebühren in einem Kalenderjahr 2% des Nettoeinkommens erreichen,<br />

tritt für das restliche Kalenderjahr ohne Antrag eine Befreiung ein. Sobald diese Befreiung<br />

im System errechnet wurde, wird sie der Ärztin/dem Arzt über das e-card-System<br />

beim Ausstellen eines Rezepts angezeigt. Die Ärztin/Der Arzt vermerkt die Befreiung<br />

auf dem Rezept, die/der Versicherte muss in der Apotheke keine Rezeptgebühr mehr<br />

bezahlen.<br />

Die neue Sozialleistung im Detail<br />

Seit 1.1.2008 muss jede(r) Versicherte nur so lange die Rezeptgebühr zahlen, bis<br />

sie/er im laufenden Kalenderjahr mit diesen Zahlungen einen Betrag von 2% ihres/seines<br />

Jahresnettoeinkommens erreicht. Danach ist sie/er für den Rest des Kalenderjahres<br />

von der Rezeptgebühr befreit.<br />

Die Sozialversicherung legt dabei für jede(n) Versicherte(n) ein eigenes Rezeptgebühren-Konto<br />

an. Auf der einen Seite wird das Nettoeinkommen verbucht, auf der anderen<br />

Seite werden die im laufenden Jahr bezahlten Rezeptgebühren addiert. Sobald<br />

diese eine Summe von 2% des Nettoeinkommens erreichen, wird dieser Umstand der<br />

Ärztin/dem Arzt, die/der ein Medikament verschreibt, bzw. der Ordinationshilfe beim<br />

Stecken der e-card angezeigt. In der Ordination sieht man nur, dass eine Befreiung<br />

vorliegt - nicht aber aus welchem Grund! Wie bisher wird die Befreiung von der Rezeptgebühr<br />

auf dem Rezept vermerkt. In der Apotheke wird der/dem Versicherten<br />

diese Gebühr dann nicht mehr in Rechnung gestellt.<br />

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