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VAEB - Aktuell

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Nach dem neu gefassten § 2 Abs 1 Z 3 KBGG besteht daher Anspruch auf pauschales<br />

Kinderbetreuungsgeld, sofern der Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte<br />

des Elternteiles im Kalenderjahr den absoluten Grenzbetrag von EUR 16.200,- oder<br />

den höheren individuellen Grenzbetrag nach § 8b KBGG nicht übersteigt.<br />

Um die Berechnung des Zuverdienstes etwas zu erleichtern und die Vollzugsbehörden<br />

zu entlasten, wird die Regelung abgeschafft, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen,<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte als Zuverdienst<br />

gelten. Weiters wird klargestellt, dass auch bei nichtselbstständigen Einkünften auf die<br />

während des KBG-Bezuges nach steuerrechtlichen Grundsätzen erzielten Einkünfte<br />

(Lohnsteuerbemessungsgrundlage) abzustellen ist und die zeitliche Zuordnung<br />

der Einkünfte (Zufluss der Einnahmen und Abfluss der Ausgaben) ebenfalls nach<br />

dem EStG 1988 erfolgt. (§ 8 KBGG)<br />

Für die Feststellung, ob die Zuverdienstgrenzen überschritten werden, ist der maßgebliche<br />

Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 8 KBGG zu ermitteln.<br />

Dabei ist die Summe der folgenden Einkünfte zu berücksichtigen:<br />

1) Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit<br />

2) Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

3) Einkünfte aus selbstständiger Arbeit<br />

4) Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft<br />

II. Verzicht<br />

Durch die Möglichkeit des Verzichts auf das Kinderbetreuungsgeld für einen im Vorhinein<br />

bestimmten Zeitraum von einem oder mehreren Monaten bleiben die im Verzichtszeitraum<br />

erzielten Einkünfte außer Ansatz.<br />

Für Selbstständige und Landwirtinnen/-wirte ist ein Verzicht nur in Verbindung mit der<br />

Vorlage einer Zwischenbilanz oder Zwischenabrechnung wirksam.<br />

Der Verzicht ist mittels eines eigenen Formulares zu erklären.<br />

Der Verzicht kann für maximal 6 Monate rückwirkend widerrufen werden, hierbei müssen<br />

die widerrufenen Kalendermonate zur Gänze in diesem 6 – monatigen Rahmenzeitraum<br />

liegen.<br />

Beispiel:<br />

Wird der Verzicht für den Monat April widerrufen, so muss der Widerruf spätestes am<br />

30. September beim zuständigen Krankenversicherungsträger vorliegen.

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