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VAEB - Aktuell

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l Zugehörigkeit in der Pensionsversicherung:<br />

Die Selbstversicherten sind dem Zweig der Pensionsversicherung zugehörig, in<br />

dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestand. Bestand bisher keine Pflichtversicherung<br />

in der Pensionsversicherung, so sind sie der Pensionsversicherung der Arbeiter<br />

zugehörig.<br />

8. Krankengeld - Wochengeld<br />

Das Kranken- sowie das Wochengeld sind Fixbeträge.<br />

Krankengeld: täglich € 4,63<br />

Wochengeld: täglich € 8,45.<br />

9. Fälligkeit und Einzahlung der Beiträge<br />

Die Beiträge sind am Ende des Kalendermonates fällig und unaufgefordert jeweils bis<br />

zum 15. des Folgemonates zu bezahlen.<br />

Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.vaeb.at unter:<br />

Leistungen - Freiwillige Versicherungen<br />

KRANKENVERSICHERUNGSBEITRAG<br />

FÜR AUSLANDSPENSIONEN<br />

Mit dem Inkrafttreten der Europäischen Verordnung zur Koordinierung der Systeme<br />

der sozialen Sicherheit (VO 883/2004) sind auch von Pensionen und Altersrenten aus<br />

dem Ausland (EU-Raum und Staaten, mit denen Österreich ein bilaterales Abkommen<br />

geschlossen hat sowie auch die Schweiz) Krankenversicherungsbeiträge zu bezahlen.<br />

Diese Regelung führt endlich zu einer Gleichstellung von ausländischen mit österreichischen<br />

Pensionseinkünften, da bisher keine Beiträge von Pensionsleistungen aus<br />

dem Ausland gezahlt werden mussten.<br />

Um den Aufwand für die betroffenen Pensionisten so gering wie möglich zu halten,<br />

werden die Krankenversicherungsbeiträge für die Auslandspensionen von der österreichischen<br />

Pension einbehalten.<br />

Nur wenn der Krankenversicherungsbeitrag für die Auslandspension höher ist als die<br />

österreichische Pension (d.h. es liegt eine hohe Pension oder Altersrente aus dem<br />

Ausland und nur eine geringe Pension aus Österreich vor), wird den betroffenen Versicherten<br />

die Differenz vom Krankenversicherungsträger vorgeschrieben.

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