VAEB - Aktuell
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l Zugehörigkeit in der Pensionsversicherung:<br />
Die Selbstversicherten sind dem Zweig der Pensionsversicherung zugehörig, in<br />
dem zuletzt eine Pflichtversicherung bestand. Bestand bisher keine Pflichtversicherung<br />
in der Pensionsversicherung, so sind sie der Pensionsversicherung der Arbeiter<br />
zugehörig.<br />
8. Krankengeld - Wochengeld<br />
Das Kranken- sowie das Wochengeld sind Fixbeträge.<br />
Krankengeld: täglich € 4,63<br />
Wochengeld: täglich € 8,45.<br />
9. Fälligkeit und Einzahlung der Beiträge<br />
Die Beiträge sind am Ende des Kalendermonates fällig und unaufgefordert jeweils bis<br />
zum 15. des Folgemonates zu bezahlen.<br />
Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.vaeb.at unter:<br />
Leistungen - Freiwillige Versicherungen<br />
KRANKENVERSICHERUNGSBEITRAG<br />
FÜR AUSLANDSPENSIONEN<br />
Mit dem Inkrafttreten der Europäischen Verordnung zur Koordinierung der Systeme<br />
der sozialen Sicherheit (VO 883/2004) sind auch von Pensionen und Altersrenten aus<br />
dem Ausland (EU-Raum und Staaten, mit denen Österreich ein bilaterales Abkommen<br />
geschlossen hat sowie auch die Schweiz) Krankenversicherungsbeiträge zu bezahlen.<br />
Diese Regelung führt endlich zu einer Gleichstellung von ausländischen mit österreichischen<br />
Pensionseinkünften, da bisher keine Beiträge von Pensionsleistungen aus<br />
dem Ausland gezahlt werden mussten.<br />
Um den Aufwand für die betroffenen Pensionisten so gering wie möglich zu halten,<br />
werden die Krankenversicherungsbeiträge für die Auslandspensionen von der österreichischen<br />
Pension einbehalten.<br />
Nur wenn der Krankenversicherungsbeitrag für die Auslandspension höher ist als die<br />
österreichische Pension (d.h. es liegt eine hohe Pension oder Altersrente aus dem<br />
Ausland und nur eine geringe Pension aus Österreich vor), wird den betroffenen Versicherten<br />
die Differenz vom Krankenversicherungsträger vorgeschrieben.