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VAEB - Aktuell

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Vertragseinrichtungen (ausgenommen Ambulanzen in öffentlichen Krankenanstalten<br />

mit Pauschalabgeltung) oder in eigenen Einrichtungen 14% des jeweiligen Vertragstarifes<br />

3. bei Inanspruchnahme logopädisch-phoniatrisch-audiologischer, ergotherapeutischer<br />

Behandlung bei freiberuflich tätigen VertragslogopädInnen, VertragsergotherapeutInnen<br />

und in Vertragseinrichtungen 14% des jeweiligen Vertragstarifes<br />

4. bei Inanspruchnahme psychotherapeutischer und psychologisch-diagnostischer<br />

Behandlung bei freiberuflich tätigen VertragspsychotherapeutInnen und klinischen<br />

VertragspsychologInnen und in Vertragseinrichtungen 20% des jeweiligen Vertragstarifes.<br />

Seit 1.1.1995 gibt es bei der <strong>VAEB</strong> Verträge mit klinischen Psychologinnen/Psychologen.<br />

Eine Zuweisung erfolgt im Allgemeinen von Fachärztinnen/-ärzten für Psychiatrie<br />

und Neurologie, Innere Medizin, Kinderheilkunde oder von Psychotherapeutinnen/-therapeuten.<br />

Bei Zuweisung von Fachärztinnen/-ärzten aller anderen Fachgebiete oder<br />

Allgemeinmedizinerinnen/-medizinern sind die diagnostischen Leistungen vorher von<br />

der <strong>VAEB</strong> zu genehmigen.<br />

In den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Kärnten besteht<br />

die Möglichkeit nichtärztliche Psychotherapeutinnen/-therapeuten auf Krankenschein<br />

in Anspruch zu nehmen. Zu beachten ist, dass die abgeschlossenen Verrechnungsvereinbarungen<br />

die Möglichkeit einer Direktverrechnung zulassen, eine Verpflichtung<br />

zur Abrechnung besteht jedoch nicht.<br />

Der Behandlungsbeitrag im Falle einer Abrechnung auf Krankenschein beträgt derzeit<br />

€ 10,60 pro Einzeltherapieeinheit und € 4,20 pro Gruppentherapieeinheit.Die Therapiekosten<br />

werden von uns in diesem Fall, abgesehen vom Behandlungskostenbeitrag,<br />

vollständig gedeckt. Sollte Ihr/e PsychotherapeutIn trotzdem eine Zuzahlung von Ihnen<br />

verlangen, so ist dies nicht zulässig. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt<br />

an uns.<br />

Wird die Gesprächstherapie bei nichtärztlichen Psychotherapeutinnen/-therapeuten<br />

privat bezahlt, werden von der <strong>VAEB</strong> nach Vorlage einer detaillierten saldierten Originalhonorarnote<br />

Zuschüsse zu Leistungen im folgenden Ausmaß erbracht:<br />

a) für eine Einzelsitzung zu 60 Minuten € 21,80<br />

b) für eine Einzelsitzung zu 30 Minuten € 12,72<br />

c) für eine Gruppensitzung (maximal 10 Personen)<br />

zu 90 Minuten pro Person € 7,27<br />

d) für eine Gruppensitzung (maximal 10 Personen)<br />

zu 45 Minuten pro Person € 5,09<br />

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