VAEB - Aktuell
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Vertragseinrichtungen (ausgenommen Ambulanzen in öffentlichen Krankenanstalten<br />
mit Pauschalabgeltung) oder in eigenen Einrichtungen 14% des jeweiligen Vertragstarifes<br />
3. bei Inanspruchnahme logopädisch-phoniatrisch-audiologischer, ergotherapeutischer<br />
Behandlung bei freiberuflich tätigen VertragslogopädInnen, VertragsergotherapeutInnen<br />
und in Vertragseinrichtungen 14% des jeweiligen Vertragstarifes<br />
4. bei Inanspruchnahme psychotherapeutischer und psychologisch-diagnostischer<br />
Behandlung bei freiberuflich tätigen VertragspsychotherapeutInnen und klinischen<br />
VertragspsychologInnen und in Vertragseinrichtungen 20% des jeweiligen Vertragstarifes.<br />
Seit 1.1.1995 gibt es bei der <strong>VAEB</strong> Verträge mit klinischen Psychologinnen/Psychologen.<br />
Eine Zuweisung erfolgt im Allgemeinen von Fachärztinnen/-ärzten für Psychiatrie<br />
und Neurologie, Innere Medizin, Kinderheilkunde oder von Psychotherapeutinnen/-therapeuten.<br />
Bei Zuweisung von Fachärztinnen/-ärzten aller anderen Fachgebiete oder<br />
Allgemeinmedizinerinnen/-medizinern sind die diagnostischen Leistungen vorher von<br />
der <strong>VAEB</strong> zu genehmigen.<br />
In den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Kärnten besteht<br />
die Möglichkeit nichtärztliche Psychotherapeutinnen/-therapeuten auf Krankenschein<br />
in Anspruch zu nehmen. Zu beachten ist, dass die abgeschlossenen Verrechnungsvereinbarungen<br />
die Möglichkeit einer Direktverrechnung zulassen, eine Verpflichtung<br />
zur Abrechnung besteht jedoch nicht.<br />
Der Behandlungsbeitrag im Falle einer Abrechnung auf Krankenschein beträgt derzeit<br />
€ 10,60 pro Einzeltherapieeinheit und € 4,20 pro Gruppentherapieeinheit.Die Therapiekosten<br />
werden von uns in diesem Fall, abgesehen vom Behandlungskostenbeitrag,<br />
vollständig gedeckt. Sollte Ihr/e PsychotherapeutIn trotzdem eine Zuzahlung von Ihnen<br />
verlangen, so ist dies nicht zulässig. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt<br />
an uns.<br />
Wird die Gesprächstherapie bei nichtärztlichen Psychotherapeutinnen/-therapeuten<br />
privat bezahlt, werden von der <strong>VAEB</strong> nach Vorlage einer detaillierten saldierten Originalhonorarnote<br />
Zuschüsse zu Leistungen im folgenden Ausmaß erbracht:<br />
a) für eine Einzelsitzung zu 60 Minuten € 21,80<br />
b) für eine Einzelsitzung zu 30 Minuten € 12,72<br />
c) für eine Gruppensitzung (maximal 10 Personen)<br />
zu 90 Minuten pro Person € 7,27<br />
d) für eine Gruppensitzung (maximal 10 Personen)<br />
zu 45 Minuten pro Person € 5,09<br />
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