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VAEB - Aktuell

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KOSTENINFORMATION<br />

Auf der Vorschreibung für die Einzahlung des Behandlungsbeitrages befindet sich eine<br />

Aufschlüsselung über dessen Zusammensetzung. In einer eigenen Rubrik finden sich<br />

Informationen über die Höhe des Honorars, das die <strong>VAEB</strong> für die/den jeweilige(n) Versicherte(n)<br />

(Angehörige(n)) im konkreten Behandlungsfall zu bezahlen hatte. Es handelt<br />

sich dabei ausschließlich um eine Information über die Verwendung der Versichertenbeiträge.<br />

Die Kosteninformation umfasst die wichtigsten Leistungsbereiche der<br />

Krankenversicherung: (zahn)ärztliche Hilfe, Spitalsaufenthalte, Medikamente, Heilbehelfe<br />

und Hilfsmittel.<br />

Hinsichtlich der Befreiung von Behandlungsbeiträgen wird auf Seite 40 f. verwiesen.<br />

Seit 1.4.1994 besteht mit Ärztinnen/Ärzten für Allgemeinmedizin und Fachärztinnen/<br />

-ärzten, die mit der <strong>VAEB</strong> in einem Vertragsverhältnis stehen, eine Vereinbarung über<br />

die Erbringung von psychotherapeutischer Behandlung auf Krankenschein. Die Patientin/Der<br />

Patient hat dem Arzt keine Zuzahlungen zu leisten. Ein allfälliger Behandlungsbeitrag<br />

wird von der <strong>VAEB</strong> im Nachhinein vorgeschrieben. Die <strong>VAEB</strong> ist damit einer<br />

der wenigen Krankenversicherungsträger Österreichs, die Psychotherapie als<br />

Sachleistung anbieten.<br />

Der ärztlichen Hilfe gleichgestellt sind<br />

l eine aufgrund ärztlicher Verschreibung erforderliche physiotherapeutische, logopädisch-phoniatrisch-audiologische<br />

oder ergotherapeutische Behandlung durch Personen,<br />

die zur freiberuflichen Ausübung der betreffenden Dienste berechtigt sind,<br />

l eine psychotherapeutische Behandlung durch Personen, die zur selbständigen<br />

Ausübung der Psychotherapie berechtigt sind; jedenfalls vor der zweiten psychotherapeutischen<br />

Behandlung hat eine ärztliche Untersuchung stattzufinden;<br />

l eine aufgrund ärztlicher Verschreibung oder psychotherapeutischer Zuweisung erforderliche<br />

diagnostische Leistung einer/eines klinischen Psychologin/Psychologen,<br />

die/der zur selbständigen Ausübung des psychologischen Berufes berechtigt ist.<br />

Bei Inanspruchnahme ist ein Behandlungsbeitrag in folgender Höhe zu entrichten:<br />

1. bei Inanspruchnahme von psychotherapeutischen Leistungen bei berechtigten Vertragsärztinnen/-ärzten<br />

oder Vertrags-Gruppenpraxen 14% des jeweiligen Vertragstarifes<br />

2. bei Inanspruchnahme physikalischer Behandlungen bei Vertragsärztinnen/-ärzten,<br />

Vertrags-Gruppenpraxen, bei freiberuflich tätigen VertragsphysiotherapeuInnen, in

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