VAEB - Aktuell
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KOSTENINFORMATION<br />
Auf der Vorschreibung für die Einzahlung des Behandlungsbeitrages befindet sich eine<br />
Aufschlüsselung über dessen Zusammensetzung. In einer eigenen Rubrik finden sich<br />
Informationen über die Höhe des Honorars, das die <strong>VAEB</strong> für die/den jeweilige(n) Versicherte(n)<br />
(Angehörige(n)) im konkreten Behandlungsfall zu bezahlen hatte. Es handelt<br />
sich dabei ausschließlich um eine Information über die Verwendung der Versichertenbeiträge.<br />
Die Kosteninformation umfasst die wichtigsten Leistungsbereiche der<br />
Krankenversicherung: (zahn)ärztliche Hilfe, Spitalsaufenthalte, Medikamente, Heilbehelfe<br />
und Hilfsmittel.<br />
Hinsichtlich der Befreiung von Behandlungsbeiträgen wird auf Seite 40 f. verwiesen.<br />
Seit 1.4.1994 besteht mit Ärztinnen/Ärzten für Allgemeinmedizin und Fachärztinnen/<br />
-ärzten, die mit der <strong>VAEB</strong> in einem Vertragsverhältnis stehen, eine Vereinbarung über<br />
die Erbringung von psychotherapeutischer Behandlung auf Krankenschein. Die Patientin/Der<br />
Patient hat dem Arzt keine Zuzahlungen zu leisten. Ein allfälliger Behandlungsbeitrag<br />
wird von der <strong>VAEB</strong> im Nachhinein vorgeschrieben. Die <strong>VAEB</strong> ist damit einer<br />
der wenigen Krankenversicherungsträger Österreichs, die Psychotherapie als<br />
Sachleistung anbieten.<br />
Der ärztlichen Hilfe gleichgestellt sind<br />
l eine aufgrund ärztlicher Verschreibung erforderliche physiotherapeutische, logopädisch-phoniatrisch-audiologische<br />
oder ergotherapeutische Behandlung durch Personen,<br />
die zur freiberuflichen Ausübung der betreffenden Dienste berechtigt sind,<br />
l eine psychotherapeutische Behandlung durch Personen, die zur selbständigen<br />
Ausübung der Psychotherapie berechtigt sind; jedenfalls vor der zweiten psychotherapeutischen<br />
Behandlung hat eine ärztliche Untersuchung stattzufinden;<br />
l eine aufgrund ärztlicher Verschreibung oder psychotherapeutischer Zuweisung erforderliche<br />
diagnostische Leistung einer/eines klinischen Psychologin/Psychologen,<br />
die/der zur selbständigen Ausübung des psychologischen Berufes berechtigt ist.<br />
Bei Inanspruchnahme ist ein Behandlungsbeitrag in folgender Höhe zu entrichten:<br />
1. bei Inanspruchnahme von psychotherapeutischen Leistungen bei berechtigten Vertragsärztinnen/-ärzten<br />
oder Vertrags-Gruppenpraxen 14% des jeweiligen Vertragstarifes<br />
2. bei Inanspruchnahme physikalischer Behandlungen bei Vertragsärztinnen/-ärzten,<br />
Vertrags-Gruppenpraxen, bei freiberuflich tätigen VertragsphysiotherapeuInnen, in