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VAEB - Aktuell

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Beim abnehmbaren Zahnersatz ist ein Behandlungsbeitrag vom Versicherten zu entrichten.<br />

Sofern die <strong>VAEB</strong> die Kosten eines Zahnersatzstückes bereits einmal übernommen<br />

hat, wird eine Neuherstellung frühestens nach 6 Jahren geleistet, es sei denn, dass infolge<br />

notwendig gewordener Extraktionen oder anderer Veränderungen im Mund eine<br />

vorzeitige Neuherstellung notwendig wird. Für Reservestücke werden von der <strong>VAEB</strong><br />

jedenfalls keine Kosten übernommen.<br />

Bei konservierender und chirurgischer Zahnbehandlung ist ein Behandlungsbeitrag<br />

von 20 %, bei abnehmbaren Zahnersätzen, Kieferregulierungen und Reparaturen ist<br />

ein Behandlungsbeitrag von 30% des jeweiligen Vertragstarifes zu leisten, sofern<br />

ein(e) Vertragsärztin/-arzt (Vertragsdentistin/-dentist), eine Vertragseinrichtung, eine<br />

Vertragsgruppenpraxis oder eine eigene Einrichtung in Anspruch genommen wurde.<br />

Die Behandlungsbeiträge der gebräuchlichsten Leistungen sind:<br />

Behandlungsbeitrag<br />

in €<br />

20 % des Tarifes<br />

konservierende Behandlung<br />

Zahnextraktion mit Anästhesie 3,38<br />

Amalgamfüllung<br />

(1-2-3 Flächen) 3,40 - 5,36 - 7,96<br />

Kunststofffüllung<br />

(1-2-3 Flächen)(nur für Front- und Eckzähne) 6,72 - 8,66 - 11,38<br />

Aufbau mit Höckerdeckung 12,10<br />

Ecken- bzw. Schneidekantenaufbau<br />

18,04<br />

Wurzelbehandlung<br />

(1-2-3 kanalig) 9,78/ 19,60/ 29,36<br />

Zahnsteinentfernung 1,96

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