VAEB - Aktuell
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Beim abnehmbaren Zahnersatz ist ein Behandlungsbeitrag vom Versicherten zu entrichten.<br />
Sofern die <strong>VAEB</strong> die Kosten eines Zahnersatzstückes bereits einmal übernommen<br />
hat, wird eine Neuherstellung frühestens nach 6 Jahren geleistet, es sei denn, dass infolge<br />
notwendig gewordener Extraktionen oder anderer Veränderungen im Mund eine<br />
vorzeitige Neuherstellung notwendig wird. Für Reservestücke werden von der <strong>VAEB</strong><br />
jedenfalls keine Kosten übernommen.<br />
Bei konservierender und chirurgischer Zahnbehandlung ist ein Behandlungsbeitrag<br />
von 20 %, bei abnehmbaren Zahnersätzen, Kieferregulierungen und Reparaturen ist<br />
ein Behandlungsbeitrag von 30% des jeweiligen Vertragstarifes zu leisten, sofern<br />
ein(e) Vertragsärztin/-arzt (Vertragsdentistin/-dentist), eine Vertragseinrichtung, eine<br />
Vertragsgruppenpraxis oder eine eigene Einrichtung in Anspruch genommen wurde.<br />
Die Behandlungsbeiträge der gebräuchlichsten Leistungen sind:<br />
Behandlungsbeitrag<br />
in €<br />
20 % des Tarifes<br />
konservierende Behandlung<br />
Zahnextraktion mit Anästhesie 3,38<br />
Amalgamfüllung<br />
(1-2-3 Flächen) 3,40 - 5,36 - 7,96<br />
Kunststofffüllung<br />
(1-2-3 Flächen)(nur für Front- und Eckzähne) 6,72 - 8,66 - 11,38<br />
Aufbau mit Höckerdeckung 12,10<br />
Ecken- bzw. Schneidekantenaufbau<br />
18,04<br />
Wurzelbehandlung<br />
(1-2-3 kanalig) 9,78/ 19,60/ 29,36<br />
Zahnsteinentfernung 1,96