VAEB - Aktuell
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Eine psychische Befindensstörung, die als Krankheit anzusehen ist, ist Voraussetzung<br />
für die Einstufung als Kassenleistung. Jedenfalls vor der zweiten psychotherapeutischen<br />
Behandlung hat nachweislich eine ärztliche Untersuchung stattzufinden.<br />
Darüber hinaus besteht ab der 5. Einheit chefärztliche Bewilligungspflicht.<br />
Eine Krankschreibung kann nur eine Ärztin/ein Arzt vornehmen.<br />
ZAHNÄRZTLICHE HILFE<br />
(ZAHNBEHANDLUNG/ZAHNERSATZ)<br />
wird erbracht durch<br />
l Vertragsärztinnen/-ärzte (Vertragsdentistinnen/-dentisten),<br />
l Ärztinnen/Ärzte (Dentistinnen/Dentisten) in Vertragseinrichtungen,<br />
l Ärztinnen/Ärzte (Dentistinnen/Dentisten) in eigenen Einrichtungen<br />
(Zahnambulatorien),<br />
l Wahlärzte (Wahldentisten) und<br />
l Ärzte (Dentisten) in Wahleinrichtungen.<br />
Die Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der <strong>VAEB</strong>-eigenen Zahnambulatorien<br />
sind auf Seite 80 f. zu finden.<br />
Bei der Inanspruchnahme von zahnärztlicher Hilfe durch Vertragsärztinnen/-ärzte (Vertragsdentistinnen/-dentisten),<br />
Ärztinnen/Ärzte in Vertragseinrichtungen, Ärztinnen/<br />
Ärzte in eigenen Einrichtungen (Zahnambulatorien) ist die e-card vorzulegen.<br />
Das e-card Service Entgelt von € 10.- gilt bei der <strong>VAEB</strong> nicht!<br />
Alle in den Honorarordnungen für Vertragsärztinnen/-ärzte bzw. Vertragsdentistinnen/<br />
-dentisten vorgesehenen Leistungen entsprechen vollkommen den medizinischen,<br />
ästhetischen und kosmetischen Erfordernissen.<br />
Zur Zahnbehandlung gehören:<br />
l konservierende (z.B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnsteinentfernung),