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VAEB - Aktuell

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ERWEITERTE<br />

HEILBEHANDLUNG<br />

Zur erweiterten Heilbehandlung gehören Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit<br />

(Aufenthalt in Kurorten, Kuranstalten, Genesungs- und Erholungsheimen, Landaufenthalte)<br />

und für Versicherte in der Krankenversicherung Abteilung B auch die Maßnahmen<br />

der erweiterten Rehabilitation. Die Maßnahmen der erweiterten Heilbehandlung<br />

sind freiwillige Leistungen der <strong>VAEB</strong>.<br />

Der Antrag auf einen Aufenthalt ist von einer Ärztin/einem Arzt zu bestätigen. Ein Gehaltszettel<br />

bzw. Pensionsabschnitt ist für die Berechnung einer allfälligen Zuzahlung<br />

beizulegen. Nach einer allfälligen chef(vertrauens)ärztlichen Untersuchung muss der<br />

Antrag noch vom Leistungs- und Unterstützungsausschuss der <strong>VAEB</strong> bewilligt werden.<br />

Die/Der Anspruchsberechtigte wird sodann in eine eigene Einrichtung der <strong>VAEB</strong><br />

bzw. in eine Vertragseinrichtung eingewiesen oder erhält (in Ausnahmefällen) einen<br />

Kostenzuschuss für einen freigewählten Aufenthalt.<br />

Diese Kostenzuschüsse betragen für<br />

Kuraufenthalte täglich € 26,89<br />

(ohne Rücksicht auf die für maximal 23 Tage<br />

Art des Kurortes)<br />

Erholungsaufenthalte für täglich € 15,99<br />

Erwachsene für maximal 21 Tage<br />

Erholungsaufenthalte für täglich € 10,90<br />

Jugendliche (15 - 18.Lj) für maximal 21 Tage<br />

Erholungsaufenthalte für täglich € 7,27<br />

Kinder (4 - 15.Lj) für maximal 28 Tage<br />

Kostenbeiträge für Erholungsaufenthalte von Kindern werden jedoch nur dann gewährt,<br />

wenn das Familieneinkommen das 1,1 fache des jeweiligen Richtsatzes nicht<br />

übersteigt. Der Aufenthalt muss im Rahmen einer Organisation absolviert werden bzw.<br />

medizinisch indiziert sein.<br />

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