VAEB - Aktuell
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ERWEITERTE<br />
HEILBEHANDLUNG<br />
Zur erweiterten Heilbehandlung gehören Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit<br />
(Aufenthalt in Kurorten, Kuranstalten, Genesungs- und Erholungsheimen, Landaufenthalte)<br />
und für Versicherte in der Krankenversicherung Abteilung B auch die Maßnahmen<br />
der erweiterten Rehabilitation. Die Maßnahmen der erweiterten Heilbehandlung<br />
sind freiwillige Leistungen der <strong>VAEB</strong>.<br />
Der Antrag auf einen Aufenthalt ist von einer Ärztin/einem Arzt zu bestätigen. Ein Gehaltszettel<br />
bzw. Pensionsabschnitt ist für die Berechnung einer allfälligen Zuzahlung<br />
beizulegen. Nach einer allfälligen chef(vertrauens)ärztlichen Untersuchung muss der<br />
Antrag noch vom Leistungs- und Unterstützungsausschuss der <strong>VAEB</strong> bewilligt werden.<br />
Die/Der Anspruchsberechtigte wird sodann in eine eigene Einrichtung der <strong>VAEB</strong><br />
bzw. in eine Vertragseinrichtung eingewiesen oder erhält (in Ausnahmefällen) einen<br />
Kostenzuschuss für einen freigewählten Aufenthalt.<br />
Diese Kostenzuschüsse betragen für<br />
Kuraufenthalte täglich € 26,89<br />
(ohne Rücksicht auf die für maximal 23 Tage<br />
Art des Kurortes)<br />
Erholungsaufenthalte für täglich € 15,99<br />
Erwachsene für maximal 21 Tage<br />
Erholungsaufenthalte für täglich € 10,90<br />
Jugendliche (15 - 18.Lj) für maximal 21 Tage<br />
Erholungsaufenthalte für täglich € 7,27<br />
Kinder (4 - 15.Lj) für maximal 28 Tage<br />
Kostenbeiträge für Erholungsaufenthalte von Kindern werden jedoch nur dann gewährt,<br />
wenn das Familieneinkommen das 1,1 fache des jeweiligen Richtsatzes nicht<br />
übersteigt. Der Aufenthalt muss im Rahmen einer Organisation absolviert werden bzw.<br />
medizinisch indiziert sein.<br />
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