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VAEB - Aktuell

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HEILBEHELFE UND HILFSMITTEL<br />

Unter Heilbehelfen versteht man solche, die zur Heilung oder Linderung eines Krankheitszustandes<br />

dienen (z.B. elastische Binden, orthopädische Schuheinlagen, Bruchbänder).<br />

Hilfsmittel sind Gegenstände oder Vorrichtungen, die geeignet sind, die Funktion fehlender<br />

oder unzulänglicher Körperteile zu übernehmen oder die mit einer Verstümmelung,<br />

Verunstaltung oder einem Gebrechen verbundene körperliche oder psychische<br />

Beeinträchtigung zu mildern oder zu beseitigen (z.B. Krankenfahrstühle, Prothesen).<br />

Für den Bezug von Heilbehelfen und Hilfsmitteln auf Kosten der <strong>VAEB</strong> ist eine ärztliche<br />

Verordnung notwendig. Bei einer Reihe von Heilbehelfen und Hilfsmitteln, wie z.B.<br />

Prothesen, Fahrstühlen, Hörgeräten, etc. (Ausnahmen: Krankenordnung -Anhang 1)<br />

ist zudem eine chef-(kontroll)ärztliche Genehmigung notwendig. Die ärztliche Verordnung<br />

von Heilbehelfen (Hilfsmitteln) muss innerhalb von 4 Wochen ab der Aus stellung<br />

bzw. ab der chef-(kontroll)ärztlichen Bewilligung eingelöst werden.<br />

Auch bei Wahlarzt-/Wahlärztinnenverordnungen ist zu beachten, dass für einen Kostenersatz<br />

eine allfällige chef-(kontroll)ärztliche Genehmigungspflicht eingehalten werden<br />

muss.<br />

Wird ein Heilbehelf oder Hilfsmittel bei einer Stelle bezogen, die mit der <strong>VAEB</strong> in keinem<br />

Vertragsverhältnis steht, so richtet sich der Kostenersatz nach den mit den entsprechenden<br />

Vertragspartnern für die jeweilige Leistung vereinbarten Tarifsätzen abzüglich<br />

eines Kostenanteiles.<br />

Heilbehelfe und Hilfsmittel werden in einfacher und zweckentsprechender Ausführung<br />

gewährt. Die <strong>VAEB</strong> übernimmt die Kosten bis zu den im Gesetz (Satzung) vorgesehenen<br />

Höchstbeträgen.<br />

Die Höchstbeträge für die Kostenübernahme im Jahre 2013 lauten:<br />

€ 2.960.- (inkl. MWST) für Hilfsmittel,<br />

die geeignet sind, die Funktion fehlender oder unzulänglicher<br />

Körperteile zu übernehmen und Krankenfahrstühle,<br />

€ 1.184.- (inkl. MWST) für Heilbehelfe und übrige<br />

Hilfsmittel.<br />

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