15.02.2013 Aufrufe

VAEB - Aktuell

VAEB - Aktuell

VAEB - Aktuell

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

38<br />

Die Ermittlung des Jahresnettoeinkommens<br />

Die Sozialversicherung kennt von jeder/jedem Versicherten die Jahresbeitragsgrundlage,<br />

weil auf dieser Basis die Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Sonderzahlungen<br />

(Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc.) werden generell nicht berücksichtigt.<br />

Die Ermittlung des Jahresnettoeinkommens für die Berechnung der Rezeptgebührenobergrenze<br />

erfolgt:<br />

l bei Pensionistinnen/Pensionisten aufgrund der aktuellen Nettopension<br />

l bei Erwerbstätigen aufgrund der der Sozialversicherung bekannten,<br />

aktuellsten Jahresbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung<br />

Da die aktuellen Nettoeinkommen der Erwerbstätigen der Sozialversicherung nicht bekannt<br />

sind, hat man sich zu einer Betrachtung im Rückblick auf das zurückliegende<br />

Kalenderjahr entschlossen: So wird die Rezeptgebührenobergrenze 2013 zunächst<br />

auf Basis der Einkommensdaten 2011 berechnet. Sobald die Beitragsgrundlage des<br />

Jahres 2012 dem Hauptverband gemeldet wird, was im Normalfall bis spätestens im<br />

Mai 2013 der Fall ist, erfolgt die Berechnung aufgrund dieser Grundlage. Die Berechnung<br />

wird jeweils durch das Eintreffen von Rezeptdaten im Hauptverband der österreichischen<br />

Sozialversicherungsträger ausgelöst.<br />

Die Einkünfte von Mitversicherten wie dem Ehepartner bzw. der/dem eingetragenen<br />

Partnerin/Partner oder der Kinder werden bei der Berechnung des Nettoeinkommens<br />

nicht berücksichtigt. Rezeptgebühren, die von der/dem Versicherten für Mitversicherte<br />

bezahlt wurden, werden für die Erreichung ihrer/seiner Obergrenze von 2% mit eingerechnet.<br />

Das bedeutet, dass dadurch die Obergrenze rascher erreicht wird.<br />

Wird die Rezeptgebührenobergrenze im laufenden Jahr erreicht, so wird die Befreiung<br />

der Ärztin/dem Arzt bzw. der Ordinationshilfe nach dem Stecken der e-card in das Lesegerät<br />

angezeigt. Die Ärztin/Der Arzt vermerkt die Befreiung auf dem Rezept, der<br />

Versicherte muss keine Rezeptgebühr mehr bezahlen.<br />

Die Mitverantwortung der Patienten wird gefördert:<br />

Die <strong>VAEB</strong> setzt mit dem bundesweiten<br />

Pilotprojekt „BEST-PRICE-EURO“ ein innovatives<br />

Anreizsystem für ihre Versicherten ein

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!