VAEB - Aktuell
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Die Ermittlung des Jahresnettoeinkommens<br />
Die Sozialversicherung kennt von jeder/jedem Versicherten die Jahresbeitragsgrundlage,<br />
weil auf dieser Basis die Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Sonderzahlungen<br />
(Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc.) werden generell nicht berücksichtigt.<br />
Die Ermittlung des Jahresnettoeinkommens für die Berechnung der Rezeptgebührenobergrenze<br />
erfolgt:<br />
l bei Pensionistinnen/Pensionisten aufgrund der aktuellen Nettopension<br />
l bei Erwerbstätigen aufgrund der der Sozialversicherung bekannten,<br />
aktuellsten Jahresbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung<br />
Da die aktuellen Nettoeinkommen der Erwerbstätigen der Sozialversicherung nicht bekannt<br />
sind, hat man sich zu einer Betrachtung im Rückblick auf das zurückliegende<br />
Kalenderjahr entschlossen: So wird die Rezeptgebührenobergrenze 2013 zunächst<br />
auf Basis der Einkommensdaten 2011 berechnet. Sobald die Beitragsgrundlage des<br />
Jahres 2012 dem Hauptverband gemeldet wird, was im Normalfall bis spätestens im<br />
Mai 2013 der Fall ist, erfolgt die Berechnung aufgrund dieser Grundlage. Die Berechnung<br />
wird jeweils durch das Eintreffen von Rezeptdaten im Hauptverband der österreichischen<br />
Sozialversicherungsträger ausgelöst.<br />
Die Einkünfte von Mitversicherten wie dem Ehepartner bzw. der/dem eingetragenen<br />
Partnerin/Partner oder der Kinder werden bei der Berechnung des Nettoeinkommens<br />
nicht berücksichtigt. Rezeptgebühren, die von der/dem Versicherten für Mitversicherte<br />
bezahlt wurden, werden für die Erreichung ihrer/seiner Obergrenze von 2% mit eingerechnet.<br />
Das bedeutet, dass dadurch die Obergrenze rascher erreicht wird.<br />
Wird die Rezeptgebührenobergrenze im laufenden Jahr erreicht, so wird die Befreiung<br />
der Ärztin/dem Arzt bzw. der Ordinationshilfe nach dem Stecken der e-card in das Lesegerät<br />
angezeigt. Die Ärztin/Der Arzt vermerkt die Befreiung auf dem Rezept, der<br />
Versicherte muss keine Rezeptgebühr mehr bezahlen.<br />
Die Mitverantwortung der Patienten wird gefördert:<br />
Die <strong>VAEB</strong> setzt mit dem bundesweiten<br />
Pilotprojekt „BEST-PRICE-EURO“ ein innovatives<br />
Anreizsystem für ihre Versicherten ein