VAEB - Aktuell
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UNFALLVERSICHERUNG<br />
Grundsätzliches<br />
Die Unfallversicherung der <strong>VAEB</strong> erbringt Leistungen im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen<br />
und Berufskrankheiten. Wichtigste Aufgabe ist das Verhüten von Arbeitsunfällen<br />
und Berufskrankheiten und die Vorsorge für eine effiziente Erste Hilfe Leistung im<br />
Anlassfall. Danach stehen umfangreiche Möglichkeiten zur bestmöglichen medizinischen<br />
Versorgung und Rehabilitation zur Verfügung, mit dem Ziel einer optimalen Wiedereingliederung<br />
in den Arbeitsprozess.<br />
Bei Vorliegen einer Meldung über einen Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit werden<br />
wir sofort von Amts wegen tätig, natürlich besteht für die/den Versicherten jederzeit<br />
die Möglichkeit auch Anträge einzubringen.<br />
Arbeitsunfall<br />
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang<br />
mit der Beschäftigung ereignen. Es sind aber nicht nur Unfälle während der<br />
Arbeitszeit geschützt, sondern auch Unfälle die sich beispielsweise<br />
auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Dienststelle<br />
auf dem direkten Weg zur oder von der Dienststelle zu einen Kindergarten oder<br />
Schule um ihr Kind abzuholen oder hinzubringen<br />
auf dem Weg zu einer ärztlichen Untersuchung, wenn der Arztbesuch der Dienststelle<br />
gemeldet wurde beim Besuch von beruflichen Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen<br />
ereignen.<br />
Berufskrankheit<br />
Berufskrankheiten sind Erkrankungen die durch die berufliche Tätigkeit verursacht<br />
werden und im allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (Anlage 1) angeführt sind.<br />
Meldung<br />
Die Dienstgeberin/Der Dienstgeber ist gesetzlich verpflichtet innerhalb von 5 Tage der<br />
<strong>VAEB</strong> jeden Unfall/jede Berufskrankheit zu melden.<br />
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