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VAEB - Aktuell

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MEDIKAMENTE (HEILMITTEL)<br />

Aufgrund gesetzlicher Änderungen gibt es seit 1.1.2005 einige grundlegende Neuerungen<br />

bei der Abgabe von Heilmitteln:<br />

Das Heilmittelverzeichnis wurde ab 1.1.2005 durch den Erstattungskodex ersetzt.<br />

Der Erstattungskodex teilt alle auf Kassenkosten erhältlichen Medikamente in ein sogenanntes<br />

Boxensystem ein. Dem Ampelprinzip folgend handelt es sich bei der<br />

GRÜNEN BOX um frei verschreibbare Medikamente,<br />

GELBEN BOX um vorab bewilligungspflichtige bzw. dokumentationspflichtige (bewilligungsfreie)<br />

Medikamente.<br />

In der ROTEN BOX werden jene bewilligungspflichtigen Medikamente angeführt, für<br />

die ein Neuantrag um Aufnahme in das Boxensystem gestellt wurde.<br />

Vor Verschreibung eines Präparates aus der gelben bzw. roten Box ist zu prüfen, ob<br />

eine Behandlungsmöglichkeit auch aus der grünen bzw. gelben Box möglich wäre.<br />

Medikamente, die nicht im Erstattungskodex angeführt sind, werden NO-BOX-Medikamente<br />

genannt und sind seit 1.1.2005 grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Aufgrund<br />

des Gesetzes sind die Ärzte angehalten, solche Medikamente nur in Ausnahmefällen<br />

bei nachweislicher Behandlungsunmöglichkeit aus dem Boxensystem und somit zwingender<br />

therapeutischer Notwendigkeit zu verordnen.<br />

Die Einholung einer Bewilligung eines Rezeptes auf Kosten der <strong>VAEB</strong> ist Aufgabe<br />

der/des verordnenden Vertragsärztin/-arztes.<br />

Die Ärztin/Der Arzt darf ihre/seine Verpflichtung auf keine andere Person, insbesondere<br />

nicht auf die/den Patientin/Patienten übertragen.<br />

Rezepte sind innerhalb von einem Monat ab der Ausstellung durch die Ärztin/den Arzt<br />

bzw. ab der chef-(kontroll)ärztlichen Bewilligung einzulösen.<br />

Pro Packungseinheit und magistraler Verordnung ist eine Rezeptgebühr von € 5,30<br />

zu begleichen, die von den Apotheken einbehalten wird.<br />

Privatrezepte (von Wahlärztinnen/-ärzten) können von der <strong>VAEB</strong>, so sie den Richtlinien<br />

der ökonomischen Verschreibweise entsprechen, auf ein Krankenkassenrezept<br />

umgeschrieben werden.<br />

Erfolgt eine solche Umschreibung nicht, so ist das Medikament in der Apotheke von<br />

der/dem Versicherten selbst zu bezahlen. Über Antrag erfolgt ein Kostenersatz in der

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