VAEB - Aktuell
VAEB - Aktuell
VAEB - Aktuell
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
36<br />
MEDIKAMENTE (HEILMITTEL)<br />
Aufgrund gesetzlicher Änderungen gibt es seit 1.1.2005 einige grundlegende Neuerungen<br />
bei der Abgabe von Heilmitteln:<br />
Das Heilmittelverzeichnis wurde ab 1.1.2005 durch den Erstattungskodex ersetzt.<br />
Der Erstattungskodex teilt alle auf Kassenkosten erhältlichen Medikamente in ein sogenanntes<br />
Boxensystem ein. Dem Ampelprinzip folgend handelt es sich bei der<br />
GRÜNEN BOX um frei verschreibbare Medikamente,<br />
GELBEN BOX um vorab bewilligungspflichtige bzw. dokumentationspflichtige (bewilligungsfreie)<br />
Medikamente.<br />
In der ROTEN BOX werden jene bewilligungspflichtigen Medikamente angeführt, für<br />
die ein Neuantrag um Aufnahme in das Boxensystem gestellt wurde.<br />
Vor Verschreibung eines Präparates aus der gelben bzw. roten Box ist zu prüfen, ob<br />
eine Behandlungsmöglichkeit auch aus der grünen bzw. gelben Box möglich wäre.<br />
Medikamente, die nicht im Erstattungskodex angeführt sind, werden NO-BOX-Medikamente<br />
genannt und sind seit 1.1.2005 grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Aufgrund<br />
des Gesetzes sind die Ärzte angehalten, solche Medikamente nur in Ausnahmefällen<br />
bei nachweislicher Behandlungsunmöglichkeit aus dem Boxensystem und somit zwingender<br />
therapeutischer Notwendigkeit zu verordnen.<br />
Die Einholung einer Bewilligung eines Rezeptes auf Kosten der <strong>VAEB</strong> ist Aufgabe<br />
der/des verordnenden Vertragsärztin/-arztes.<br />
Die Ärztin/Der Arzt darf ihre/seine Verpflichtung auf keine andere Person, insbesondere<br />
nicht auf die/den Patientin/Patienten übertragen.<br />
Rezepte sind innerhalb von einem Monat ab der Ausstellung durch die Ärztin/den Arzt<br />
bzw. ab der chef-(kontroll)ärztlichen Bewilligung einzulösen.<br />
Pro Packungseinheit und magistraler Verordnung ist eine Rezeptgebühr von € 5,30<br />
zu begleichen, die von den Apotheken einbehalten wird.<br />
Privatrezepte (von Wahlärztinnen/-ärzten) können von der <strong>VAEB</strong>, so sie den Richtlinien<br />
der ökonomischen Verschreibweise entsprechen, auf ein Krankenkassenrezept<br />
umgeschrieben werden.<br />
Erfolgt eine solche Umschreibung nicht, so ist das Medikament in der Apotheke von<br />
der/dem Versicherten selbst zu bezahlen. Über Antrag erfolgt ein Kostenersatz in der