VAEB - Aktuell
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l Stiefkinder und Enkel*) die mit der/dem Versicherten<br />
ständig in Hausgemeinschaft<br />
leben.<br />
l Pflegekinder*) wenn sie von der versicherten Person<br />
unentgeltlich verpflegt werden<br />
oder das Pflegeverhältnis auf<br />
einer behördlichen Bewilligung<br />
beruht; als Pflegekinder<br />
gelten auch Kinder, die von der<br />
versicherten Person gepflegt und<br />
erzogen werden, wenn sie mit<br />
der versicherten Person bis zum<br />
dritten Grad verwandt oder<br />
verschwägert sind und ständig<br />
in Hausgemeinschaft leben.<br />
l eine Person aus dem wenn diese Person seit<br />
Kreis der Eltern, mindestens 10 Monaten<br />
Wahl-, Stief- und mit der versicherten Person in<br />
Pflegeeltern, der Hausgemeinschaft lebt und<br />
Kinder, Wahl-, den Haushalt seit dieser<br />
Stief- und Pflege- Zeit unentgeltlich führt,<br />
kinder, der Enkel wenn ein(e) im gemeinsamen<br />
oder der Geschwister Haushalt lebende(r) arbeitsder/des<br />
Versicherten fähige(r) Ehegattin/Ehegatte oder<br />
eingetragene Partnerin/Partner nicht<br />
vorhanden ist.<br />
l Eltern, Großeltern, wenn sie mit der versicherten<br />
Wahl- und Stiefeltern, Person in Hausgemeinschaft leben<br />
Pflegeeltern und von dieser überwiegend<br />
erhalten werden, jedoch nur in der<br />
Abteilung B.<br />
l LebensgefährtInnen, wenn diese nicht mit der/dem Versicherten<br />
verwandte Personen<br />
- seit mindestens zehn Monaten in<br />
Hausgemeinschaft lebt und<br />
- seit dieser Zeit unentgeltlich den<br />
Haushalt führt und<br />
- kein(e) im gemeinsamen Haushalt