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VAEB - Aktuell

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l Stiefkinder und Enkel*) die mit der/dem Versicherten<br />

ständig in Hausgemeinschaft<br />

leben.<br />

l Pflegekinder*) wenn sie von der versicherten Person<br />

unentgeltlich verpflegt werden<br />

oder das Pflegeverhältnis auf<br />

einer behördlichen Bewilligung<br />

beruht; als Pflegekinder<br />

gelten auch Kinder, die von der<br />

versicherten Person gepflegt und<br />

erzogen werden, wenn sie mit<br />

der versicherten Person bis zum<br />

dritten Grad verwandt oder<br />

verschwägert sind und ständig<br />

in Hausgemeinschaft leben.<br />

l eine Person aus dem wenn diese Person seit<br />

Kreis der Eltern, mindestens 10 Monaten<br />

Wahl-, Stief- und mit der versicherten Person in<br />

Pflegeeltern, der Hausgemeinschaft lebt und<br />

Kinder, Wahl-, den Haushalt seit dieser<br />

Stief- und Pflege- Zeit unentgeltlich führt,<br />

kinder, der Enkel wenn ein(e) im gemeinsamen<br />

oder der Geschwister Haushalt lebende(r) arbeitsder/des<br />

Versicherten fähige(r) Ehegattin/Ehegatte oder<br />

eingetragene Partnerin/Partner nicht<br />

vorhanden ist.<br />

l Eltern, Großeltern, wenn sie mit der versicherten<br />

Wahl- und Stiefeltern, Person in Hausgemeinschaft leben<br />

Pflegeeltern und von dieser überwiegend<br />

erhalten werden, jedoch nur in der<br />

Abteilung B.<br />

l LebensgefährtInnen, wenn diese nicht mit der/dem Versicherten<br />

verwandte Personen<br />

- seit mindestens zehn Monaten in<br />

Hausgemeinschaft lebt und<br />

- seit dieser Zeit unentgeltlich den<br />

Haushalt führt und<br />

- kein(e) im gemeinsamen Haushalt

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