VAEB - Aktuell
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Kostenzuschuss für Akupunktur<br />
Der Oberste Sanitätsrat hat die Körpernadelakupunktur als wissenschaftlich anerkannte<br />
Heilmethode akzeptiert. Bei bestimmten Indikationen erfolgt daher ein Zuschuss<br />
für maximal 10 Sitzungen in 12 Monaten in Höhe von maximal € 15,-- pro Sitzung,<br />
sofern ein(e) ausgebildete(r) Ärztin/Arzt (Diplom für Akupunktur von der Österreichischen<br />
Ärztekammer bzw. der Österreichischen Akademie der Ärzte) diese durchführt.<br />
Die Akupunktur darf nicht neben herkömmlichen Behandlungsmethoden erfolgen.<br />
Versicherte und anspruchsberechtigte Angehörige der <strong>VAEB</strong> können grundsätzlich<br />
Fachärztinnen/-ärzte ohne Zuweisung in Anspruch nehmen.<br />
Eine Zuweisung ist jedoch erforderlich bei:<br />
- Vertragsfachärztinnen/-ärzten für Laboratoriumsdiagnostik<br />
- Vertragsfachärztinnen/-ärzten für Radiologie<br />
- Vertragsinstituten für Radiologie<br />
- Vertragsinstituten für bildgebende Diagnostik<br />
- Vertragseinrichtungen für physikalische Therapie<br />
- Vertragseinrichtungen für logopädisch-phoniatrisch-audiologische Behandlungen<br />
- Vertragseinrichtungen für Ergotherapie<br />
- Spitalsambulanzen<br />
- Kuranstalten.<br />
Bei Inanspruchnahme von vertragsärztlicher Hilfe ist von den Versicherten und anspruchsberechtigten<br />
Angehörigen ein Behandlungsbeitrag zu entrichten. Dieser wird<br />
im Nachhinein mit Zahlschein vorgeschrieben.<br />
Wer bei seiner Bank einen Einziehungsauftrag (auch betraglich begrenzt möglich) erteilt,<br />
spart Zeit und Mühe und der <strong>VAEB</strong> Verwaltungskosten.<br />
Bei der Inanspruchnahme von Wahlärztinnen/-ärzten oder Ärztinnen/Ärzten in Wahleinrichtungen<br />
bzw. Wahl-Gruppenpraxen wird der Behandlungsbeitrag bei der Kostenerstattung<br />
(Kostenersatz) automatisch von der <strong>VAEB</strong> in Abzug gebracht.