15.02.2013 Aufrufe

VAEB - Aktuell

VAEB - Aktuell

VAEB - Aktuell

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

26<br />

Kostenzuschuss für Akupunktur<br />

Der Oberste Sanitätsrat hat die Körpernadelakupunktur als wissenschaftlich anerkannte<br />

Heilmethode akzeptiert. Bei bestimmten Indikationen erfolgt daher ein Zuschuss<br />

für maximal 10 Sitzungen in 12 Monaten in Höhe von maximal € 15,-- pro Sitzung,<br />

sofern ein(e) ausgebildete(r) Ärztin/Arzt (Diplom für Akupunktur von der Österreichischen<br />

Ärztekammer bzw. der Österreichischen Akademie der Ärzte) diese durchführt.<br />

Die Akupunktur darf nicht neben herkömmlichen Behandlungsmethoden erfolgen.<br />

Versicherte und anspruchsberechtigte Angehörige der <strong>VAEB</strong> können grundsätzlich<br />

Fachärztinnen/-ärzte ohne Zuweisung in Anspruch nehmen.<br />

Eine Zuweisung ist jedoch erforderlich bei:<br />

- Vertragsfachärztinnen/-ärzten für Laboratoriumsdiagnostik<br />

- Vertragsfachärztinnen/-ärzten für Radiologie<br />

- Vertragsinstituten für Radiologie<br />

- Vertragsinstituten für bildgebende Diagnostik<br />

- Vertragseinrichtungen für physikalische Therapie<br />

- Vertragseinrichtungen für logopädisch-phoniatrisch-audiologische Behandlungen<br />

- Vertragseinrichtungen für Ergotherapie<br />

- Spitalsambulanzen<br />

- Kuranstalten.<br />

Bei Inanspruchnahme von vertragsärztlicher Hilfe ist von den Versicherten und anspruchsberechtigten<br />

Angehörigen ein Behandlungsbeitrag zu entrichten. Dieser wird<br />

im Nachhinein mit Zahlschein vorgeschrieben.<br />

Wer bei seiner Bank einen Einziehungsauftrag (auch betraglich begrenzt möglich) erteilt,<br />

spart Zeit und Mühe und der <strong>VAEB</strong> Verwaltungskosten.<br />

Bei der Inanspruchnahme von Wahlärztinnen/-ärzten oder Ärztinnen/Ärzten in Wahleinrichtungen<br />

bzw. Wahl-Gruppenpraxen wird der Behandlungsbeitrag bei der Kostenerstattung<br />

(Kostenersatz) automatisch von der <strong>VAEB</strong> in Abzug gebracht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!