VAEB - Aktuell
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Pensionshöhe<br />
Die Pension soll ein teilweiser Ersatz für das durch die Pensionierung wegfallende<br />
beitragspflichtige Erwerbseinkommen sein.<br />
Die Pensionshöhe muss daher in einem vertretbaren Verhältnis zur Höhe des vor<br />
Pensionsbeginn erzielten Erwerbseinkommens stehen, um es der/dem Versicherten<br />
bzw. ihren/seinen Hinterbliebenen zu ermöglichen, den gewohnten Lebensstandard<br />
aufrecht erhalten zu können.<br />
Freiwillige Versicherung<br />
Für den Fall, dass keine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird bzw. um<br />
höhere Leistungsansprüche in der Pensionsversicherung zu erschließen, besteht die<br />
Möglichkeit, über Antrag, eine entsprechende, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte<br />
freiwillige Versicherung, einzugehen.<br />
In der Pensionsversicherung sind folgende Arten der freiwilligen Versicherung vorgesehen:<br />
l Selbstversicherung<br />
l Weiterversicherung<br />
l Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung<br />
l Selbstversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes<br />
l Weiterversicherung für die Pflege naher Angehöriger<br />
l Selbstversicherung für die Pflege naher Angehöriger<br />
l Nachkauf von Schul-/Studien- und Ausbildungszeiten für Schulbesuche bis<br />
31.12.2004 bzw.<br />
l Nachträgliche Selbstversicherung für Zeiten des Besuches einer Bildungseinrichtung<br />
für Schulbesuche ab 01.01.2005<br />
l Höherversicherung<br />
Detaillierte Informationen zur Pensionsversicherung (Eintritt<br />
des Versicherungsfalles, Anspruchsvoraussetzungen,<br />
Pensionsberechnung, freiwillige Versicherungen usw.) finden<br />
Sie in unseren Informationsbroschüren:<br />
l Pensionsfibel<br />
l Die Pensionen von morgen – „Das APG“<br />
l Informationsbroschüre über Hinterbliebenenleistungen<br />
l Informationsbroschüre über das Bundespflegegeld<br />
l Informationsbroschüre über Hinweise für Pensionsbezieher/innen