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VAEB - Aktuell

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Pensionshöhe<br />

Die Pension soll ein teilweiser Ersatz für das durch die Pensionierung wegfallende<br />

beitragspflichtige Erwerbseinkommen sein.<br />

Die Pensionshöhe muss daher in einem vertretbaren Verhältnis zur Höhe des vor<br />

Pensionsbeginn erzielten Erwerbseinkommens stehen, um es der/dem Versicherten<br />

bzw. ihren/seinen Hinterbliebenen zu ermöglichen, den gewohnten Lebensstandard<br />

aufrecht erhalten zu können.<br />

Freiwillige Versicherung<br />

Für den Fall, dass keine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird bzw. um<br />

höhere Leistungsansprüche in der Pensionsversicherung zu erschließen, besteht die<br />

Möglichkeit, über Antrag, eine entsprechende, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte<br />

freiwillige Versicherung, einzugehen.<br />

In der Pensionsversicherung sind folgende Arten der freiwilligen Versicherung vorgesehen:<br />

l Selbstversicherung<br />

l Weiterversicherung<br />

l Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung<br />

l Selbstversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes<br />

l Weiterversicherung für die Pflege naher Angehöriger<br />

l Selbstversicherung für die Pflege naher Angehöriger<br />

l Nachkauf von Schul-/Studien- und Ausbildungszeiten für Schulbesuche bis<br />

31.12.2004 bzw.<br />

l Nachträgliche Selbstversicherung für Zeiten des Besuches einer Bildungseinrichtung<br />

für Schulbesuche ab 01.01.2005<br />

l Höherversicherung<br />

Detaillierte Informationen zur Pensionsversicherung (Eintritt<br />

des Versicherungsfalles, Anspruchsvoraussetzungen,<br />

Pensionsberechnung, freiwillige Versicherungen usw.) finden<br />

Sie in unseren Informationsbroschüren:<br />

l Pensionsfibel<br />

l Die Pensionen von morgen – „Das APG“<br />

l Informationsbroschüre über Hinterbliebenenleistungen<br />

l Informationsbroschüre über das Bundespflegegeld<br />

l Informationsbroschüre über Hinweise für Pensionsbezieher/innen

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