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VAEB - Aktuell

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Bei Aufenthalten in der Sonderklasse einer öffentlichen Krankenanstalt, welche über<br />

den Landesfonds finanziert wird, bezahlt die <strong>VAEB</strong> die Kosten für die allgemeine Gebührenklasse<br />

dem Krankenhaus über den jeweiligen Krankenanstaltenfonds. Von den<br />

darüber hinaus der/dem Versicherten in Rechnung gestellten Sondergebühren, werden<br />

gegen Vorlage der saldierten Originalrechnung für operative Behandlungen Zuzahlungen<br />

nach Maßgabe der in der nachfolgenden Tabelle „Kostenzuschüsse für Aufenthalte<br />

in höheren Gebührenklassen“ angeführten Tarifsätze geleistet. Für nicht operative<br />

Behandlungen gewährt die <strong>VAEB</strong> einen Pauschbetrag von höchstens € 11,36 **)<br />

täglich bis zum 10. Tag und höchstens € 5,68 **) täglich ab dem 11. Tag.<br />

Aufenthalte in nicht fondsfinanzierten privaten<br />

Krankenanstalten<br />

Bei Aufenthalten in einer privaten Krankenanstalt, welche nicht über Fonds finanziert<br />

werden, werden pro Aufenthaltstag in der Anstalt € 190,87 rückerstattet.<br />

Aufenthalte in fondsfinanzierten privaten Krankenanstalten<br />

Bei Aufenthalten in einer privaten Krankenanstalt, welche über Fonds (PRIKRAF)<br />

finanziert wird, sind im Regelfall die gesamten Kosten von der/dem Versicherten zu<br />

bezahlen, sofern keine Direktverrechnungsvereinbarung mit der <strong>VAEB</strong> besteht.<br />

Die/Der Versicherte hat anschließend die saldierte(n) Rechnung(en) der <strong>VAEB</strong> vorzulegen.<br />

Die Unterlagen werden von der <strong>VAEB</strong> versicherungsrechtlich bestätigt und an<br />

den PRIKRAF zur Rückerstattung weitergeleitet.<br />

Zusätzliche Leistungen in privaten Krankenanstalten:<br />

Kostenersätze bei operativen Behandlungen:<br />

Von den der/dem Versicherten in Rechnung gestellten Operationskosten werden gegen<br />

Vorlage der saldierten Originalrechnung (Sondergebührenrechnung) Zuzahlungen<br />

nach Maßgabe der in nachfolgenden Tabelle „Kostenzuschüsse für Aufenthalte in<br />

höheren Gebührenklassen“ angeführten Tarifsätzen geleistet, sofern die Ärztinnen<br />

bzw. Ärzte des Operationsteams ihre Leistungen nicht auf Krankenschein erbringen.<br />

Kostenersätze bei internen Behandlungen unter der Voraussetzung, dass die/der behandelnde<br />

Ärztin/Arzt ihre/seine Leistungen nicht auf Krankenschein verrechnet:<br />

Pauschal vom 1. - 10. Aufenthaltstag € 11,36 **)<br />

ab dem 11. Aufenthaltstag € 5,68 **)<br />

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