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VAEB - Aktuell

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REISE-, FAHRT- und TRANSPORTKOSTEN<br />

Inanspruchnahme von Krankentransporten<br />

In Notfällen oder bei Gehunfähigkeit kann es notwendig sein, Kranken-, Rettungsoder<br />

Notarzttransporte in Anspruch zu nehmen, um bestmöglich medizinisch versorgt<br />

zu werden. Die Aufgabe der Krankenversicherung ist es sicher zu stellen, dass auf die<br />

Anspruchsberechtigten in diesen Fällen keine Kosten zukommen. In manchen Fällen<br />

aber ist es nicht notwendig auf Krankentransporte zurück zu greifen um die bestmögliche<br />

medizinische Versorgung sicher zu stellen.<br />

Voraussetzung für den Anspruch auf einen Zuschuss zu Transportkosten ist unter anderem<br />

die Gehunfähigkeit der Anspruchsberechtigten.<br />

Krankentransportkosten für ärztliche Hilfe und Ähnliches, werden von uns übernommen,<br />

wenn der/die gehunfähig erkrankte Anspruchsberechtigte aufgrund seines/ihres<br />

körperlichen oder geistigen Zustandes kein öffentliches Verkehrsmittel (alleine oder in<br />

Begleitung) benutzen kann. Dieser Fall tritt dann ein, wenn die Unfähigkeit ein öffentliches<br />

Verkehrsmittel zu benutzen medizinisch begründet und ärztlich bescheinigt ist.<br />

Eine schlechte Verkehrsanbindung, Sehbehinderungen oder -schwächen sind keine<br />

ausreichenden Gründe um Krankentransporte in Anspruch zu nehmen. In diesen Fällen<br />

übernehmen wir keine Kosten.<br />

Bevor man einen Krankentransport in Anspruch nehmen kann, benötigt man einen sogenannten<br />

Transportschein. Dieser wird von jener Stelle ausgestellt, bei der man die<br />

Untersuchung oder Behandlung in Anspruch nimmt. Ein im Nachhinein ausgestellter<br />

Transportsschein wird von uns als ungültig behandelt.<br />

In Notfällen, in denen Erste Hilfe benötigt wird, brauchen Anspruchsberechtigte keinen<br />

Transportschein.<br />

Die oben genannte Stelle ist auch zuständig zu bescheinigen, welche Art von Transport<br />

und Betreuung der/die Anspruchsberechtigte auf Grund seines/ihres körperlichen<br />

oder geistigen Zustandes benötigt.<br />

Auch örtliche Nähe ist ausschlaggebend für die Höhe des Zuschusses zu den Transportkosten.<br />

Transportkosten werden nur für die Beförderung im Inland übernommen.<br />

Dabei ist zu beachten, dass nur der Transport Tour-Retour zur nächstgelegenen geeigneten<br />

Krankenanstalt bzw. Vertragsarzt/-ärztin von uns übernommen wird. Sollten<br />

Anspruchsberechtigte eine andere Einrichtung bzw. eine/n andere/n Arzt/Ärztin bevorzugen,<br />

sind die Mehrkosten für die weitere Strecke von ihnen selbst zu bezahlen.<br />

Der Zuschuss zu Transportkosten kann nur geleistet werden, wenn die medizinische<br />

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