VAEB - Aktuell
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ternteile verlängert sich die Bezugsdauer maximal bis zum 24. Lebensmonat des Kindes.<br />
3. Variante 15 + 3:<br />
rund € 800,00 pro Monat (€ 26,60 täglich) bis zum 15. Lebensmonat des Kindes, wenn<br />
nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile<br />
verlängert sich die Bezugsdauer maximal bis zum 18. Lebensmonat des Kindes.<br />
ACHTUNG:<br />
Zusätzliche 4. Bezugsvariante ab 01. Jänner 2010:<br />
Für manche Eltern, die nur für eine kurze Zeit aus dem Erwerbsleben aussteigen<br />
möchten, vor der Geburt erwerbstätig waren und relativ hohe Einkünfte erzielt haben,<br />
ist der derzeit höchste Betrag für den Erhalt des Lebensstandards nicht ausreichend.<br />
Das Regierungsprogramm sieht daher die "Schaffung einer erwerbseinkommensabhängigen<br />
Komponente beim Kinderbetreuungsgeld, aufbauend auf den derzeitigen<br />
Bezugsvarianten," vor.<br />
Demzufolge können nun erwerbstätige Eltern nach der neuen Variante 80 % ihres<br />
letzten Nettoeinkommens (unter Berücksichtigung des 13. und 14. Gehalts) maximal<br />
bis zur Vollendung des 14. Lebensmonates des Kindes erhalten; 2 Monate davon<br />
sind dem zweiten Elternteil vorbehalten. Für die Berechnung werden jene Jahreseinkünfte<br />
aus einer Erwerbstätigkeit herangezogen, die im letzten Jahr vor der Geburt<br />
des Kindes erzielt wurden, in dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde. Der<br />
Tagesbetrag ist mit EUR 66,· begrenzt; das entspricht etwa EUR 2.000,· monatlich.<br />
Voraussetzung für den Bezug dieser Variante ist, dass der jeweilige Elternteil in den<br />
letzten 6 Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchgehend erwerbstätig<br />
war; die übrigen Anspruchsvoraussetzungen entsprechen jenen, die auch für die<br />
bisherigen Pauschalvarianten gelten.<br />
Voraussetzung ist eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit;<br />
eine Selbstversicherung, freiwillige Weiterversicherung, Mitversicherung etc. reicht<br />
nicht aus. Irrelevant ist, ob die Erwerbstätigkeit in Österreich ausgeübt wird, sofern die<br />
SV-Pflicht in Österreich bestehen bleibt (Entsendung) und alle anderen Anspruchsvoraussetzungen<br />
(zB. Lebensmittelpunkt in Österreich) erfüllt sind.<br />
Während des Bezuges des erwerbseinkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes<br />
ist ein Zuverdienst nur in sehr geringem Ausmaß erlaubt (2011 bis zu EUR 5.800,--·<br />
ab 2012 bis zu EUR 6100,-- pro Kalenderjahr), dies aufgrund der Einkommensersatzfunktion<br />
der Leistung.<br />
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