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Unfallheilbehandlung<br />

Die Unfallheilbehandlung hat alle geeigneten Mittel einzusetzen, um eine Körperschädigung,<br />

sowie eine Minderung der Erwerbsunfähigkeit zu beseitigen. Ist dies nicht<br />

mehr möglich, so ist die Körperschädigung so gering wie möglich zu halten. Die Maßnahmen<br />

der Unfallheilbehandlung umfassen: Anstaltspflege, ärztliche Hilfe, Versorgung<br />

mit Heilmitteln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln.<br />

Rehabilitation<br />

Nach dem Ausschöpfen der Möglichkeiten im Rahmen der Unfallheilbehandlung können<br />

Maßnahmen der Rehabilitation ergriffen werden. Dabei wird in einem Rehabilitationszentrum<br />

durch den Einsatz modernster medizinischer Erkenntnisse in Verbindung<br />

mit den neuesten technischen Hilfsmitteln versucht, eine weitere Berufsausübung zu<br />

ermöglichen. Dabei lernt der Versicherte nicht nur mit seiner Behinderung umzugehen,<br />

sondern auch die Handhabung mit Körperersatzstücken und anderen Hilfsmitteln.<br />

Bei Personen die im Zuge eines Arbeitsunfalls schwer verletzt wurden, können zur Erleichterung<br />

ihrer Mobilität finanzielle Unterstützungen zur Adaptierung ihrer Wohnung<br />

und ihres Kraftfahrzeuges gewährt werden.<br />

Für den Fall, dass nach einem Arbeitsunfall oder nach einer Berufskrankheit die Weiterbeschäftigung<br />

in der bisherigen Tätigkeit nicht mehr möglich ist, können Umschulungsmaßnahmen<br />

mitfinanziert werden.<br />

Keine Kostenbeteiligung<br />

Ein weiteres wichtiges Merkmal der Unfallversicherung ist die gänzliche Kostenübernahme<br />

bei Inanspruchnahme von Vertragpartnerinnen/Vertragspartnern als Folge eines<br />

Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit.<br />

Rente<br />

Versicherte, die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eine Minderung<br />

der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20% haben, erhalten eine monatliche Geldleistung<br />

aus der Unfallversicherung. Diese Minderung wird medizinisch festgestellt,<br />

wobei es sich dabei um eine abstrakte Einschätzung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

handelt, ohne Berücksichtigung der jeweiligen Berufsausübung. Die Höhe der<br />

Rente ist abhängig von der Summe der sozialversicherungspflichtigen Entgelte im

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