VAEB - Aktuell
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Unfallheilbehandlung<br />
Die Unfallheilbehandlung hat alle geeigneten Mittel einzusetzen, um eine Körperschädigung,<br />
sowie eine Minderung der Erwerbsunfähigkeit zu beseitigen. Ist dies nicht<br />
mehr möglich, so ist die Körperschädigung so gering wie möglich zu halten. Die Maßnahmen<br />
der Unfallheilbehandlung umfassen: Anstaltspflege, ärztliche Hilfe, Versorgung<br />
mit Heilmitteln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln.<br />
Rehabilitation<br />
Nach dem Ausschöpfen der Möglichkeiten im Rahmen der Unfallheilbehandlung können<br />
Maßnahmen der Rehabilitation ergriffen werden. Dabei wird in einem Rehabilitationszentrum<br />
durch den Einsatz modernster medizinischer Erkenntnisse in Verbindung<br />
mit den neuesten technischen Hilfsmitteln versucht, eine weitere Berufsausübung zu<br />
ermöglichen. Dabei lernt der Versicherte nicht nur mit seiner Behinderung umzugehen,<br />
sondern auch die Handhabung mit Körperersatzstücken und anderen Hilfsmitteln.<br />
Bei Personen die im Zuge eines Arbeitsunfalls schwer verletzt wurden, können zur Erleichterung<br />
ihrer Mobilität finanzielle Unterstützungen zur Adaptierung ihrer Wohnung<br />
und ihres Kraftfahrzeuges gewährt werden.<br />
Für den Fall, dass nach einem Arbeitsunfall oder nach einer Berufskrankheit die Weiterbeschäftigung<br />
in der bisherigen Tätigkeit nicht mehr möglich ist, können Umschulungsmaßnahmen<br />
mitfinanziert werden.<br />
Keine Kostenbeteiligung<br />
Ein weiteres wichtiges Merkmal der Unfallversicherung ist die gänzliche Kostenübernahme<br />
bei Inanspruchnahme von Vertragpartnerinnen/Vertragspartnern als Folge eines<br />
Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit.<br />
Rente<br />
Versicherte, die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eine Minderung<br />
der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20% haben, erhalten eine monatliche Geldleistung<br />
aus der Unfallversicherung. Diese Minderung wird medizinisch festgestellt,<br />
wobei es sich dabei um eine abstrakte Einschätzung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />
handelt, ohne Berücksichtigung der jeweiligen Berufsausübung. Die Höhe der<br />
Rente ist abhängig von der Summe der sozialversicherungspflichtigen Entgelte im