VAEB - Aktuell
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Werden Hilfsmittel aus dem Titel der medizinischen Rehabilitation gewährt, so fällt<br />
keine Kostenbeteiligung an.<br />
Versicherte (Pensionistinnen/Pensionisten, Angehörige), die in einer Krankenanstalt<br />
untergebracht sind, die vorwiegend der Rehabilitation dient, haben eine tägliche<br />
Zuzahlung zu leisten. Diese Zuzahlung beträgt seit 1. Jänner 2013 für Personen mit<br />
einem monatlichen Bruttoeinkommen<br />
€ 837,64 bis € 1.419,01.........€ 7,24<br />
€ 1.419,02 bis € 2.000,40.........€ 12,41<br />
über € 2.000,40 ........................€ 17,58<br />
Sie ist bei Antritt des Aufenthaltes im Voraus zu entrichten und darf für jede(n) Versicherte(n)<br />
(Angehörige(n)) für höchstens 28 Kalendertage in jedem Kalenderjahr eingehoben<br />
werden.<br />
Die Zuzahlung entfällt:<br />
l für Versicherte, deren Einkommen den Betrag von € 837,63 nicht<br />
übersteigt,<br />
l für BezieherInnen einer Ausgleichszulage und BezieherInnen einer<br />
Ergänzungszulage zu einem Ruhe- oder Versorgungsgenuss,<br />
l bei Aufenthalten, die von der Unfallversicherung getragen werden,<br />
l bei besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit über Antrag der/des<br />
Versicherten.