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VAEB - Aktuell

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Zuständigkeit für die Antragstellung und Auszahlung<br />

des Pflegegeldes<br />

Die <strong>VAEB</strong> - Hauptstelle Wien, Linke Wienzeile 48 - 52, 1060 Wien:<br />

l für Bezieher/innen einer Vollrente (=100 % Minderung d. Erwerbsfähigkeit)<br />

aus der Unfallversicherung,<br />

l Bezieher/innen einer Pension nach dem ASVG, sofern diese von der <strong>VAEB</strong><br />

ausbezahlt wird und<br />

l für Bezieher/innen eines Ruhe- und Versorgungsgenusses nach der Bundesbahn-Pensionsordnung<br />

1966 sowie dem Bundesbahn-Pensionsgesetz.<br />

Die <strong>VAEB</strong> - Geschäftsstelle Graz, Lessingstraße 20, 8010 Graz:<br />

l für BezieherInnen einer Pension aus der knappschaftlichen Pensionsversicherung<br />

nach dem ASVG, sofern diese von der <strong>VAEB</strong> ausbezahlt wird.<br />

Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA)<br />

l für aktive Bedienstete und Angehörige (Ehegattinnen/-gatten, eingetragene<br />

Partnerin/Partner, Kinder).<br />

Unter unserem Servicetelefon für Pflegegeldbezieher/innen<br />

Hauptstelle WIEN:<br />

050 2350-33300<br />

BASA (880) 2350 33300<br />

Geschäftsstelle GRAZ:<br />

050 2350-33600<br />

stehen Ihnen fachkundige Bedienstete der <strong>VAEB</strong> für Beratung und Auskünfte zur<br />

Verfügung.<br />

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