VAEB - Aktuell
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Zuständigkeit für die Antragstellung und Auszahlung<br />
des Pflegegeldes<br />
Die <strong>VAEB</strong> - Hauptstelle Wien, Linke Wienzeile 48 - 52, 1060 Wien:<br />
l für Bezieher/innen einer Vollrente (=100 % Minderung d. Erwerbsfähigkeit)<br />
aus der Unfallversicherung,<br />
l Bezieher/innen einer Pension nach dem ASVG, sofern diese von der <strong>VAEB</strong><br />
ausbezahlt wird und<br />
l für Bezieher/innen eines Ruhe- und Versorgungsgenusses nach der Bundesbahn-Pensionsordnung<br />
1966 sowie dem Bundesbahn-Pensionsgesetz.<br />
Die <strong>VAEB</strong> - Geschäftsstelle Graz, Lessingstraße 20, 8010 Graz:<br />
l für BezieherInnen einer Pension aus der knappschaftlichen Pensionsversicherung<br />
nach dem ASVG, sofern diese von der <strong>VAEB</strong> ausbezahlt wird.<br />
Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA)<br />
l für aktive Bedienstete und Angehörige (Ehegattinnen/-gatten, eingetragene<br />
Partnerin/Partner, Kinder).<br />
Unter unserem Servicetelefon für Pflegegeldbezieher/innen<br />
Hauptstelle WIEN:<br />
050 2350-33300<br />
BASA (880) 2350 33300<br />
Geschäftsstelle GRAZ:<br />
050 2350-33600<br />
stehen Ihnen fachkundige Bedienstete der <strong>VAEB</strong> für Beratung und Auskünfte zur<br />
Verfügung.<br />
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