19.02.2013 Aufrufe

Dieter Kochheim, Verdeckte Ermittlungen im Internet - Cyberfahnder

Dieter Kochheim, Verdeckte Ermittlungen im Internet - Cyberfahnder

Dieter Kochheim, Verdeckte Ermittlungen im Internet - Cyberfahnder

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Kochhe<strong>im</strong></strong>, <strong>Verdeckte</strong> <strong>Ermittlungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Internet</strong>, S. 12<br />

renlage für die Persönlichkeit des Betroffenen ergibt<br />

43 . Solche Ermächtigungsgrundlagen sind in<br />

der Strafprozessordnung vorhanden und betreffen<br />

die Aktenführung, ihre Vollständigkeit und die Ermächtigung<br />

der Strafverfolgungsbehörden zum<br />

„Quervergleich“ ihrer Kenntnisse aus verschiedenen<br />

Verfahren.<br />

Die Strafprozessordnung ermächtigt nicht nur,<br />

sondern verpflichtet die Staatsanwaltschaft und<br />

ihre Ermittlungspersonen (§ 152 Abs. 1 GVG) in<br />

verschiedenen Zusammenhängen zur Dokumentation<br />

ihrer Ermittlungshandlungen und -ergebnisse.<br />

Das gilt zunächst für die Staatsanwaltschaft,<br />

die das Ergebnis ihrer Untersuchungen aktenkundig<br />

machen und über Vernehmungen Protokolle<br />

fertigen muss (§ 168b StPO). Nach dem Abschluss<br />

der <strong>Ermittlungen</strong> (§ 169a StPO) erlangt<br />

der Verteidiger ein unbeschränktes Akteneinsichtsrecht<br />

(§ 147 Abs. 1, 2 StPO). Bei der Anklageerhebung<br />

sind dem Gericht neben der Anklageschrift<br />

auch die vollständigen Akten vorzulegen<br />

(§ 199 Abs. 2 S. 2 StPO). Dazu gehört das gesamte<br />

vom ersten Zugriff der Polizei ... an gesammelte<br />

Beweismaterial, einschließlich etwaiger<br />

Bild- und Tonaufnahmen nebst hiervon gefertigter<br />

Verschriftungen, zugänglich gemacht werden, das<br />

gerade in dem gegen den Angeklagten gerichteten<br />

Ermittlungsverfahren angefallen ist (...). Eine<br />

Ausnahme gilt nur für Unterlagen oder Daten, denen<br />

eine allein innerdienstliche Bedeutung zukommt.<br />

Dies können etwa polizeiliche Arbeitsvermerke<br />

<strong>im</strong> Fortgang der <strong>Ermittlungen</strong> unter Bewertung<br />

der bisherigen Ermittlungsergebnisse oder<br />

sonstige rein interne polizeilichen Hilfs- oder Arbeitsmittel<br />

nebst entsprechender Dateien sein<br />

(...). Im Bereich der Justizbehörden sind vom Akteneinsichtsrecht<br />

ausgenommen etwa entsprechende<br />

Bestandteile der staatsanwaltschaftlichen<br />

Handakten, Notizen von Mitgliedern des Gerichts<br />

während der Hauptverhandlung oder so genannte<br />

Senatshefte (...). 44<br />

Die Dokumentationspflicht trifft die Polizei in glei-<br />

43 BVerfG, Urteil vom 27.02.2008 - 1 BvR 370/07,<br />

595/07, Rn 309<br />

44 BGH, Urteil vom 18.06.2009 - 3 StR 89/09, Rn 20<br />

chem Maße. Bereits nach dem ersten Zugriff<br />

muss sie ihre „Verhandlungen“ ohne Verzug der<br />

Staatsanwaltschaft übersenden (§ 163 Abs. 2 S. 1<br />

StPO). Einzelheiten über die Form der Aktenführung<br />

ergeben sich zum Beispiel aus § 101 Abs. 2<br />

StPO.<br />

Die Berechtigung zum Vergleich und zur Auswertung<br />

von Daten folgt bereits aus der Ermittlungsgeneralklausel<br />

des § 161 Abs. 1 S. 1 StPO, die die<br />

Staatsanwaltschaft ausdrücklich dazu ermächtigt,<br />

Auskünfte von anderen Behörden einzuholen.<br />

Das untermauert § 98c StPO, der ohne formelle<br />

Hürden auch den maschinellen Abgleich zwischen<br />

den Daten aus anderen Verfahren zulässt.<br />

Die Verwertungsverbote, die sich aus § 161 Abs. 2<br />

StPO ergeben, greifen nicht schon bei der Datenauswertung,<br />

sondern erst bei Übernahme in ein<br />

neues Verfahren, wobei die Schwellengleichheit<br />

der verfolgten Vorwürfe zu prüfen ist 45 . Insoweit<br />

ist von der Rechtsprechung anerkannt, dass bei<br />

der Freibeweisführung alle Erkenntnisse verwertet<br />

werden dürfen, auch wenn für sie Verwertungshindernisse<br />

bestehen (Spurenansatz 46 ).<br />

Die Ermächtigung zum Datenabgleich ist keine<br />

Rasterfahndung. § 98a StPO setzt nämlich voraus,<br />

dass ein Dritter, der keine Strafverfolgungsbehörde<br />

ist, die Daten zur Verfügung stellen muss<br />

47 .<br />

45 BGH, Urteil vom 27.11.2008 - 3 StR 342/08, Rn<br />

13. Siehe auch: CF, Schwellengleichheit,<br />

21.12.2008<br />

46 BVerfG, Urteil vom 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98,<br />

1 BvR 1084/99, S. 64; BVerfG, Beschluss vom<br />

25.04.2005 - 2 BvR 866/05. Siehe auch: CF,<br />

zulässige Verwertung verdeckter<br />

Zufallserkenntnisse, 28.02.2009.<br />

47 Abgrenzung zum staatsanwaltschaftlichen<br />

Auskunftsersuchen und zur Anwendung der<br />

Ermittlungsgeneralklausel: BVerfG, Beschluss<br />

vom 17.02.2009 - 2 BvR 1372/07, 2 BvR 1745/07<br />

(Mikado).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!