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Dieter Kochheim, Verdeckte Ermittlungen im Internet - Cyberfahnder

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<strong>Kochhe<strong>im</strong></strong>, <strong>Verdeckte</strong> <strong>Ermittlungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Internet</strong>, S. 7<br />

den Männern gekommen war und keine Ausführungshandlungen<br />

erfolgten, bemängelt der BGH<br />

jedoch, das erkennende Gericht habe unzureichend<br />

die Verbrechensfantasie von wirklichem<br />

verbrecherischen Willen und dessen Umsetzung<br />

abgegrenzt 17 .<br />

Die Entscheidung zeigt das Bemühen der Rechtsprechung,<br />

moderne Kommunikationsformen mit<br />

den klassischen Instrumenten des Rechts zu erfassen.<br />

Sie stellt jedenfalls klar, dass die Kommunikation<br />

per <strong>Internet</strong> zwar Besonderheiten aufweist,<br />

ungeachtet dessen aber wie andere Kommunikationsprozesse<br />

auch der Bewertung und Beweiswürdigung<br />

unterliegt.<br />

Die Berichterstattung über die Kr<strong>im</strong>inalität <strong>im</strong> <strong>Internet</strong><br />

lässt den Eindruck entstehen, dass die Strafverfolgung<br />

wenn überhaupt, dann nur punktuell erfolgreich<br />

ist. Sie ist nicht untätig, hat aber mit mehreren<br />

Erschwernissen zu kämpfen.<br />

� <strong>Internet</strong>kr<strong>im</strong>inalität ist grenzüberschreitend und<br />

interlokal. Ihre Identifikation kann <strong>im</strong> Wesentlichen<br />

nur mit den Mitteln und der Technik des <strong>Internet</strong>s<br />

selber erfolgen, die mit anderen intelligenten<br />

Ermittlungsmethoden verbunden werden<br />

müssen.<br />

� Intelligente Täter versuchen sich zu tarnen und<br />

einem Zugriff zu entziehen. Auch sie machen<br />

gelegentlich Fehler und das vor Allem dann,<br />

wenn sie ihre Beute in der realen Welt sichern<br />

müssen.<br />

� Die Verfolgung der <strong>Internet</strong>kr<strong>im</strong>inalität stößt<br />

schnell an nationale Grenzen. Sie ist nicht nur<br />

wegen der notwendigen Methoden, sondern<br />

auch deshalb aufwändig und anspruchsvoll, weil<br />

sie auf die internationale Rechtshilfe und Zu-<br />

17 Tragend ist insoweit, dass die besondere Gefährlichkeit<br />

der Verbrechensabrede in dem sozialen<br />

Zwang besteht, aus dem heraus die anderen Beteiligten<br />

das zugesagte Handeln einfordern können.<br />

Je weitläufiger und anonymer die Beziehung<br />

zwischen den Beteiligten ist, desto stärker muss<br />

der Bindungswille des einzelnen Beteiligten<br />

betrachtet und hinterfragt werden.<br />

Der Rechtsstaat kann sich nur verwirklichen, wenn<br />

ausreichende Vorkehrungen dafür getroffen sind,<br />

dass Straftäter <strong>im</strong> Rahmen der geltenden Gesetze<br />

verfolgt, abgeurteilt und einer gerechten Bestrafung<br />

zugeführt werden.<br />

BVerfG, Beschluss vom 18.03.2009 - 2 BvR<br />

2025/07, Rn 16<br />

sammenarbeit angewiesen ist. Das gilt besonders<br />

für die staatlichen Eingriffsrechte, deren<br />

besonderen Voraussetzungen zwar vorliegen<br />

mögen, die aber nur innerhalb der nationalstaatlichen<br />

Grenzen angewendet werden können. Internationale<br />

Abkommen, vor Allem <strong>im</strong> europäischen<br />

Verbund, haben den Umgang erleichtert,<br />

gelten aber nicht lückenlos.<br />

� <strong>Internet</strong>bezogene <strong>Ermittlungen</strong> und der Umgang<br />

mit den Strukturen und Möglichkeiten des <strong>Internet</strong>s<br />

bilden noch weitgehend Neuland, für das<br />

es noch wenige Erfahrungen und vor Allem keine<br />

standardisierte Ausbildung gibt. Es gibt auch<br />

in der Strafverfolgung geniale Spezialisten und<br />

engagierte Multiplikatoren, aber es fehlt ganz<br />

besonders an technischem und praktischem Allgemeinwissen,<br />

Ausstattung und politischem Willen.<br />

Er würde in klaren Bekenntnissen zur Strafverfolgung,<br />

in der Förderung der Fortbildung<br />

und in der Bereitstellung personeller Ressourcen<br />

zum Ausdruck kommen. Das geschieht jedoch<br />

erst vereinzelt und punktuell.<br />

� Neben Unkenntnis und Unerfahrenheit wirkt sich<br />

bei den Ermittlungspersonen besonders fatal die<br />

Verunsicherung aus, die mit den Fragen nach<br />

den zulässigen Ermittlungsmethoden, ihren<br />

förmlichen Anforderungen und möglichen Verwertungsverboten<br />

verbunden ist. Die anhaltenden<br />

und vielfach irrational angeheizten Diskussionen<br />

um die Vorratsdatenspeicherung und die<br />

Onlinedurchsuchung tragen ein Übriges bei.<br />

Sowohl die Vorratsdatenspeicherung wie auch die<br />

Onlinedurchsuchung sind wegen ihrer Ausgestaltungen<br />

vom BVerfG untersagt worden 18 . Das ändert<br />

nichts an der Tatsache, dass das Verfas-<br />

18 Jüngst auch die Abfrage von Bestandsdaten <strong>im</strong><br />

Zusammenhang mit dynamischen IP-Adressen:<br />

BVerfG, Beschluss vom 24.01.2012 - 1 BvR<br />

1299/05.

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