Dieter Kochheim, Verdeckte Ermittlungen im Internet - Cyberfahnder
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<strong>Kochhe<strong>im</strong></strong>, <strong>Verdeckte</strong> <strong>Ermittlungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Internet</strong>, S. 7<br />
den Männern gekommen war und keine Ausführungshandlungen<br />
erfolgten, bemängelt der BGH<br />
jedoch, das erkennende Gericht habe unzureichend<br />
die Verbrechensfantasie von wirklichem<br />
verbrecherischen Willen und dessen Umsetzung<br />
abgegrenzt 17 .<br />
Die Entscheidung zeigt das Bemühen der Rechtsprechung,<br />
moderne Kommunikationsformen mit<br />
den klassischen Instrumenten des Rechts zu erfassen.<br />
Sie stellt jedenfalls klar, dass die Kommunikation<br />
per <strong>Internet</strong> zwar Besonderheiten aufweist,<br />
ungeachtet dessen aber wie andere Kommunikationsprozesse<br />
auch der Bewertung und Beweiswürdigung<br />
unterliegt.<br />
Die Berichterstattung über die Kr<strong>im</strong>inalität <strong>im</strong> <strong>Internet</strong><br />
lässt den Eindruck entstehen, dass die Strafverfolgung<br />
wenn überhaupt, dann nur punktuell erfolgreich<br />
ist. Sie ist nicht untätig, hat aber mit mehreren<br />
Erschwernissen zu kämpfen.<br />
� <strong>Internet</strong>kr<strong>im</strong>inalität ist grenzüberschreitend und<br />
interlokal. Ihre Identifikation kann <strong>im</strong> Wesentlichen<br />
nur mit den Mitteln und der Technik des <strong>Internet</strong>s<br />
selber erfolgen, die mit anderen intelligenten<br />
Ermittlungsmethoden verbunden werden<br />
müssen.<br />
� Intelligente Täter versuchen sich zu tarnen und<br />
einem Zugriff zu entziehen. Auch sie machen<br />
gelegentlich Fehler und das vor Allem dann,<br />
wenn sie ihre Beute in der realen Welt sichern<br />
müssen.<br />
� Die Verfolgung der <strong>Internet</strong>kr<strong>im</strong>inalität stößt<br />
schnell an nationale Grenzen. Sie ist nicht nur<br />
wegen der notwendigen Methoden, sondern<br />
auch deshalb aufwändig und anspruchsvoll, weil<br />
sie auf die internationale Rechtshilfe und Zu-<br />
17 Tragend ist insoweit, dass die besondere Gefährlichkeit<br />
der Verbrechensabrede in dem sozialen<br />
Zwang besteht, aus dem heraus die anderen Beteiligten<br />
das zugesagte Handeln einfordern können.<br />
Je weitläufiger und anonymer die Beziehung<br />
zwischen den Beteiligten ist, desto stärker muss<br />
der Bindungswille des einzelnen Beteiligten<br />
betrachtet und hinterfragt werden.<br />
Der Rechtsstaat kann sich nur verwirklichen, wenn<br />
ausreichende Vorkehrungen dafür getroffen sind,<br />
dass Straftäter <strong>im</strong> Rahmen der geltenden Gesetze<br />
verfolgt, abgeurteilt und einer gerechten Bestrafung<br />
zugeführt werden.<br />
BVerfG, Beschluss vom 18.03.2009 - 2 BvR<br />
2025/07, Rn 16<br />
sammenarbeit angewiesen ist. Das gilt besonders<br />
für die staatlichen Eingriffsrechte, deren<br />
besonderen Voraussetzungen zwar vorliegen<br />
mögen, die aber nur innerhalb der nationalstaatlichen<br />
Grenzen angewendet werden können. Internationale<br />
Abkommen, vor Allem <strong>im</strong> europäischen<br />
Verbund, haben den Umgang erleichtert,<br />
gelten aber nicht lückenlos.<br />
� <strong>Internet</strong>bezogene <strong>Ermittlungen</strong> und der Umgang<br />
mit den Strukturen und Möglichkeiten des <strong>Internet</strong>s<br />
bilden noch weitgehend Neuland, für das<br />
es noch wenige Erfahrungen und vor Allem keine<br />
standardisierte Ausbildung gibt. Es gibt auch<br />
in der Strafverfolgung geniale Spezialisten und<br />
engagierte Multiplikatoren, aber es fehlt ganz<br />
besonders an technischem und praktischem Allgemeinwissen,<br />
Ausstattung und politischem Willen.<br />
Er würde in klaren Bekenntnissen zur Strafverfolgung,<br />
in der Förderung der Fortbildung<br />
und in der Bereitstellung personeller Ressourcen<br />
zum Ausdruck kommen. Das geschieht jedoch<br />
erst vereinzelt und punktuell.<br />
� Neben Unkenntnis und Unerfahrenheit wirkt sich<br />
bei den Ermittlungspersonen besonders fatal die<br />
Verunsicherung aus, die mit den Fragen nach<br />
den zulässigen Ermittlungsmethoden, ihren<br />
förmlichen Anforderungen und möglichen Verwertungsverboten<br />
verbunden ist. Die anhaltenden<br />
und vielfach irrational angeheizten Diskussionen<br />
um die Vorratsdatenspeicherung und die<br />
Onlinedurchsuchung tragen ein Übriges bei.<br />
Sowohl die Vorratsdatenspeicherung wie auch die<br />
Onlinedurchsuchung sind wegen ihrer Ausgestaltungen<br />
vom BVerfG untersagt worden 18 . Das ändert<br />
nichts an der Tatsache, dass das Verfas-<br />
18 Jüngst auch die Abfrage von Bestandsdaten <strong>im</strong><br />
Zusammenhang mit dynamischen IP-Adressen:<br />
BVerfG, Beschluss vom 24.01.2012 - 1 BvR<br />
1299/05.