19.02.2013 Aufrufe

Dieter Kochheim, Verdeckte Ermittlungen im Internet - Cyberfahnder

Dieter Kochheim, Verdeckte Ermittlungen im Internet - Cyberfahnder

Dieter Kochheim, Verdeckte Ermittlungen im Internet - Cyberfahnder

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Kochhe<strong>im</strong></strong>, <strong>Verdeckte</strong> <strong>Ermittlungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Internet</strong>, S. 17<br />

schutzgesetze aufgenommen 73 . Ein Gesetzentwurf<br />

Bayerns zur Einführung der Onlinedurchsuchung<br />

in die StPO 74 scheiterte am Widerstand der<br />

FDP-mitgeführten Länder <strong>im</strong> Bundesrat 75 .<br />

2.4 Wohnung<br />

Dem Schutz der Wohnung als den tiefsten Ort der<br />

persönlichen Zurückgezogenheit schützt Art 13<br />

GG. Abs. 2 widmet sich dem Richtervorbehalt wegen<br />

der Durchsuchung (§§ 102, 103 StPO) und<br />

Abs. 3 und 4 den besonderen Voraussetzungen<br />

für den großen Lauschabgriff (§ 100c StPO), der<br />

tiefsten und am meisten eingeschränkten Eingriffsmaßnahme<br />

in der Strafprozessordnung.<br />

Die Unverletzlichkeit der Wohnung schützt die<br />

räumliche Sphäre, in der sich das Privatleben entfaltet,<br />

wobei Privat-, Betriebs- und Geschäftsräume<br />

gleichermaßen geschützt werden 76 . Es<br />

schützt den Einsatz informationstechnischer Systeme,<br />

soweit sie innerhalb dieser Räume betrieben<br />

werden, nicht aber die vernetzten auswärtigen<br />

Komponenten und die Mobilgeräte wie etwa Laptops,<br />

Personal Digital Assistants (PDAs) oder Mobiltelefone<br />

77 und nicht gegen die durch die Infiltration<br />

des Systems ermöglichte Erhebung von Daten,<br />

die sich <strong>im</strong> Arbeitsspeicher oder auf den Speichermedien<br />

eines informationstechnischen Systems<br />

befinden, das in einer Wohnung steht 78 .<br />

Einschränkend für Geschäftsräume gilt: Gespräche<br />

in Räumen, die ausschließlich zu betrieblichen<br />

oder geschäftlichen Zwecken genutzt werden,<br />

nehmen zwar am Schutz des Art 13 Abs. 1<br />

GG teil, betreffen bei einem fehlenden Bezug des<br />

21.12.2008<br />

73 CF, Online-Durchsuchung für den<br />

Verfassungsschutz, 19.01.2008<br />

74 CF, Gesetzentwurf zur Onlinedurchsuchung,<br />

21.06.2008<br />

75 CF, <strong>im</strong> Bundesrat gescheitert, 06.07.2008<br />

76 BVerfG, Urteil vom 27.02.2008 - 1 BvR 370/07,<br />

595/07, Rn 192 (Onlinedurchsuchung)<br />

77 Ebenda, Rn 194<br />

78 Ebenda, Rn 195<br />

konkreten Gesprächs zum Persönlichkeitskern<br />

aber nicht den Menschenwürdegehalt des Grundrechts<br />

79 .<br />

2.5 <strong>Internet</strong>ermittlungen und Grundrechte<br />

Die Grundrechte bilden die stärksten individuellen<br />

Rechte. Sie werden ergänzt durch verfassungs-<br />

und einfachrechtliche Gebote (Richtervorbehalte,<br />

rechtliches Gehör, beschränkende Anwendungsvoraussetzungen),<br />

die sie unterstützen, ausprägen<br />

und gelegentlich einschränken. Dieser Abschnitt<br />

hat sich deshalb auf die wesentlichen<br />

Grundrechte konzentriert, die <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit den <strong>Ermittlungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Internet</strong> von besonderer<br />

Bedeutung sein können.<br />

Das Fernmeldegehe<strong>im</strong>nis gewährt den Schutz der<br />

Integrität der Fernkommunikation, das Recht auf<br />

die Integrität informationsverarbeitender Systeme<br />

den Technikschutz wegen der gespeicherten und<br />

selbst verarbeiteten Daten und die informationelle<br />

Selbstbest<strong>im</strong>mung den Schutz vor staatlichen Datensammlungen<br />

und -auswertungen. Aus heutigem<br />

Wissen dürften sie alle Bereiche der Datenverarbeitung<br />

und -übermittlung abdecken.<br />

Aus diesem Rahmen heraus fällt die Unverletzlichkeit<br />

der Wohnung, die den Technik- und Kommunikationsschutz<br />

für den tiefsten persönlichen Rückzugsbereich<br />

noch einmal verstärkt. Dieses Grundrecht<br />

hat eine besondere Bedeutung für Abhörmaßnahmen<br />

<strong>im</strong> Wohnbereich (großer Lauschangriff)<br />

und für die Onlinedurchsuchung, soweit zu<br />

ihrer Vorbereitung der Zugang zu Wohnungen<br />

oder Geschäftsräume nötig ist.<br />

Nur der Kernbereich der Grundrechte beansprucht<br />

für sich absolute Geltung. Im Interesse der rechtsstaatlich<br />

gebotenen Rechtssicherheit, des Rechtsfriedens<br />

und damit verbunden der effektiven Strafverfolgung<br />

lässt das Verfassungsrecht grundsätzlich<br />

punktuelle Einschränkungen und mit zunehmender<br />

Stärke der Gegenrechte auch tiefere Eingriffe<br />

in grundrechtlich geschützte Bereiche zu.<br />

79 BVerfG, Urteil vom 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98,<br />

1 BvR 1084/99, Rn 142, 143

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!