Dieter Kochheim, Verdeckte Ermittlungen im Internet - Cyberfahnder
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<strong>Kochhe<strong>im</strong></strong>, <strong>Verdeckte</strong> <strong>Ermittlungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Internet</strong>, S. 29<br />
Strafverfolgung empfindlich ein 127 und das vor allem<br />
wegen der katalogfreien Bestandsdatenauskünfte<br />
128 . Im Zusammenhang mit der einfachen<br />
und mittleren Kr<strong>im</strong>inalität fällt den Betroffenen<br />
meistens erst lange nach Ablauf einer Woche auf,<br />
dass sie das Opfer einer Straftat geworden sind<br />
129 . Sie haben be<strong>im</strong> gegenwärtigen Stand kaum<br />
eine Chance, gegen die hinter dynamischen IP-<br />
Adressen – oder Anonymisierern 130 - getarnten<br />
Täter ihre Ansprüche durchzusetzen oder durch<br />
Bestrafung eine gewisse Genugtuung zu erfahren.<br />
Das politisch favorisierte Konzept vom „Quick<br />
Freeze“ 131 setzt eine laufende Beobachtung oder<br />
eine schnelle Reaktion auf die Aufzeichnungen<br />
von Sensoren voraus, um die verdächtigen Verkehrsdaten<br />
einzufrieren oder zu protokollieren.<br />
Das Vorbild dafür liefert der zynische Teil der Abmahner,<br />
die aus der Überwachung von Filesharing-Netzwerken<br />
und der Durchforstung von Hostspeichern<br />
ein Geschäftsmodell gemacht haben 132 .<br />
Die Zahlen sprechen für sich: Jeden Monat erteilen<br />
die Zugangsprovider 300.000 Bestandsdatenauskünfte<br />
an die privaten Schutzrechtverfolger 133 .<br />
Nur ein weiteres Prozent davon dürfte auf Anfragen<br />
der Strafverfolgungsbehörden beruhen 134 .<br />
Als Alternative zur sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung<br />
ist das „Quick Freeze“ ungeeignet 135 .<br />
Besonders peinlich an der politischen Auseinandersetzung<br />
in diesem Zusammenhang ist, dass<br />
das Einfrieren kurzfristig gespeicherter und die<br />
Protokollierung laufender Verkehrsdaten gelten-<br />
127 CF, Bestandsdatenauskünfte und<br />
Rechtsschutzverweigerung, 06.03.2011<br />
128 CF, Bestandsdaten: mittelbare Nutzung,<br />
06.03.2011; 3.1.2 Bestandsdaten.<br />
129 CF, der "Wäh!" 01.02.2011<br />
130 CF, Anonymisierer, 09.07.2008<br />
131 CF, 7 Tage-Regelung, 11.06.2011<br />
132 CF, Geschäftsmodell Abmahnung, 22.12.2009<br />
133 Ebenda: CF, 7 Tage-Regelung, 11.06.2011.<br />
134 Ungesicherte Zahlen für 2009: CF,<br />
Zugangserschwerung, 28.03.2010.<br />
135 BVerfG, Urteil vom 02.03.2010 - 1 BvR 256, 263,<br />
586/08, Rn 208<br />
des Recht geblieben ist. § 100g StPO spricht davon,<br />
dass Verkehrsdaten „erhoben“ werden dürfen,<br />
und das umfasst die gespeicherten und aktuell<br />
protokollierten Daten gleichermaßen.<br />
3.1.5 Staatsanwaltschaftliches<br />
Auskunftsersuchen<br />
Zeugen und Sachverständige werden von § 161a<br />
Abs. 1 StPO verpflichtet, auf Ladung bei der<br />
Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache<br />
auszusagen. Das unentschuldigte Ausbleiben<br />
oder die Weigerung ist in der Weise strafbewehrt<br />
(§§ 161a Abs. 2, 70 StPO), dass die Staatsanwaltschaft<br />
selber die Kosten und ein Ordnungsgeld<br />
auferlegen (Art 6 EGStGB) und bei Gericht die Anordnung<br />
von Ordnungs- und Erzwingungshaft beantragen<br />
kann.<br />
Mehrfach lässt die Strafprozessordnung <strong>im</strong> Ermittlungsverfahren<br />
anstelle der mündlichen und protokollierten<br />
Aussage eine schriftliche Äußerung zu<br />
(§§ 82, 136 Abs. 1 S. 4, 158 Abs. 1 S. 1, 163a<br />
Abs. 1 StPO). In ständiger Praxis ist deshalb anerkannt,<br />
dass in geeigneten Fällen auf § 161a StPO<br />
auch Ersuchen um schriftliche Auskünfte gestützt<br />
werden können, deren Missachtung die Ungehorsamsfolgen<br />
auslösen können. Vor allem <strong>im</strong> Umgang<br />
mit Banken und anderen Wirtschaftsunternehmen<br />
hat sich das Auskunftsersuchen als erfolgreiches<br />
Instrument bewährt, allseits aufwändige<br />
Zeugenvernehmungen zu vermeiden.<br />
Herausgabeersuchen in Bezug auf Gegenstände,<br />
Urkunden und andere Schriftstücke können auf<br />
das Auskunftsersuchen nicht allein gestützt werden,<br />
sondern nur in Verbindung mit § 95 StPO<br />
(siehe unten).