Biomarkt NRW - Dieter Heimig Redaktion und Public Relations
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Förderung<br />
e 5. Förderung<br />
Öko-Vermarktungs-Förderung in <strong>NRW</strong><br />
Es ist das Ziel der Landesregierung, die wachsende Nachfrage<br />
der Verbraucherinnen <strong>und</strong> Verbraucher nach ökologisch<br />
erzeugten Lebensmitteln mit heimischen Öko-Produkten<br />
aus <strong>NRW</strong> zu bedienen.<br />
Die Erzeugungs- <strong>und</strong> Verarbeitungsstrukturen in <strong>NRW</strong><br />
sind allerdings noch nicht so weit entwickelt, dass die<br />
Erfordernisse des Marktes<br />
- durch Bereitstellung zusammengefasster Partien,<br />
- durch Erfüllung hoher Qualitätsanforderungen,<br />
- bei gleichzeitig angemessenen Preisen<br />
in notwendigem Umfang erfüllt werden könnten.<br />
Hier setzen die Fördermaßnahmen an. Mit Hilfe der Öko-<br />
Vermarktungs-Förderung sollen die notwendigen Strukturen<br />
in Verarbeitung <strong>und</strong> Vermarktung geschaffen werden,<br />
um diese Anforderungen des Marktes in Zukunft besser<br />
erfüllen zu können. Gleichzeitig sollen mit der Förderung<br />
die Potenziale der landwirtschaftlichen Betriebe stärker<br />
ausgeschöpft <strong>und</strong> ihre Erlössituation verbessert werden.<br />
Das Förderprogramm teilt sich in vier Bereiche:<br />
76<br />
1. Startbeihilfen für Organisationsausgaben,<br />
2. Investitionsbeihilfen<br />
■ Die Förderung im Überblick<br />
Förderbereiche<br />
Startbeihilfen für Organisationsausgaben der Erzeugerzusammenschlüsse<br />
(1991 - 2002)<br />
Investitionsbeihilfen v. a. für Verarbeitungsbetriebe<br />
(1995 - 2003)<br />
Beihilfen für Vermarktungskonzeptionen<br />
Pilotprojekte<br />
(1997 – 2002)<br />
Gesamt<br />
3. Beihilfen für Vermarktungskonzeptionen sowie die<br />
4. Einführung von Qualitäts- <strong>und</strong> Umweltmanagementsystemen<br />
(neue Maßnahme, die bisher nicht in<br />
Anspruch genommen wurde).<br />
Zusätzlich werden Modellvorhaben – zum Teil unter Mitfinanzierung<br />
der CMA – bezuschusst.<br />
Aktuelle Gr<strong>und</strong>lage für die Förderung sind die Richtlinien<br />
über die „Gewährung von Zuwendungen zur Verarbeitung<br />
<strong>und</strong> Vermarktung ökologisch erzeugter landwirtschaftlicher<br />
Produkte“ (siehe Anhang).<br />
Fördermaßnahmen <strong>und</strong> ihre<br />
Voraussetzungen<br />
■ Startbeihilfen für Organisationsausgaben<br />
Startbeihilfen für Organisationsausgaben gab es seit 1991<br />
für insgesamt zwölf Erzeugerzusammenschlüsse mit folgenden<br />
Produktbereichen: sechs Erzeugerzusammenschlüsse<br />
mit gesamter Palette, zwei mit Milch, zwei mit Fleisch,<br />
einer mit Getreide <strong>und</strong> einer mit Gemüse <strong>und</strong> Obst. Für<br />
Organisationsausgaben der Erzeugerzusammenschlüsse<br />
wurden im Zeitraum von 1991 bis 2002 Startbeihilfen von<br />
insgesamt 1.229.786 Euro gewährt.<br />
Zuwendungen gesamt<br />
1.229.786 €<br />
3.387.238 €<br />
19.125 €<br />
274.546 €<br />
4.910.695 €