stadt teltow st verkehrsentwicklungsplan vep ... - der Stadt Teltow
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6.3.3 GEWERBEGEBIET AM REGIONALBAHNHOF<br />
Das geplante Gewerbegebiet am Regionalbahnhof wird im Norden von<br />
einem kleinen Wohngebiet und an seiner Südseite von dem Gelände<br />
des GVZ begrenzt. Die bisherige Anbindung des Asphaltwerkes, das<br />
an dieser Stelle bereits schon <strong>st</strong>eht, erfolgt über die Anliegerwege<br />
Wilhelm-Külz-Straße, Stein<strong>st</strong>raße, Robert-Koch-Straße. Diese<br />
Wege sind den Bela<strong>st</strong>ungen des Schwerverkehr nicht gewachsen, außerdem<br />
werden durch den Schwerverkehr die Anwohner ge<strong>st</strong>ört.<br />
Für das geplante Gewerbegebiet sind deshalb Lösungen für die<br />
verkehrliche Anbindung zu finden. Im Verlauf <strong>der</strong> bisherigen Planungen<br />
haben sich zur Erschließung 2 Varianten ergeben:<br />
− Nutzung <strong>der</strong> Lade<strong>st</strong>raße des Regionalbahnhofes, die zu diesem<br />
Zweck saniert werden müs<strong>st</strong>e;<br />
− Nordanbindung an die Mahlower Straße ö<strong>st</strong>lich des Wohngebietes;<br />
hierbei muss eine neue Gewerbe<strong>st</strong>raße gebaut werden.<br />
Eine angedachte Südanbindung über das GVZ erscheint <strong>der</strong>zeit<br />
nicht umsetzbar, obwohl diese für die Mahlower Straße den größten<br />
Entla<strong>st</strong>ungseffekt bedeuten würde.<br />
Die beiden Varianten haben den Nachteil, dass das Gewerbegebiet<br />
an die ohnehin schon hoch bela<strong>st</strong>ete Mahlower Straße angebunden<br />
wird, an<strong>st</strong>att an die ausgebaute B 101 (neu). Die In<strong>st</strong>andsetzung<br />
<strong>der</strong> Lade<strong>st</strong>raße i<strong>st</strong> dabei dem Neubau einer Erschließungs<strong>st</strong>raße<br />
vorzuziehen. Es i<strong>st</strong> besser, das vorhandene Straßennetz richtig<br />
zu nutzen und dafür wie<strong>der</strong> baulich herzurichten, als zusätzliche<br />
neue Straßen zu bauen.<br />
Die allgemeinen Aussagen, die im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes<br />
getroffen werden können, ersetzen kein Verkehrsgutachten,<br />
das sich detailliert mit den Verkehrsproblemen des Gewerbegebietes<br />
auseinan<strong>der</strong>setzen müs<strong>st</strong>e.<br />
6.3.4 AUSWIRKUNGEN DES GÜTERVERKEHRSZENTRUMS<br />
Das Güterverkehrszentrum Großbeeren i<strong>st</strong> einer <strong>der</strong> wichtig<strong>st</strong>en<br />
„Verkehrserzeuger“, die in <strong>der</strong> Nachbarschaft von <strong>Teltow</strong> im Ent<strong>st</strong>ehen<br />
begriffen sind. (Zwar i<strong>st</strong> es bereits offiziell eröffnet<br />
worden, jedoch sind er<strong>st</strong> etwa 50 % <strong>der</strong> Flächen, vor allem an Logi<strong>st</strong>ikdien<strong>st</strong>lei<strong>st</strong>er,<br />
vermarktet (Stand Oktober 1999); die vorgesehene<br />
Rolle als Schnitt<strong>st</strong>elle zwischen Eisenbahn- und Straßentransport,<br />
vor allem im kombinierten Ladungsverkehr mit Containern,<br />
Wechselbehältern usw., kommt bisher noch gar nicht zum<br />
Tragen).<br />
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