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stadt teltow st verkehrsentwicklungsplan vep ... - der Stadt Teltow

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6.3.3 GEWERBEGEBIET AM REGIONALBAHNHOF<br />

Das geplante Gewerbegebiet am Regionalbahnhof wird im Norden von<br />

einem kleinen Wohngebiet und an seiner Südseite von dem Gelände<br />

des GVZ begrenzt. Die bisherige Anbindung des Asphaltwerkes, das<br />

an dieser Stelle bereits schon <strong>st</strong>eht, erfolgt über die Anliegerwege<br />

Wilhelm-Külz-Straße, Stein<strong>st</strong>raße, Robert-Koch-Straße. Diese<br />

Wege sind den Bela<strong>st</strong>ungen des Schwerverkehr nicht gewachsen, außerdem<br />

werden durch den Schwerverkehr die Anwohner ge<strong>st</strong>ört.<br />

Für das geplante Gewerbegebiet sind deshalb Lösungen für die<br />

verkehrliche Anbindung zu finden. Im Verlauf <strong>der</strong> bisherigen Planungen<br />

haben sich zur Erschließung 2 Varianten ergeben:<br />

− Nutzung <strong>der</strong> Lade<strong>st</strong>raße des Regionalbahnhofes, die zu diesem<br />

Zweck saniert werden müs<strong>st</strong>e;<br />

− Nordanbindung an die Mahlower Straße ö<strong>st</strong>lich des Wohngebietes;<br />

hierbei muss eine neue Gewerbe<strong>st</strong>raße gebaut werden.<br />

Eine angedachte Südanbindung über das GVZ erscheint <strong>der</strong>zeit<br />

nicht umsetzbar, obwohl diese für die Mahlower Straße den größten<br />

Entla<strong>st</strong>ungseffekt bedeuten würde.<br />

Die beiden Varianten haben den Nachteil, dass das Gewerbegebiet<br />

an die ohnehin schon hoch bela<strong>st</strong>ete Mahlower Straße angebunden<br />

wird, an<strong>st</strong>att an die ausgebaute B 101 (neu). Die In<strong>st</strong>andsetzung<br />

<strong>der</strong> Lade<strong>st</strong>raße i<strong>st</strong> dabei dem Neubau einer Erschließungs<strong>st</strong>raße<br />

vorzuziehen. Es i<strong>st</strong> besser, das vorhandene Straßennetz richtig<br />

zu nutzen und dafür wie<strong>der</strong> baulich herzurichten, als zusätzliche<br />

neue Straßen zu bauen.<br />

Die allgemeinen Aussagen, die im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes<br />

getroffen werden können, ersetzen kein Verkehrsgutachten,<br />

das sich detailliert mit den Verkehrsproblemen des Gewerbegebietes<br />

auseinan<strong>der</strong>setzen müs<strong>st</strong>e.<br />

6.3.4 AUSWIRKUNGEN DES GÜTERVERKEHRSZENTRUMS<br />

Das Güterverkehrszentrum Großbeeren i<strong>st</strong> einer <strong>der</strong> wichtig<strong>st</strong>en<br />

„Verkehrserzeuger“, die in <strong>der</strong> Nachbarschaft von <strong>Teltow</strong> im Ent<strong>st</strong>ehen<br />

begriffen sind. (Zwar i<strong>st</strong> es bereits offiziell eröffnet<br />

worden, jedoch sind er<strong>st</strong> etwa 50 % <strong>der</strong> Flächen, vor allem an Logi<strong>st</strong>ikdien<strong>st</strong>lei<strong>st</strong>er,<br />

vermarktet (Stand Oktober 1999); die vorgesehene<br />

Rolle als Schnitt<strong>st</strong>elle zwischen Eisenbahn- und Straßentransport,<br />

vor allem im kombinierten Ladungsverkehr mit Containern,<br />

Wechselbehältern usw., kommt bisher noch gar nicht zum<br />

Tragen).<br />

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