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stadt teltow st verkehrsentwicklungsplan vep ... - der Stadt Teltow

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ßungs<strong>st</strong>raße vor dem Plattenbau und trifft gegenüber <strong>der</strong> be<strong>st</strong>ehenden<br />

Scheune auf die Osdorfer Straße.<br />

Planungsrechtliche Situation:<br />

Der Teilabschnitt wird in seinem gesamten Verlauf im Geltungsbereich<br />

des in Auf<strong>st</strong>ellung befindlichen Bebauungsplans Nr.1a als<br />

öffentliche Verkehrsfläche fe<strong>st</strong>gesetzt. Die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für den Bau des Teilabschnitts sind somit gegeben.<br />

Städtebauliche Einbindung:<br />

Der Teilabschnitt verläuft entlang <strong>der</strong> We<strong>st</strong>seite eines fünfgeschossigen<br />

Plattenbaus. Durch die Straßenführung auf <strong>der</strong> be<strong>st</strong>ehenden<br />

Erschließungs<strong>st</strong>raße und die Nutzung einer ebenfalls be<strong>st</strong>ehenden<br />

Einmündung in die Mahlower Straße treten bei dieser<br />

Variante <strong>st</strong>ädtebaulich keine grundlegend neuen Situationen auf.<br />

Im weiteren Verlauf würde diese Variante aber den Abriß einer<br />

alten Back<strong>st</strong>ein-Scheune erzwingen, die gegenüber des Einmündungsbereichs<br />

in die Osdorfer Straße <strong>st</strong>eht.<br />

Konflikte / Probleme:<br />

− Hohe Lärm- und Schad<strong>st</strong>offbela<strong>st</strong>ung <strong>der</strong> angrenzenden Wohnbebauung<br />

(Plattenbau) auf We<strong>st</strong>seite (Balkonseite)<br />

− Altengerechtes Wohnen im Plattenbau<br />

− Durchschneidung des Grünraums und <strong>der</strong> Verbindung zwischen beiden<br />

Wohngebäuden<br />

− wenig Raum für aktiven Lärmschutz<br />

− Abriß <strong>der</strong> alten Scheune<br />

TEILABSCHNITT 4: TEILSTÜCK OSDORFER STRAßE / LICHTERFELDER ALLEE<br />

Lage:<br />

Das Teil<strong>st</strong>ück 4 verläuft zwischen <strong>der</strong> Einmündung des Abschnittes<br />

3 in die Osdorfer Straße und <strong>der</strong> Lichterfel<strong>der</strong> Allee über <strong>der</strong>zeitig<br />

unbebaute und unbegrünte Brachfläche.<br />

Planungsrechtliche Situation:<br />

Der Teilabschnitt wird in seinem gesamten Verlauf im Geltungsbereich<br />

des in Auf<strong>st</strong>ellung befindlichen Bebauungsplans Nr.1a als<br />

öffentliche Verkehrsfläche fe<strong>st</strong>gesetzt. Die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für den Bau des Teilabschnitts sind somit gegeben.<br />

Städtebauliche Einbindung:<br />

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