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stadt teltow st verkehrsentwicklungsplan vep ... - der Stadt Teltow

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STADT TELTOW ST<br />

VERKEHRSENTWICKLUNGSPLAN VEP<br />

ERLÄUTERUNG 0201<br />

Der Teilabschnitt 4 erschließt die große Brachfläche zwischen<br />

Osdorfer Straße und Lichterfel<strong>der</strong> Allee. Durch Bebauung <strong>der</strong><br />

We<strong>st</strong>seite <strong>der</strong> Straße ließe sich <strong>der</strong> Alt<<strong>st</strong>rong><strong>st</strong>adt</<strong>st</strong>rong>bereich <strong>Teltow</strong>s, <strong>der</strong><br />

ö<strong>st</strong>lich des Ruhlsdorfer Platzes eine ungeordnete <strong>st</strong>ädtebauliche<br />

Situation aufwei<strong>st</strong>, ordnen. Der Straßenverlauf definiert hier<br />

den Innen<<strong>st</strong>rong><strong>st</strong>adt</<strong>st</strong>rong>bereich <strong>Teltow</strong>s gegenüber dem anschließenden Seehofviertel.<br />

Konflikte / Probleme:<br />

− Lärm- und Schad<strong>st</strong>offbela<strong>st</strong>ung für Anwohner<br />

TEILABSCHNITT 5: TEILSTÜCK LICHTERFELDER ALLEE / ZEHLENDORFER<br />

STRAßE<br />

Lage:<br />

Das Teil<strong>st</strong>ück 5 verläuft zwischen <strong>der</strong> Einmündung <strong>der</strong> Variante 4<br />

in die Lichterfel<strong>der</strong> Allee und Zehlendorfer Straße (nördlich des<br />

Po<strong>st</strong>geländes).<br />

Planungsrechtliche Situation:<br />

Der Teilabschnitt wird in seinem gesamten Verlauf im Geltungsbereich<br />

des in Auf<strong>st</strong>ellung befindlichen Bebauungsplans Nr.1a als<br />

öffentliche Verkehrsfläche fe<strong>st</strong>gesetzt. Die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für den Bau des Teilabschnitts sind somit gegeben.<br />

Städtebauliche Einbindung:<br />

Der Teilabschnitt 5 erschließt die große Brachfläche zwischen<br />

Lichterfel<strong>der</strong> Allee und Zehlendorfer Straße. Durch Bebauung <strong>der</strong><br />

Südseite <strong>der</strong> Straße ließe sich <strong>der</strong> Alt<<strong>st</strong>rong><strong>st</strong>adt</<strong>st</strong>rong>bereich <strong>Teltow</strong>s, analog<br />

zu Teil<strong>st</strong>ück 4, zu den angrenzenden Freiflächen hin mit einer<br />

<strong>Stadt</strong>kante versehen und so aus Richtung <strong>der</strong> Lichterfel<strong>der</strong><br />

Allee kommend erlebbar machen.<br />

Die Einmündung in die Zehlendorfer Straße bietet durch eine neue<br />

Ecksituation die Möglichkeit, in diesem Bereich eine Eingangssituation<br />

für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> zu schaffen, die zur Zeit noch für<br />

aus Berlin kommende Verkehr<strong>st</strong>eilnehmer nicht erlebbar i<strong>st</strong>.<br />

Konflikte / Probleme:<br />

− Lärm- und Schad<strong>st</strong>offbela<strong>st</strong>ung für Anwohner<br />

− tangiert Landschaftsschutzgebiet<br />

− schlechter Baugrund<br />

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