stadt teltow st verkehrsentwicklungsplan vep ... - der Stadt Teltow
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STADT TELTOW ST<br />
VERKEHRSENTWICKLUNGSPLAN VEP<br />
ERLÄUTERUNG 0201<br />
Der Teilabschnitt 4 erschließt die große Brachfläche zwischen<br />
Osdorfer Straße und Lichterfel<strong>der</strong> Allee. Durch Bebauung <strong>der</strong><br />
We<strong>st</strong>seite <strong>der</strong> Straße ließe sich <strong>der</strong> Alt<<strong>st</strong>rong><strong>st</strong>adt</<strong>st</strong>rong>bereich <strong>Teltow</strong>s, <strong>der</strong><br />
ö<strong>st</strong>lich des Ruhlsdorfer Platzes eine ungeordnete <strong>st</strong>ädtebauliche<br />
Situation aufwei<strong>st</strong>, ordnen. Der Straßenverlauf definiert hier<br />
den Innen<<strong>st</strong>rong><strong>st</strong>adt</<strong>st</strong>rong>bereich <strong>Teltow</strong>s gegenüber dem anschließenden Seehofviertel.<br />
Konflikte / Probleme:<br />
− Lärm- und Schad<strong>st</strong>offbela<strong>st</strong>ung für Anwohner<br />
TEILABSCHNITT 5: TEILSTÜCK LICHTERFELDER ALLEE / ZEHLENDORFER<br />
STRAßE<br />
Lage:<br />
Das Teil<strong>st</strong>ück 5 verläuft zwischen <strong>der</strong> Einmündung <strong>der</strong> Variante 4<br />
in die Lichterfel<strong>der</strong> Allee und Zehlendorfer Straße (nördlich des<br />
Po<strong>st</strong>geländes).<br />
Planungsrechtliche Situation:<br />
Der Teilabschnitt wird in seinem gesamten Verlauf im Geltungsbereich<br />
des in Auf<strong>st</strong>ellung befindlichen Bebauungsplans Nr.1a als<br />
öffentliche Verkehrsfläche fe<strong>st</strong>gesetzt. Die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen für den Bau des Teilabschnitts sind somit gegeben.<br />
Städtebauliche Einbindung:<br />
Der Teilabschnitt 5 erschließt die große Brachfläche zwischen<br />
Lichterfel<strong>der</strong> Allee und Zehlendorfer Straße. Durch Bebauung <strong>der</strong><br />
Südseite <strong>der</strong> Straße ließe sich <strong>der</strong> Alt<<strong>st</strong>rong><strong>st</strong>adt</<strong>st</strong>rong>bereich <strong>Teltow</strong>s, analog<br />
zu Teil<strong>st</strong>ück 4, zu den angrenzenden Freiflächen hin mit einer<br />
<strong>Stadt</strong>kante versehen und so aus Richtung <strong>der</strong> Lichterfel<strong>der</strong><br />
Allee kommend erlebbar machen.<br />
Die Einmündung in die Zehlendorfer Straße bietet durch eine neue<br />
Ecksituation die Möglichkeit, in diesem Bereich eine Eingangssituation<br />
für die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> zu schaffen, die zur Zeit noch für<br />
aus Berlin kommende Verkehr<strong>st</strong>eilnehmer nicht erlebbar i<strong>st</strong>.<br />
Konflikte / Probleme:<br />
− Lärm- und Schad<strong>st</strong>offbela<strong>st</strong>ung für Anwohner<br />
− tangiert Landschaftsschutzgebiet<br />
− schlechter Baugrund<br />
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