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stadt teltow st verkehrsentwicklungsplan vep ... - der Stadt Teltow

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STADT TELTOW ST<br />

VERKEHRSENTWICKLUNGSPLAN VEP<br />

ERLÄUTERUNG 0201<br />

TEILABSCHNITT 7 : TEILSTÜCK ODERSTRASSE ZWISCHEN JAHNSTRASSE<br />

UND BOBERSTRASSE<br />

Lage:<br />

Der Teilabschnitt 7 <strong>der</strong> geplanten Nordspange verläuft im Anschluß<br />

an das Teil<strong>st</strong>ück 6 ab Höhe Jahn<strong>st</strong>raße auf <strong>der</strong> be<strong>st</strong>ehenden<br />

O<strong>der</strong><strong>st</strong>raße bis zur Einmündung <strong>der</strong> Bober<strong>st</strong>raße.<br />

Planungsrechtliche Situation:<br />

Die we<strong>st</strong>liche Hälfte des Teil<strong>st</strong>ücks i<strong>st</strong> in den Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplans Nr.8 integriert und dort als Verkehrsfläche<br />

fe<strong>st</strong>gesetzt. Der Ausbau <strong>der</strong> O<strong>der</strong><strong>st</strong>raße i<strong>st</strong> einschließlich Fuß-<br />

und Fahrradwegen auf diesem Stück bereits abgeschlossen.<br />

Für die ö<strong>st</strong>liche Hälfte i<strong>st</strong> die planungsrechtliche Situation ungeklärt.<br />

Es be<strong>st</strong>eht kein Bebauungsplan.<br />

Städtebauliche Einbindung:<br />

Das Teil<strong>st</strong>ück verläuft in <strong>der</strong> ö<strong>st</strong>lichen Hälfte durch gewerblich<br />

genutzte Flächen. Der Neubau <strong>der</strong> O<strong>der</strong><strong>st</strong>raße in diesem Bereich<br />

bedeutet nach einer geplanten Umsiedlung <strong>der</strong> indu<strong>st</strong>riellen Nutzer<br />

die Erschließung hochwertiger Flächen für Wohnen und nicht<br />

<strong>st</strong>örende Gewerbebetriebe ( FNP-Ausweisung als Mischgebiet). Im<br />

we<strong>st</strong>lichen Teilbereich i<strong>st</strong> diese Umnutzung durch das Wohngebiet<br />

im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.8 bereits vollzogen.<br />

Konflikte / Probleme:<br />

− Lärmbela<strong>st</strong>ung und Schad<strong>st</strong>offbela<strong>st</strong>ung <strong>der</strong> Wohnbebauung im Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplans Nr.8<br />

− Bodendenkmale im Kanaluferbereich<br />

− Verlauf durch Trinkwasserschutzgebiet II<br />

TEILABSCHNITT 8 : TEILSTÜCK ODERSTRASSE ZWISCHEN BOBERSTRASSE<br />

UND WARTHESTRASSE<br />

Lage:<br />

Der Teilabschnitt 8 i<strong>st</strong> bereits ausgebaut und verläuft ab <strong>der</strong><br />

Bober<strong>st</strong>raße auf <strong>der</strong> be<strong>st</strong>ehenden O<strong>der</strong><strong>st</strong>raße bis zur Einmündung<br />

<strong>der</strong> Warthe<strong>st</strong>raße.<br />

Planungsrechtliche Situation:<br />

Zwischen Warthe<strong>st</strong>raße und Katzbach<strong>st</strong>raße liegt die O<strong>der</strong><strong>st</strong>raße im<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.2 und i<strong>st</strong> als Verkehrsfläche<br />

fe<strong>st</strong>gesetzt. Für das Teil<strong>st</strong>ück zwischen Katzbach<strong>st</strong>raße und<br />

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