stadt teltow st verkehrsentwicklungsplan vep ... - der Stadt Teltow
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STADT TELTOW ST<br />
VERKEHRSENTWICKLUNGSPLAN VEP<br />
ERLÄUTERUNG 0201<br />
TEILABSCHNITT 7 : TEILSTÜCK ODERSTRASSE ZWISCHEN JAHNSTRASSE<br />
UND BOBERSTRASSE<br />
Lage:<br />
Der Teilabschnitt 7 <strong>der</strong> geplanten Nordspange verläuft im Anschluß<br />
an das Teil<strong>st</strong>ück 6 ab Höhe Jahn<strong>st</strong>raße auf <strong>der</strong> be<strong>st</strong>ehenden<br />
O<strong>der</strong><strong>st</strong>raße bis zur Einmündung <strong>der</strong> Bober<strong>st</strong>raße.<br />
Planungsrechtliche Situation:<br />
Die we<strong>st</strong>liche Hälfte des Teil<strong>st</strong>ücks i<strong>st</strong> in den Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplans Nr.8 integriert und dort als Verkehrsfläche<br />
fe<strong>st</strong>gesetzt. Der Ausbau <strong>der</strong> O<strong>der</strong><strong>st</strong>raße i<strong>st</strong> einschließlich Fuß-<br />
und Fahrradwegen auf diesem Stück bereits abgeschlossen.<br />
Für die ö<strong>st</strong>liche Hälfte i<strong>st</strong> die planungsrechtliche Situation ungeklärt.<br />
Es be<strong>st</strong>eht kein Bebauungsplan.<br />
Städtebauliche Einbindung:<br />
Das Teil<strong>st</strong>ück verläuft in <strong>der</strong> ö<strong>st</strong>lichen Hälfte durch gewerblich<br />
genutzte Flächen. Der Neubau <strong>der</strong> O<strong>der</strong><strong>st</strong>raße in diesem Bereich<br />
bedeutet nach einer geplanten Umsiedlung <strong>der</strong> indu<strong>st</strong>riellen Nutzer<br />
die Erschließung hochwertiger Flächen für Wohnen und nicht<br />
<strong>st</strong>örende Gewerbebetriebe ( FNP-Ausweisung als Mischgebiet). Im<br />
we<strong>st</strong>lichen Teilbereich i<strong>st</strong> diese Umnutzung durch das Wohngebiet<br />
im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.8 bereits vollzogen.<br />
Konflikte / Probleme:<br />
− Lärmbela<strong>st</strong>ung und Schad<strong>st</strong>offbela<strong>st</strong>ung <strong>der</strong> Wohnbebauung im Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplans Nr.8<br />
− Bodendenkmale im Kanaluferbereich<br />
− Verlauf durch Trinkwasserschutzgebiet II<br />
TEILABSCHNITT 8 : TEILSTÜCK ODERSTRASSE ZWISCHEN BOBERSTRASSE<br />
UND WARTHESTRASSE<br />
Lage:<br />
Der Teilabschnitt 8 i<strong>st</strong> bereits ausgebaut und verläuft ab <strong>der</strong><br />
Bober<strong>st</strong>raße auf <strong>der</strong> be<strong>st</strong>ehenden O<strong>der</strong><strong>st</strong>raße bis zur Einmündung<br />
<strong>der</strong> Warthe<strong>st</strong>raße.<br />
Planungsrechtliche Situation:<br />
Zwischen Warthe<strong>st</strong>raße und Katzbach<strong>st</strong>raße liegt die O<strong>der</strong><strong>st</strong>raße im<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.2 und i<strong>st</strong> als Verkehrsfläche<br />
fe<strong>st</strong>gesetzt. Für das Teil<strong>st</strong>ück zwischen Katzbach<strong>st</strong>raße und<br />
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