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Auszug aus der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg.D

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B 1<br />

98<br />

<strong>Gemeindeordnung</strong><br />

§ 144<br />

Durchführungsbestimmungen<br />

Das Innenministerium erlässt die Verwaltungsvorschriften zur Durchführung<br />

dieses Gesetzes, ferner die Rechtsverordnungen zur Regelung<br />

1. <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung,<br />

2. <strong>der</strong> Vor<strong>aus</strong>setzungen und des Verfahrens <strong>für</strong> die Verleihung von Bezeichnungen<br />

an Gemeinden <strong>für</strong> diese selbst o<strong>der</strong> <strong>für</strong> Ortsteile sowie <strong>für</strong><br />

die Benennung von Ortsteilen und die Verleihung von Wappen und<br />

Flaggen und die Ausgestaltung und Führung des Dienstsiegels,<br />

3. <strong>der</strong> zuständigen Aufsichtsbehörden bei Grenzstreitigkeiten und Gebietsän<strong>der</strong>ungen,<br />

4. <strong>der</strong> Verwaltung <strong>der</strong> gemeindefreien Grundstücke,<br />

5. des Inhalts <strong>der</strong> Satzung über Hand- und Spanndienste und über Anschluss-<br />

und Benutzungszwang,<br />

6. (gestrichen)<br />

7. des Verfahrens bei <strong>der</strong> Auferlegung eines Ordnungsgeldes und <strong>der</strong><br />

Höhe des Ordnungsgeldes bei Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit und<br />

<strong>der</strong> Verletzung <strong>der</strong> Pflichten ehrenamtlich tätiger Bürger,<br />

8. <strong>der</strong> Höchstgrenzen <strong>der</strong> Entschädigung <strong>für</strong> ehrenamtliche Tätigkeit,<br />

9. des Verfahrens bei <strong>der</strong> Bildung von Ausschüssen,<br />

10. <strong>der</strong> Anzeige des Amtsantritts des Bürgermeisters,<br />

11. (gestrichen)<br />

12. des finanziellen Ausgleichs <strong>für</strong> den persönlichen Aufwand <strong>der</strong> Gemeinden<br />

bei <strong>der</strong> Ausbildung von Beamten,<br />

13. <strong>der</strong> Verteilung des persönlichen Aufwands <strong>für</strong> Bürgermeister in mehreren<br />

Gemeinden bei einheitlichen Ansprüchen,

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