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Auszug aus der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg.D

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<strong>Gemeindeordnung</strong><br />

§ 106a Einrichtungen in Privatrechtsform<br />

§ 106b Vergabe von Aufträgen<br />

§ 107 Energieverträge<br />

§ 108 Vorlagepflicht<br />

4. Abschnitt: Prüfungswesen<br />

1. Örtliche Prüfung<br />

§ 109 Prüfungseinrichtungen<br />

§ 110 Örtliche Prüfung <strong>der</strong> Jahresrechnung<br />

§ 111 Örtliche Prüfung <strong>der</strong> Jahresabschlüsse<br />

§ 112 Weitere Aufgaben des Rechnungsprüfungsamts<br />

2. Überörtliche Prüfung<br />

§ 113 Prüfungsbehörden<br />

§ 114 Aufgaben und Gang <strong>der</strong> überörtlichen Prüfung<br />

3. Programmprüfung<br />

§ 114a<br />

4. Jahresabschlussprüfung<br />

§ 115 (aufgehoben)<br />

5. Abschnitt: Besorgung des Finanzwesens<br />

§ 116<br />

6. Abschnitt: Unwirksame und nichtige Rechtsgeschäfte<br />

§ 117<br />

VIERTER TEIL<br />

Aufsicht<br />

§ 118 Wesen und Inhalt <strong>der</strong> Aufsicht<br />

§ 119 Rechtsaufsichtsbehörden<br />

§ 120 Informationsrecht<br />

§ 121 Beanstandungsrecht<br />

§ 122 Anordnungsrecht<br />

§ 123 Ersatzvornahme<br />

§ 124 Bestellung eines Beauftragten<br />

§ 125 Rechtsschutz in Angelegenheiten <strong>der</strong> Rechtsaufsicht<br />

§ 126 Geltendmachung von Ansprüchen, Verträge mit <strong>der</strong> Gemeinde<br />

§ 127 Zwangsvollstreckung<br />

§ 128 Vorzeitige Beendigung <strong>der</strong> Amtszeit des Bürgermeisters<br />

§ 129 Fachaufsichtsbehörden, Befugnisse <strong>der</strong> Fachaufsicht<br />

B 1<br />

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