26.04.2013 Aufrufe

Auszug aus der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg.D

Auszug aus der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg.D

Auszug aus der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg.D

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

B 1<br />

10<br />

<strong>Gemeindeordnung</strong><br />

an<strong>der</strong>e Gemeinde eingeglie<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> mit an<strong>der</strong>en Gemeinden zu einer<br />

neuen Gemeinde vereinigt, kann diese Bezeichnung <strong>für</strong> den entsprechenden<br />

Ortsteil <strong>der</strong> aufnehmenden o<strong>der</strong> neugebildeten Gemeinde weitergeführt<br />

werden.<br />

(4) Die Benennung von bewohnten Gemeindeteilen (Ortsteile) sowie <strong>der</strong><br />

innerhalb dieser dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege,<br />

Plätze und Brücken ist Angelegenheit <strong>der</strong> Gemeinden. Gleich lautende<br />

Benennungen innerhalb <strong>der</strong>selben Gemeinde sind unzulässig.<br />

§ 6<br />

Wappen, Flaggen, Dienstsiegel<br />

(1) Die Gemeinden haben ein Recht auf ihre bisherigen Wappen und Flaggen.<br />

Die Rechtsaufsichtsbehörde kann einer Gemeinde auf ihren Antrag<br />

das Recht verleihen, ein neues Wappen und eine neue Flagge zu führen.<br />

(2) Die Gemeinden führen Dienstsiegel. Gemeinden mit eigenem Wappen<br />

führen dieses, die übrigen Gemeinden das kleine Landeswappen mit <strong>der</strong><br />

Bezeichnung und dem Namen <strong>der</strong> Gemeinde als Umschrift in ihrem<br />

Dienstsiegel.<br />

2. Abschnitt<br />

Gemeindegebiet<br />

§ 7<br />

Gebietsbestand<br />

(1) Das Gebiet <strong>der</strong> Gemeinde bilden die Grundstücke, die nach geltendem<br />

Recht zu ihr gehören. Grenzstreitigkeiten entscheidet die Rechtsaufsichtsbehörde.<br />

(2) Das Gebiet <strong>der</strong> Gemeinden soll so bemessen sein, dass die örtliche<br />

Verbundenheit <strong>der</strong> Einwohner und die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Gemeinde<br />

zur Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!