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Auszug aus der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg.D

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<strong>Gemeindeordnung</strong><br />

B 1<br />

14. des Inhalts und <strong>der</strong> Gestaltung des H<strong>aus</strong>haltsplans, des Finanzplans<br />

und des Investitionsprogramms sowie <strong>der</strong> H<strong>aus</strong>haltsführung und <strong>der</strong><br />

H<strong>aus</strong>haltsüberwachung; dabei kann bestimmt werden, dass Einnahmen<br />

und Ausgaben, <strong>für</strong> die ein Dritter Kostenträger ist o<strong>der</strong> die von einer<br />

zentralen Stelle angenommen o<strong>der</strong> <strong>aus</strong>gezahlt werden, nicht in den<br />

Hauhalt <strong>der</strong> Gemeinde aufzunehmen und dass <strong>für</strong> Sanierungs-, Entwicklungs-<br />

und Umlegungsmaßnahmen Son<strong>der</strong>rechnungen zu führen<br />

sind,<br />

15. <strong>der</strong> Veranschlagung von Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen<br />

<strong>für</strong> einen vom H<strong>aus</strong>haltsjahr abweichenden Wirtschaftszeitraum,<br />

16. <strong>der</strong> Bildung, vorübergehenden Inanspruchnahme und Verwendung von<br />

Rücklagen sowie <strong>der</strong>en Mindesthöhe,<br />

17. des Verfahrens <strong>der</strong> Umwandlung von Gemeindeglie<strong>der</strong>vermögen in<br />

freies Gemeindevermögen,<br />

18. <strong>der</strong> Erfassung, des Nachweises, <strong>der</strong> Bewertung und <strong>der</strong> Abschreibung<br />

<strong>der</strong> Vermögensgegenstände,<br />

19. <strong>der</strong> Geldanlagen und ihrer Sicherung,<br />

20. <strong>der</strong> Ausschreibung von Lieferungen und Leistungen sowie <strong>der</strong> Vergabe<br />

von Aufträgen einschließlich des Abschlusses von Verträgen,<br />

21. des Prüfwesens,<br />

22. <strong>der</strong> Stundung, Nie<strong>der</strong>schlagung und des Erlasses von Ansprüchen<br />

sowie <strong>der</strong> Behandlung von Kleinbeträgen,<br />

23. <strong>der</strong> Aufgaben, Organisation und Beaufsichtigung <strong>der</strong> Gemeindekasse<br />

und <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>kassen, <strong>der</strong> Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie<br />

<strong>der</strong> Buchführung; dabei kann auch die Einrichtung von Gebühren- und<br />

Portokassen bei einzelnen Dienststellen sowie die Gewährung von<br />

Handvorschüssen geregelt werden,<br />

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