Auszug aus der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg.D
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<strong>Gemeindeordnung</strong><br />
B 1<br />
14. des Inhalts und <strong>der</strong> Gestaltung des H<strong>aus</strong>haltsplans, des Finanzplans<br />
und des Investitionsprogramms sowie <strong>der</strong> H<strong>aus</strong>haltsführung und <strong>der</strong><br />
H<strong>aus</strong>haltsüberwachung; dabei kann bestimmt werden, dass Einnahmen<br />
und Ausgaben, <strong>für</strong> die ein Dritter Kostenträger ist o<strong>der</strong> die von einer<br />
zentralen Stelle angenommen o<strong>der</strong> <strong>aus</strong>gezahlt werden, nicht in den<br />
Hauhalt <strong>der</strong> Gemeinde aufzunehmen und dass <strong>für</strong> Sanierungs-, Entwicklungs-<br />
und Umlegungsmaßnahmen Son<strong>der</strong>rechnungen zu führen<br />
sind,<br />
15. <strong>der</strong> Veranschlagung von Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen<br />
<strong>für</strong> einen vom H<strong>aus</strong>haltsjahr abweichenden Wirtschaftszeitraum,<br />
16. <strong>der</strong> Bildung, vorübergehenden Inanspruchnahme und Verwendung von<br />
Rücklagen sowie <strong>der</strong>en Mindesthöhe,<br />
17. des Verfahrens <strong>der</strong> Umwandlung von Gemeindeglie<strong>der</strong>vermögen in<br />
freies Gemeindevermögen,<br />
18. <strong>der</strong> Erfassung, des Nachweises, <strong>der</strong> Bewertung und <strong>der</strong> Abschreibung<br />
<strong>der</strong> Vermögensgegenstände,<br />
19. <strong>der</strong> Geldanlagen und ihrer Sicherung,<br />
20. <strong>der</strong> Ausschreibung von Lieferungen und Leistungen sowie <strong>der</strong> Vergabe<br />
von Aufträgen einschließlich des Abschlusses von Verträgen,<br />
21. des Prüfwesens,<br />
22. <strong>der</strong> Stundung, Nie<strong>der</strong>schlagung und des Erlasses von Ansprüchen<br />
sowie <strong>der</strong> Behandlung von Kleinbeträgen,<br />
23. <strong>der</strong> Aufgaben, Organisation und Beaufsichtigung <strong>der</strong> Gemeindekasse<br />
und <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>kassen, <strong>der</strong> Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie<br />
<strong>der</strong> Buchführung; dabei kann auch die Einrichtung von Gebühren- und<br />
Portokassen bei einzelnen Dienststellen sowie die Gewährung von<br />
Handvorschüssen geregelt werden,<br />
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