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B_rgerprogramm_2013-vorl_ufige_Fassung

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könnte. Stellt sich heraus, dass deshalb zu viel Arbeitslosengeld II gezahlt worden ist,<br />

soll dies von den Jobcentern gegenüber den Arbeitgebern konsequent und rechtswirksam<br />

zurückgefordert werden. Nicht nur die sozialversicherungspflichtigen, sondern auch<br />

die strafrechtlichen Aspekte sind von den Jobcentern dabei zu beachten.<br />

• Unsere Antwort auf das unzureichende Einkommen vieler niedrigqualifizierter Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer ist darüber hinaus ein verstärktes Engagement im Bereich<br />

Weiterqualifikation. Die Fördermöglichkeiten bei der beruflichen Weiterbildung haben<br />

wir bereits verbessert, damit sozialer Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt gelingt und<br />

sich die Einkommenssituation vieler Menschen auf Dauer verbessert. Wir setzen uns<br />

insbesondere für die Förderung fundierter und marktorientierter Aus- und Fortbildung<br />

von niedrigqualifizierten Arbeitskräften ein und wollen daher individuelle Anstrengungen<br />

zur Bildung in jedem Alter unterstützen, zum Beispiel durch privates Bildungssparen und<br />

die erweiterten Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit für Beschäftigte – im<br />

Sinne des Grundsatzes Fördern und Fordern.<br />

• Gleichzeitig müssen wir sicher stellen, dass jeder die Perspektive hat, durch eigene Anstrengung<br />

ohne Sozialleistung auskommen zu können. Eine Betrachtung von Stundenlöhnen<br />

genügt hier nicht, denn der Großteil der Menschen, die zusätzlich zu ihrem Arbeitseinkommen<br />

Arbeitslosengeld II beziehen, arbeitet nur Teilzeit oder haben eine größere<br />

Familie zu versorgen. Das Liberale Bürgergeld ist und bleibt dafür die richtige Idee.<br />

Es motiviert die Menschen beispielsweise zur Ausdehnung der Arbeitszeit: Selbst erwirtschaftetes<br />

Einkommen bedeutet stets ein spürbar größeres verfügbares Gesamteinkommen.<br />

Daran müssen sich die Zuverdienstmöglichkeiten des Arbeitslosengeldes II<br />

(ALG II) orientieren.<br />

• Nach der Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit durch das Bundesarbeitsgericht ist<br />

keine erkennbare Erhöhung der Zahl der Streiks in Deutschland aufgetreten. Der Gefahr<br />

eines Missbrauchs des Streikrechts durch Kleinstgewerkschaften kann durch Änderungen<br />

auf der Ebene des Arbeitskampfrechtes hinreichend begegnet werden, einer gesetzlichen<br />

Neuregelung der Tarifeinheit bedarf es nicht.<br />

• Um die Sanierung von Unternehmen zu erleichtern und damit Arbeitsplätze zu erhalten,<br />

soll der Anwendungsbereich des § 613a BGB bei drohender Zahlungsunfähigkeit und in<br />

der Insolvenz eines Unternehmens überprüft werden.<br />

• Flexible Beschäftigungsformen stärken die Anreize für Unternehmen, neue Stellen zu<br />

schaffen, bieten Einstiegschancen für Arbeitsuchende und haben wesentlich dazu beigetragen,<br />

die Arbeitslosigkeit zu senken. Sowohl Zeitarbeit wie auch befristete Beschäftigung<br />

ändern nichts an der ganz normalen Sozialversicherungspflicht. Gleichermaßen gilt<br />

der Schutz bei Krankheit, Kündigung oder Schwangerschaft. Wir wollen diese Instrumente<br />

deshalb erhalten und, wo es sinnvoll ist, weiter entwickeln. Auch die Grenze für<br />

Mini-Jobs (zzt. 450 €) soll demnächst wieder regelmäßig entsprechend der Lohnentwicklung<br />

angepasst werden, um auch Mini-Jobbern die Chance zu geben, Gehaltserhöhungen<br />

zu erhalten.<br />

• Zeitarbeit ist eine Einstiegschance am Arbeitsmarkt, gerade auch für Geringqualifizierte.<br />

Rund zwei Drittel aller Beschäftigten in der Zeitarbeit waren vorher ohne Beschäftigung.<br />

Es gibt inzwischen eine verbindliche Lohnuntergrenze auf tarifvertraglicher Grundlage,<br />

Drehtürmodelle wie bei Schlecker wurden gesetzlich ausgeschlossen und die Sozial-<br />

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