B_rgerprogramm_2013-vorl_ufige_Fassung
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der Freiheit der Menschen und des Rechtsstaates. Vor allem Polizisten stehen wie kaum<br />
eine andere Berufsgruppe für Recht und Gesetz. Damit die hervorragende Arbeit der Polizei<br />
auch in Zukunft weitergeführt werden kann, braucht Deutschland eine vernünftige<br />
Sicherheitsarchitektur aus Behörden mit guter Ausstattung an Personal und Sachmitteln.<br />
• Polizei ist und bleibt in Deutschland zuallererst Ländersache. In einer föderalen Sicherheitsarchitektur<br />
sind die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen allen<br />
Behörden jedoch unerlässlich. Um dies weiter zu verbessern, wollen wir die gesetzlichen<br />
Grundlagen für gemeinsame Zentren der polizeilichen Zusammenarbeit schaffen<br />
und so deren rechtstaatliche Funktion und Kontrolle absichern. Um eine effiziente Verfolgung<br />
verfassungsfeindlicher Organisationen und Personen zu gewährleisten, unterstützen<br />
wir die Zusammenfassung einzelner Landesverfassungsschutzämter und wollen<br />
die Zusammenarbeit der Landesverfassungsschutzämter stärken.<br />
• Auch auf Bundesebene wollen wir die Sicherheitsarchitektur an die Erfordernisse der<br />
Zeit anpassen. Eine Ausweitung polizeilicher und nachrichtendienstlicher Kompetenzen<br />
des Bundes lehnen wir jedoch ebenso grundsätzlich ab wie einen Einsatz der Bundeswehr<br />
im Inneren. Unklare Zuständigkeiten und Doppelzuständigkeiten sind aufzulösen.<br />
Polizei und Nachrichtendienste sollen sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Die zunehmende<br />
Vernachrichtendienstlichung der Polizei lehnen wir ab, ebenso wie die Ausweitung<br />
der Zuständigkeiten der Nachrichtendienste in den Bereich der Gefahrenabwehr.<br />
Wir setzen uns für die föderale Ordnung im Bereich der Sicherheitsbehörden ein<br />
und wollen gleichzeitig eine Rückbesinnung auf die Kompetenzbereiche der Sicherheitsbehörden,<br />
sowohl zwischen Bund und Ländern als auch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten.<br />
Die Aufgaben des Militärischen Abschirmdienstes sollen künftig Bundeswehr<br />
und Verfassungsschutz wahrnehmen. Die zersplitterten Strukturen bei der Sicherung<br />
unserer Küsten wollen wir in einer nationalen Küstenwache zusammen binden.<br />
• Digitale Angriffe auf öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen, etwa Energie- oder<br />
Wasserversorger, auf Infrastrukturen wie Verkehrsbetriebe oder auf Finanzinstitute,<br />
können die Funktionsfähigkeit unserer Gesellschaft fundamental beeinträchtigen oder<br />
zum Erliegen bringen. Wir wollen Deutschlands Fähigkeit stärken, sich solchen Bedrohungen<br />
effektiv zu widersetzen, und alle Bereiche des öffentlichen Lebens gegen digital<br />
geführte Angriffe wappnen. IT-Sicherheit kann aber nicht zuvörderst der Staat gewährleisten,<br />
sondern die Unternehmen, Nutzer und Provider. Wir sehen vor allem die Wirtschaft<br />
in der Verantwortung, durch Investitionen in IT-Sicherheit und gemeinsam vereinbarte<br />
Standards zu Datensicherheit und Schutzmechanismen ihrer Verantwortung für<br />
die Informationsgesellschaft gerecht zu werden.<br />
• Wir wollen eine umfassende parlamentarische Kontrolle über die Nachrichtendienste<br />
gewährleisten. Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist jederzeit und unangekündigt<br />
Zugang zu den Diensten, Informationen und Unterlagen zu gewähren, sofern<br />
dies zur Kontrolle erforderlich ist. Mitarbeiter der Dienste sollen durch das Gremium<br />
jederzeit mit qualifizierter Ein-Viertel-Minderheit vorgeladen werden können. Die Arbeit<br />
des Gremiums soll durch die Berufung eines ständigen Sachverständigen unterstützt<br />
werden, der unter anderem die Arbeit in Untersuchungsausschüssen als Ermittlungsbeauftragter<br />
unterstützt. Über den Einsatz von V-Leuten ist das Gremium alle<br />
sechs Monate durch die Bundesregierung zu informieren.<br />
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