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B_rgerprogramm_2013-vorl_ufige_Fassung

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der Freiheit der Menschen und des Rechtsstaates. Vor allem Polizisten stehen wie kaum<br />

eine andere Berufsgruppe für Recht und Gesetz. Damit die hervorragende Arbeit der Polizei<br />

auch in Zukunft weitergeführt werden kann, braucht Deutschland eine vernünftige<br />

Sicherheitsarchitektur aus Behörden mit guter Ausstattung an Personal und Sachmitteln.<br />

• Polizei ist und bleibt in Deutschland zuallererst Ländersache. In einer föderalen Sicherheitsarchitektur<br />

sind die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen allen<br />

Behörden jedoch unerlässlich. Um dies weiter zu verbessern, wollen wir die gesetzlichen<br />

Grundlagen für gemeinsame Zentren der polizeilichen Zusammenarbeit schaffen<br />

und so deren rechtstaatliche Funktion und Kontrolle absichern. Um eine effiziente Verfolgung<br />

verfassungsfeindlicher Organisationen und Personen zu gewährleisten, unterstützen<br />

wir die Zusammenfassung einzelner Landesverfassungsschutzämter und wollen<br />

die Zusammenarbeit der Landesverfassungsschutzämter stärken.<br />

• Auch auf Bundesebene wollen wir die Sicherheitsarchitektur an die Erfordernisse der<br />

Zeit anpassen. Eine Ausweitung polizeilicher und nachrichtendienstlicher Kompetenzen<br />

des Bundes lehnen wir jedoch ebenso grundsätzlich ab wie einen Einsatz der Bundeswehr<br />

im Inneren. Unklare Zuständigkeiten und Doppelzuständigkeiten sind aufzulösen.<br />

Polizei und Nachrichtendienste sollen sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Die zunehmende<br />

Vernachrichtendienstlichung der Polizei lehnen wir ab, ebenso wie die Ausweitung<br />

der Zuständigkeiten der Nachrichtendienste in den Bereich der Gefahrenabwehr.<br />

Wir setzen uns für die föderale Ordnung im Bereich der Sicherheitsbehörden ein<br />

und wollen gleichzeitig eine Rückbesinnung auf die Kompetenzbereiche der Sicherheitsbehörden,<br />

sowohl zwischen Bund und Ländern als auch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten.<br />

Die Aufgaben des Militärischen Abschirmdienstes sollen künftig Bundeswehr<br />

und Verfassungsschutz wahrnehmen. Die zersplitterten Strukturen bei der Sicherung<br />

unserer Küsten wollen wir in einer nationalen Küstenwache zusammen binden.<br />

• Digitale Angriffe auf öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen, etwa Energie- oder<br />

Wasserversorger, auf Infrastrukturen wie Verkehrsbetriebe oder auf Finanzinstitute,<br />

können die Funktionsfähigkeit unserer Gesellschaft fundamental beeinträchtigen oder<br />

zum Erliegen bringen. Wir wollen Deutschlands Fähigkeit stärken, sich solchen Bedrohungen<br />

effektiv zu widersetzen, und alle Bereiche des öffentlichen Lebens gegen digital<br />

geführte Angriffe wappnen. IT-Sicherheit kann aber nicht zuvörderst der Staat gewährleisten,<br />

sondern die Unternehmen, Nutzer und Provider. Wir sehen vor allem die Wirtschaft<br />

in der Verantwortung, durch Investitionen in IT-Sicherheit und gemeinsam vereinbarte<br />

Standards zu Datensicherheit und Schutzmechanismen ihrer Verantwortung für<br />

die Informationsgesellschaft gerecht zu werden.<br />

• Wir wollen eine umfassende parlamentarische Kontrolle über die Nachrichtendienste<br />

gewährleisten. Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist jederzeit und unangekündigt<br />

Zugang zu den Diensten, Informationen und Unterlagen zu gewähren, sofern<br />

dies zur Kontrolle erforderlich ist. Mitarbeiter der Dienste sollen durch das Gremium<br />

jederzeit mit qualifizierter Ein-Viertel-Minderheit vorgeladen werden können. Die Arbeit<br />

des Gremiums soll durch die Berufung eines ständigen Sachverständigen unterstützt<br />

werden, der unter anderem die Arbeit in Untersuchungsausschüssen als Ermittlungsbeauftragter<br />

unterstützt. Über den Einsatz von V-Leuten ist das Gremium alle<br />

sechs Monate durch die Bundesregierung zu informieren.<br />

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