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B_rgerprogramm_2013-vorl_ufige_Fassung

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dahingehend, ob rechtsstaatliche Sicherungen wirkungsvoll verankert sind und sich<br />

auch im Alltag der Strafverfolgung zum Schutz der Bürgerrechte bewähren.<br />

• Wir setzen uns dafür ein, die Praxis der sogenannten Funkzellenabfragen genau zu beobachten<br />

und gegebenenfalls die gesetzlichen Anforderungen an das Verhältnismäßigkeitsprinzip<br />

gesetzlich zu konkretisieren. Keinesfalls darf es zu unkontrollierten Massenabfragen<br />

– etwa bei grundrechtlich geschützten Versammlungen – kommen.<br />

• Die Rechte der Menschen bei freiwilligen DNA-Reihenuntersuchungen wollen wir stärken.<br />

Ansonsten droht eine Aushöhlung des Zeugnisverweigerungsrechts. Deshalb werden<br />

wir die Belehrungspflichten ausbauen und weitere verfahrensrechtliche Sicherungen<br />

zur Voraussetzung solcher Reihenuntersuchungen machen.<br />

• Den Kernbereich privater Lebensführung wollen wir stärker schützen. Die Aufnahme eines<br />

sogenannten Spähangriffs in die Strafprozessordnung lehnen wir ab. Der sogenannte<br />

Große Lauschangriff ist vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<br />

und im Hinblick auf den Nutzen für erfolgreiche Verbrechensbekämpfung<br />

auf den Prüfstand zu stellen.<br />

• Der „Deal“ im Strafprozess soll gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts<br />

überprüft werden. Sollte diese Überprüfung zeigen, dass sich die Grundsätze des fairen<br />

Verfahrens und der schuldangemessenen Strafe nicht ausreichend sicherstellen lassen,<br />

so soll der „Deal“ notfalls gesetzlich ausgeschlossen werden.<br />

• Weiterhin wollen wir den Schutz von Berufsgeheimnisträgern – zum Beispiel Ärzten,<br />

Anwälten, Geistlichen, Sozialarbeitern – weiter stärken und die Strafprozessordnung<br />

überprüfen, ob weitere Berufsgeheimnisträger absoluten Schutz genießen sollten.<br />

• In Strafverfahren muss ein schonender Umgang mit Gewaltopfern selbstverständlich<br />

werden. Zivilcourage ist notwendige Voraussetzung der Bürgergesellschaft. Der Staat<br />

soll deshalb das Engagement und den Einsatz von Bürgern stärker honorieren, die sich<br />

den Straftätern in den Weg stellen, um den Opfern zu helfen. Auch Opfern von Justizirrtümern<br />

wollen wir besser helfen. Wir unterstützen deshalb die Einführung einer entsprechenden<br />

Anlaufstelle.<br />

• Wir setzen uns für ein modernes Familien- und Erbrecht ein, das die Dispositionsmöglichkeiten<br />

der Bürger erweitert. Dazu gehören für uns mehr Testierfreiheit des Erblassers<br />

sowie der zusätzliche Güterstand der sogenannten Errungenschaftsgemeinschaft<br />

für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Die familien- und erbrechtliche Situation<br />

wollen wir den Gegebenheiten moderner Reproduktionsmedizin (zum Beispiel Samenspenden)<br />

anpassen. Wir setzen uns weiter für die Europäische Privatgesellschaft, also<br />

die Europa-GmbH, ein, um dem exportstarken deutschen Mittelstand eine Rechtsform<br />

zur Verfügung zu stellen, mit der sich kostengünstig in ganz Europa operieren lässt.<br />

• Für den liberalen Rechtsstaat ist eine leistungsfähige und unabhängige Justiz unentbehrlich.<br />

Zur Stärkung der Selbstverwaltung der Justiz ist das externe Weisungsrecht der<br />

Landesjustizverwaltung gegenüber den Staatsanwaltschaften abzuschaffen, um jeden<br />

Anschein einer politischen Beeinflussung der Justiz vorzubeugen. Notwendig ist auch eine<br />

Verkürzung der Verfahrensdauer vor den Gerichten. Die Justiz wollen wir fit machen<br />

für die moderne Informationsgesellschaft und die Globalisierung. Vor den Kammern für<br />

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