B_rgerprogramm_2013-vorl_ufige_Fassung
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mittel entsprechend zu evaluieren und bei eventuellen Fehlentwicklungen an die Erfordernisse<br />
anzupassen.<br />
• Für ein nachfragegerechtes Wohnraumangebot muss der Neubau von Wohnungen gerade<br />
in wachsenden Städten attraktiv sein. Dazu muss sich die Vermietung von Wohnungen<br />
auch rechnen. Stärkere staatliche Eingriffe in die Preisbildung bei Neuvermietungen<br />
und Sanierungsverbote gefährden den Wohnungsbau und werden deshalb von uns<br />
ebenso wie Eingriffe in die Vertragsfreiheit von Maklergeschäften entschieden abgelehnt.<br />
• Die energetische Gebäudesanierung nimmt bei der Umsetzung der Energiewende eine<br />
Schlüsselrolle ein. Deshalb wollen wir die Sanierungsquote im Gebäudebestand durch<br />
Anreize deutlich anheben, um Energieeffizienz zu steigern. Dazu braucht es dauerhafte<br />
Planungs- und Investitionssicherheit für die Investoren. Deshalb werden wir die Finanzierung<br />
des KfW-Gebäudesanierungsprogramms mindestens auf dem bisherigen Niveau<br />
fortführen. Als zweiten Förderweg treten wir weiterhin für die steuerliche Förderung der<br />
energetischen Gebäudesanierung ein.<br />
• Bei der Gebäudesanierung gilt für uns das Prinzip „Anreize statt Zwang“. Wir lehnen<br />
Zwangssanierungen im Gebäudebestand ab. Dabei haben wir auch das Wirtschaftlichkeitsgebot<br />
im Blick und werden Forderungen nach überzogenen Vorgaben bei Umwelt-<br />
und Energieauflagen (EnEV) im Gebäudebestand nicht befürworten. Ordnungsrecht kann<br />
nur im Neubau zum Tragen kommen. Hier wollen wir allerdings die Energieeinsparverordnung<br />
immer auf einem technisch ambitionierten Stand halten. Dabei soll die Grundlage<br />
stets die energetische Gesamteffizienz von Gebäuden, Lüftungs- und Heizungssystemen<br />
sein, nicht das willkürliche Verbot bestimmter Technologien.<br />
• Die Nachfrage nach altersgerechten Wohnungen nimmt zu. Deshalb müssen Barrieren<br />
abgebaut werden. Nicht alle alten oder behinderten Menschen brauchen dabei Barrierefreiheit.<br />
Oft reicht auch die kostengünstigere Barrierearmut, um ein selbstständiges und<br />
selbstbestimmtes Wohnen bis ins hohe Alter realisieren zu können. Dies ist bei den Förderprogrammen<br />
entsprechend zu berücksichtigen, um möglichst vielen Menschen ein<br />
Leben im Alter in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.<br />
• Wir wollen starke Städte und Gemeinden, die für Menschen jeden Alters und in jeder<br />
Lebenslage attraktiv und lebenswert sind. Deshalb werden wir die Stadtentwicklungsprogramme<br />
des Bundes fortführen und entsprechende Anstrengungen der Kommunen<br />
unterstützen. Um den Anforderungen des demographischen Wandels gerade in ländlichen<br />
Räumen zu unterstützen, befördern wir die Stärkung kommunaler Zentren, in denen<br />
soziale und technische Infrastruktur kostengünstig und zentral erreichbar vorgehalten<br />
werden kann.<br />
• Der Netzausbau von Telekommunikationsnetzen ist grundsätzlich Sache von privaten<br />
Unternehmen. Die Grundversorgung mit Telekommunikationsleistungen muss jedoch<br />
künftig einen Breitband-Internetanschluss umfassen. Der Inhalt der Grundversorgung ist<br />
stets dynamisch an wachsende Übertragungskapazitäten anzupassen.<br />
• Bei allen Neu- und Umbaumaßnahmen muss bereits heute berücksichtigt werden, dass<br />
der Wohnungs- und Immobilienmarkt auf weitere strukturelle Veränderungen flexibel re-<br />
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