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B_rgerprogramm_2013-vorl_ufige_Fassung

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mittel entsprechend zu evaluieren und bei eventuellen Fehlentwicklungen an die Erfordernisse<br />

anzupassen.<br />

• Für ein nachfragegerechtes Wohnraumangebot muss der Neubau von Wohnungen gerade<br />

in wachsenden Städten attraktiv sein. Dazu muss sich die Vermietung von Wohnungen<br />

auch rechnen. Stärkere staatliche Eingriffe in die Preisbildung bei Neuvermietungen<br />

und Sanierungsverbote gefährden den Wohnungsbau und werden deshalb von uns<br />

ebenso wie Eingriffe in die Vertragsfreiheit von Maklergeschäften entschieden abgelehnt.<br />

• Die energetische Gebäudesanierung nimmt bei der Umsetzung der Energiewende eine<br />

Schlüsselrolle ein. Deshalb wollen wir die Sanierungsquote im Gebäudebestand durch<br />

Anreize deutlich anheben, um Energieeffizienz zu steigern. Dazu braucht es dauerhafte<br />

Planungs- und Investitionssicherheit für die Investoren. Deshalb werden wir die Finanzierung<br />

des KfW-Gebäudesanierungsprogramms mindestens auf dem bisherigen Niveau<br />

fortführen. Als zweiten Förderweg treten wir weiterhin für die steuerliche Förderung der<br />

energetischen Gebäudesanierung ein.<br />

• Bei der Gebäudesanierung gilt für uns das Prinzip „Anreize statt Zwang“. Wir lehnen<br />

Zwangssanierungen im Gebäudebestand ab. Dabei haben wir auch das Wirtschaftlichkeitsgebot<br />

im Blick und werden Forderungen nach überzogenen Vorgaben bei Umwelt-<br />

und Energieauflagen (EnEV) im Gebäudebestand nicht befürworten. Ordnungsrecht kann<br />

nur im Neubau zum Tragen kommen. Hier wollen wir allerdings die Energieeinsparverordnung<br />

immer auf einem technisch ambitionierten Stand halten. Dabei soll die Grundlage<br />

stets die energetische Gesamteffizienz von Gebäuden, Lüftungs- und Heizungssystemen<br />

sein, nicht das willkürliche Verbot bestimmter Technologien.<br />

• Die Nachfrage nach altersgerechten Wohnungen nimmt zu. Deshalb müssen Barrieren<br />

abgebaut werden. Nicht alle alten oder behinderten Menschen brauchen dabei Barrierefreiheit.<br />

Oft reicht auch die kostengünstigere Barrierearmut, um ein selbstständiges und<br />

selbstbestimmtes Wohnen bis ins hohe Alter realisieren zu können. Dies ist bei den Förderprogrammen<br />

entsprechend zu berücksichtigen, um möglichst vielen Menschen ein<br />

Leben im Alter in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.<br />

• Wir wollen starke Städte und Gemeinden, die für Menschen jeden Alters und in jeder<br />

Lebenslage attraktiv und lebenswert sind. Deshalb werden wir die Stadtentwicklungsprogramme<br />

des Bundes fortführen und entsprechende Anstrengungen der Kommunen<br />

unterstützen. Um den Anforderungen des demographischen Wandels gerade in ländlichen<br />

Räumen zu unterstützen, befördern wir die Stärkung kommunaler Zentren, in denen<br />

soziale und technische Infrastruktur kostengünstig und zentral erreichbar vorgehalten<br />

werden kann.<br />

• Der Netzausbau von Telekommunikationsnetzen ist grundsätzlich Sache von privaten<br />

Unternehmen. Die Grundversorgung mit Telekommunikationsleistungen muss jedoch<br />

künftig einen Breitband-Internetanschluss umfassen. Der Inhalt der Grundversorgung ist<br />

stets dynamisch an wachsende Übertragungskapazitäten anzupassen.<br />

• Bei allen Neu- und Umbaumaßnahmen muss bereits heute berücksichtigt werden, dass<br />

der Wohnungs- und Immobilienmarkt auf weitere strukturelle Veränderungen flexibel re-<br />

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