B_rgerprogramm_2013-vorl_ufige_Fassung
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• Der Zugang zu sauberem Trinkwasser und zu sanitären Einrichtungen ist eine wesentliche<br />
Voraussetzung für die Gesundheit der Menschen und für deren Ernährungssicherheit. Deshalb<br />
setzen wir uns für eine bessere Geltung des Menschenrechts auf Trinkwasser und sanitäre<br />
Grundversorgung ein und unterstützen entsprechende Initiativen auf Ebene der Vereinten<br />
Nationen.<br />
• Korruption steht der Durchsetzung von Menschenrechten entgegen. Menschenrechtsschutz<br />
umfasst daher auch die Bekämpfung von Korruption. Wir setzen wir uns ein für eine verfassungskonforme<br />
Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption.<br />
• Wir wollen eine weitere Stärkung der internationalen Strafgerichtsbarkeit – wie zum Beispiel<br />
des Internationalen Strafgerichtshofs. Unter dem Dach der Vereinten Nationen wollen wir<br />
den völkerrechtlichen Begriff der Schutzverantwortung ausdifferenzieren und weiter entwickeln.<br />
Dabei soll unter den Säulen „to prevent, to react und to rebuild“ der Stärkung der<br />
Prävention besondere Bedeutung zukommen.<br />
• Mit dem Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention schließen wir eine Lücke<br />
beim Schutz der Menschenrechte in Europa. Wir werden für eine zügige Umsetzung des<br />
Beitrittsabkommens eintreten. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die<br />
Menschenrechtskonvention der Europäischen Union müssen in allen EU-Mitgliedstaaten<br />
ungeachtet der politischen Couleur der jeweiligen nationalen Regierung geachtet werden.<br />
• Wir bekennen uns zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und unterstützen aktiv<br />
seine Reform. Dabei möchten wir an unsere Erfolge der Reformkonferenz von Brighton<br />
anknüpfen und werden uns für eine schnelle Umsetzung der Reformvorschläge einsetzen.<br />
• Wir wollen die Menschenrechtsarbeit der OSZE fördern und die Stellung des OSZE-Büros für<br />
demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) stärken.<br />
• Wir wollen einen solidarischen Beitrag dafür leisten, dass Europa in der Welt ein sicherer Zufluchtsort<br />
für politisch Verfolgte ist. Deswegen setzen wir uns für eine europaweite menschenwürdige<br />
Regelung des Grundrechts auf Asyl und einen Europäischen Verteilungsschlüssel<br />
für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge - ähnlich dem Königsteiner-<br />
Schlüssel in Deutschland - ein. Ziel darf dabei nicht der kleinste gemeinsame Nenner sein.<br />
Wir wollen in Deutschland voran gehen und die Arbeitserlaubnispflicht von Asylbewerbern<br />
ebenso abschaffen wie die Residenzpflicht für Flüchtlinge. Unbegleitete minderjährige<br />
Flüchtlinge sollen erst ab 18 Jahren als verfahrensmündig angesehen werden. Wir werden<br />
den einstweiligen Rechtsschutz in Dublin-Fällen gesetzlich so regeln, dass er dem Gebot<br />
des effektiven Rechtsschutzes und den Anforderungen der Dublin-III-Verordnung genügt.<br />
Bei der Aufnahme von Flüchtlingen sind deren Notlage und Bedürftigkeit entscheidend und<br />
nicht die Religionszugehörigkeit. Wir dringen darauf, dass es bei der Rückführung von abgelehnten<br />
Bewerbern in andere EU-Länder eindeutige und gemeinsame Bestimmungen über<br />
sichere Drittstaaten gibt.<br />
• Nach langen 18 Jahren hat Deutschland seine Vorbehalte gegen die Kinderrechtskonvention<br />
der Vereinten Nationen endlich zurückgenommen. Damit steht die Rechtsanwendung<br />
unter neuen Vorzeichen. Wir wollen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge<br />
das Kindeswohl stärker berücksichtigen und dazu gesetzliche Regelungen überarbeiten,<br />
beispielsweise die Bestimmungen zur Einreise beziehungsweise Familienzusammenführung.<br />
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