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B_rgerprogramm_2013-vorl_ufige_Fassung

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• Wir wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Wer für andere Menschen<br />

Verantwortung übernimmt, soll das nicht um den Preis eigener Chancen tun müssen.<br />

Deshalb wollen wir die Nutzung von flexiblen Arbeitszeitmodellen, Home Office-<br />

Möglichkeiten, Freistellungsjahren und den Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit in Unternehmen<br />

weiter erleichtern.<br />

• Wir wollen die Inanspruchnahme des Elterngeldes durch bessere Teilzeit-Möglichkeiten<br />

weiter flexibilisieren und die Partnermonate stärken. Weiterhin streben wir insbesondere<br />

eine flexible Anrechnung von Selbständigkeit, bei Alleinerziehenden und bei Teilzeitmodellen<br />

während der Elternzeit an. Für Selbstständige wollen wir faire Bedingungen<br />

beim Elterngeld schaffen. Das Einkommen, das sich Selbstständige vor ihrer Elternzeit<br />

erarbeitet haben, ihnen aber erst während der Elternzeit gezahlt wird, soll nicht auf das<br />

Elterngeld angerechnet werden und damit zu einer Kürzung des Elterngeldes führen.<br />

• Wir wollen auf Grundlage der in den vergangenen Jahren durchgeführten Evaluation die<br />

familienpolitischen Leistungen neu ordnen, um Bürokratie abzubauen und die Effizienz<br />

der eingesetzten Mittel zu erhöhen. Auch das kürzlich eingeführte Betreuungsgeld muss<br />

hinsichtlich seiner Wirkungen überprüft werden. Wenn es das Ziel, mehr Wahlfreiheit<br />

zwischen privater und staatlicher Kinderbetreuung zu ermöglichen, nicht erreicht, wollen<br />

wir es wieder abschaffen. Bei allen Leistungen orientieren wir uns vor allem am Kindeswohl.<br />

• Wir wollen die Bündelung aller kindbezogenen Leistungen mit einer Kinderkarte in einem<br />

Modellversuch erproben. Diese elektronische Karte ist eine unbürokratische und<br />

diskriminierungsfreie Möglichkeit, Kindern direkt Förderleistungen zukommen zu lassen.<br />

• Der Unterhaltsvorschuss muss wieder zur Überbrückungsleistung gemacht werden. Die<br />

Dauer seines Bezuges soll verkürzt werden und im Gegenzug der Bezug bis zum 18. Lebensjahr<br />

des Kindes ausgeweitet werden.<br />

• Alle Akteure des Kinderschutzes müssen Hand in Hand arbeiten, um Missbrauch und<br />

Misshandlung wirksam vorzubeugen und bei Verdachtsfällen gezielt einzuschreiten. Die<br />

deutliche Stärkung von Prävention und Intervention hilft, Verwahrlosung und Missbrauch<br />

von Kindern und die Zerrüttung von Familien in Zukunft besser zu verhindern.<br />

Diesen Ansatz gilt es bundesweit zu stärken. Beispielsweise durch gemeinsame Präventionsnetzwerke<br />

wie "Kein Täter werden".<br />

• Kinder und Jugendliche wollen wir in ihren vielfältigen Lebensräumen wirkungsvoll vor<br />

sexuellem Missbrauch schützen und Hilfen für Betroffene verbessern. Eine unabhängige<br />

Aufarbeitung des Missbrauchsgeschehens in der Vergangenheit ist eine gesamtgesellschaftliche<br />

Herausforderung, der wir einen hohen Stellenwert einräumen. Die notwendige<br />

gesellschaftliche Bewusstseinsschärfung, die notwendig ist, um Missbrauch einzudämmen<br />

steht noch immer am Anfang. Bei der Bundesregierung wird auch künftig ein<br />

unabhängiger Missbrauchsbeauftragter angesiedelt werden. Rechtsstellung, Aufgaben,<br />

Rechte und Pflichten sowie die Beteiligung von Betroffenen werden gesetzlich geregelt.<br />

Außerdem wird von der Bundesregierung eine unabhängige Kommission zur umfassenden,<br />

systematischen Aufarbeitung des Missbrauchsgeschehens im institutionellen und<br />

familiären Bereich angesiedelt, sofern der Deutsche Bundestag keine Enquete-<br />

Kommission zur Aufarbeitung einrichtet.<br />

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