B_rgerprogramm_2013-vorl_ufige_Fassung
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le zu erstellen, oder schwerwiegende Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts erfolgen.<br />
Wir wollen daher die Persönlichkeitsrechte stärken, insbesondere vor schweren<br />
Eingriffen besser schützen und dabei die Entwicklungsoffenheit und Technikneutralität<br />
der Rechtsordnung wahren („rote Linie für soziale Netzwerke“). Nutzungsbedingungen<br />
müssen so formuliert sein, dass die Anwender diese auch verstehen.<br />
• Wir wollen den Schutz privater Daten weiter verbessern und die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten<br />
stärken. Die Zuständigkeit für Datenschutz soll zukünftig beim<br />
Bundesministerium der Justiz liegen. Wir setzen uns für ein hohes Schutzniveau bei der<br />
künftigen EU-Datenschutzverordnung ein. Wir wollen ein modernes, technikfestes Datenschutzrecht<br />
schaffen, das der großen Bedeutung des Datenschutzes in der digitalen<br />
Welt gerecht wird, und den bereichsspezifischen Datenschutz erhalten. Datenschutz<br />
und Pressefreiheit sollen aber nicht gegeneinander ausgespielt werden. Im gesellschaftlichen<br />
Bereich setzen wir auf den mündigen Bürger und wollen den Selbstdatenschutz<br />
und den Datenschutz durch Technik stärken. Der Einsatz von RFID-Chips etwa zur Verbesserung<br />
der Logistik darf nicht zur Datenschutzfalle für den Verbraucher werden.<br />
RFID-Chips an Waren – etwa bei Kleidung – sind an der Kasse vollständig und dauerhaft<br />
zu deaktivieren. Wir wollen den Datenschutz am Arbeitsplatz durch ein Beschäftigtendatenschutzgesetz<br />
verbessern und Rechtssicherheit für Unternehmen und Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer schaffen.<br />
• Wir lehnen weiterhin die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ab. Die Menschen in<br />
Deutschland dürfen nicht pauschal unter Verdacht gestellt und ohne Anlass beim mobilen<br />
Telefonieren, Versenden von SMS-Nachrichten oder Surfen im Internet überwacht<br />
werden. Deutschland ist auch ohne Vorratsdatenspeicherung ein sicheres Land. Die Befugnisse<br />
der Polizei sorgen bereits heute schon für hohe Aufklärungsquoten. Wo es unbedingt<br />
geboten erscheint, setzen wir uns für eine grundrechtsschonende Alternative<br />
zur Vorratsdatenspeicherung ein. Im Einzelfall sollen bei konkreten Verdachtsmomenten<br />
– also gerade nicht anlasslos – bereits vorhandene Daten gesichert und dann nach<br />
richterlicher Entscheidung für Ermittlungszwecke genutzt werden können, wenn sich der<br />
Verdacht erhärtet. Bei der Einführung von eCall ist sicherzustellen, dass dies abschaltbar<br />
ist und ausschließlich auf freiwilliger Grundlage erfolgt. Gegenüber der Europäischen<br />
Kommission werden wir darauf dringen, dass die verfehlte Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie<br />
an der Europäischen Grundrechtecharta gemessen und grundlegend überarbeitet<br />
wird. Bis dahin werden wir vor dem Europäischen Gerichtshof weiterhin dafür eintreten,<br />
dass es kein Urteil im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland gibt, bevor<br />
sich der Gerichtshof inhaltlich zur Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie<br />
mit der EU Grundrechtscharta geäußert hat. Jede Forderung nach einer Verschärfung<br />
der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, etwa auf Kommunikationsdaten<br />
aus sozialen Netzwerken, wie derzeit von der EU-Kommission angedacht, wird<br />
auf unseren Widerstand in Deutschland und Europa treffen.<br />
• Projekte, die die vollständige und alle Lebensbereiche umfassende Überwachung unserer<br />
Gesellschaft zur Folge haben, lehnen wir ab. So sprechen wir uns gegen eine Fort-<br />
und Umsetzung des auf EU-Ebene vorangetriebenen Projektes INDECT aus, das Verhaltensmuster<br />
in der Öffentlichkeit automatisiert au Normabweichungen untersuchen soll,<br />
um auffälliges Verhalten zu erkennen. Für Liberale ist es ausgeschlossen, dass Algorithmen<br />
darüber bestimmen sollen, was "normales Verhalten" in einer Gesellschaft ist<br />
und was nicht und dass an dieses „statistische Normalitätsverständnis“ Eingriffe in die<br />
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