B_rgerprogramm_2013-vorl_ufige_Fassung
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prüfen und den Einkommensteuertarif anpassen, damit der Staat sich nicht auf Kosten<br />
der Bürger an der Inflation bereichert.<br />
• Im Jahr 2019 läuft der Solidaritätspakt aus. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Aufbauhilfen<br />
Ost schrittweise vollständig abgebaut. Wir wollen den Solidaritätszuschlag im Laufe<br />
dieser Legislaturperiode schrittweise vollständig abbauen.<br />
• Anstrengung soll sich lohnen. Die Steuerklasse V, die die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit<br />
besonders für Frauen nach einer Familienpause steuerlich häufig unattraktiv erscheinen<br />
lässt, wollen wir deshalb abschaffen. Familien müssen leistungsgerecht besteuert<br />
werden. Die Freibeträge der Kinder sollen schrittweise auf das Niveau der Freibeträge<br />
von Erwachsenen angehoben werden. Das Ehegattensplitting wollen wir beibehalten<br />
und wir sprechen uns für seine Ausweitung auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften<br />
aus. Denn die steuerliche Entlastung aus dem Splitting ist Gegenleistung<br />
für die Verantwortung der Ehegatten untereinander. Diese Verantwortung ist vorrangig<br />
im Verhältnis zu dem Anspruch eines Ehegatten auf soziale Mindestabsicherung<br />
gegen Staat und Solidargemeinschaft. Das Ehegattensplitting ist damit Ausdruck sowohl<br />
sozialrechtlicher Subsidiarität als auch des Vorrangs privater Verantwortung vor staatlicher<br />
Umverteilung. Entsprechende Einstandspflichten existieren aber nicht nur zwischen<br />
Ehegatten, sondern auch zwischen Lebenspartnern. Daher sollten sie hier wie im<br />
Übrigen auch mit Ehepartnern gleich gestellt werden.<br />
• Ein verschärftes Erbschaftsteuerrecht sowie eine Vermögensabgabe und eine Vermögensteuer<br />
wären gerade für kleine und mittelständische Unternehmen eine untragbare<br />
Belastung und würden zu einem massiven Abfluss von Kapital und Vermögen aus<br />
Deutschland führen und viele Arbeitsplätze vernichten. Das lehnen wir ab.<br />
• Wir wollen das Grundsteuerrecht reformieren, das heutige Bewertungsgesetz abschaffen<br />
und den Kommunen flexible Hebesätze einräumen, mit denen die Verhältnisse vor<br />
Ort und die Art der Nutzung berücksichtigt werden können. Das soll nicht zu einer Erhöhung<br />
des Grundsteueraufkommens führen. Die Gewerbesteuer wollen wir in ein kommunales<br />
Einkommen- und Körperschaftsteuersystem überführen. Ein erster Schritt hierzu<br />
ist die Beseitigung der heutigen gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen. Die derzeitige<br />
ertragsunabhängige Besteuerung zum Beispiel von Mieten und Zinsen führt effektiv<br />
zu einer Substanzbesteuerung – und bedroht damit gerade in konjunkturell schwierigen<br />
Zeiten die Existenz insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen.<br />
• Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge hat sich bewährt. Sie ermöglicht eine international<br />
abgestimmte Kapitalbesteuerung, verhindert Steuerhinterziehung und vermeidet datenschutzrechtlich<br />
bedenkliche Kontrollmaßnahmen. Durch Heraufsetzung der Freibeträge<br />
für Kapitalerträge aus Zinsen und Dividenden möchten wir den privaten Haushalten<br />
einen Anreiz zur Altersvorsorge bieten.<br />
• Wir setzen uns dafür ein, das System der Verbrauchssteuern (z.B. Kaffeesteuer) auf ihre<br />
Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Die dadurch eventuell nicht mehr benötigten Finanzbeamten<br />
können sinnvoller zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs eingesetzt werden.<br />
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