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B_rgerprogramm_2013-vorl_ufige_Fassung

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prüfen und den Einkommensteuertarif anpassen, damit der Staat sich nicht auf Kosten<br />

der Bürger an der Inflation bereichert.<br />

• Im Jahr 2019 läuft der Solidaritätspakt aus. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Aufbauhilfen<br />

Ost schrittweise vollständig abgebaut. Wir wollen den Solidaritätszuschlag im Laufe<br />

dieser Legislaturperiode schrittweise vollständig abbauen.<br />

• Anstrengung soll sich lohnen. Die Steuerklasse V, die die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit<br />

besonders für Frauen nach einer Familienpause steuerlich häufig unattraktiv erscheinen<br />

lässt, wollen wir deshalb abschaffen. Familien müssen leistungsgerecht besteuert<br />

werden. Die Freibeträge der Kinder sollen schrittweise auf das Niveau der Freibeträge<br />

von Erwachsenen angehoben werden. Das Ehegattensplitting wollen wir beibehalten<br />

und wir sprechen uns für seine Ausweitung auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften<br />

aus. Denn die steuerliche Entlastung aus dem Splitting ist Gegenleistung<br />

für die Verantwortung der Ehegatten untereinander. Diese Verantwortung ist vorrangig<br />

im Verhältnis zu dem Anspruch eines Ehegatten auf soziale Mindestabsicherung<br />

gegen Staat und Solidargemeinschaft. Das Ehegattensplitting ist damit Ausdruck sowohl<br />

sozialrechtlicher Subsidiarität als auch des Vorrangs privater Verantwortung vor staatlicher<br />

Umverteilung. Entsprechende Einstandspflichten existieren aber nicht nur zwischen<br />

Ehegatten, sondern auch zwischen Lebenspartnern. Daher sollten sie hier wie im<br />

Übrigen auch mit Ehepartnern gleich gestellt werden.<br />

• Ein verschärftes Erbschaftsteuerrecht sowie eine Vermögensabgabe und eine Vermögensteuer<br />

wären gerade für kleine und mittelständische Unternehmen eine untragbare<br />

Belastung und würden zu einem massiven Abfluss von Kapital und Vermögen aus<br />

Deutschland führen und viele Arbeitsplätze vernichten. Das lehnen wir ab.<br />

• Wir wollen das Grundsteuerrecht reformieren, das heutige Bewertungsgesetz abschaffen<br />

und den Kommunen flexible Hebesätze einräumen, mit denen die Verhältnisse vor<br />

Ort und die Art der Nutzung berücksichtigt werden können. Das soll nicht zu einer Erhöhung<br />

des Grundsteueraufkommens führen. Die Gewerbesteuer wollen wir in ein kommunales<br />

Einkommen- und Körperschaftsteuersystem überführen. Ein erster Schritt hierzu<br />

ist die Beseitigung der heutigen gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen. Die derzeitige<br />

ertragsunabhängige Besteuerung zum Beispiel von Mieten und Zinsen führt effektiv<br />

zu einer Substanzbesteuerung – und bedroht damit gerade in konjunkturell schwierigen<br />

Zeiten die Existenz insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen.<br />

• Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge hat sich bewährt. Sie ermöglicht eine international<br />

abgestimmte Kapitalbesteuerung, verhindert Steuerhinterziehung und vermeidet datenschutzrechtlich<br />

bedenkliche Kontrollmaßnahmen. Durch Heraufsetzung der Freibeträge<br />

für Kapitalerträge aus Zinsen und Dividenden möchten wir den privaten Haushalten<br />

einen Anreiz zur Altersvorsorge bieten.<br />

• Wir setzen uns dafür ein, das System der Verbrauchssteuern (z.B. Kaffeesteuer) auf ihre<br />

Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Die dadurch eventuell nicht mehr benötigten Finanzbeamten<br />

können sinnvoller zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs eingesetzt werden.<br />

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