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B_rgerprogramm_2013-vorl_ufige_Fassung

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• Die Herkunft der Lebensmittel ist für immer mehr Verbraucher wichtig für ihre Kaufentscheidung.<br />

Bereits heute setzen viele Händler freiwillig auf eine Herkunftskennzeichnung,<br />

selbst wenn diese nicht gesetzlich verpflichtend ist. Wir Liberale unterstützen dieses<br />

Vorgehen ausdrücklich und appellieren an die Wirtschaft, diese Kennzeichnung weiter<br />

auszubauen und grundsätzlich für den Verbraucher zugänglich zu machen, sofern<br />

dies nach der Art und Zusammensetzung der Lebensmittel möglich und sinnvoll ist.<br />

• Gentechnisch veränderte Organismen werden heute bereits in vielen Herstellungsprozessen<br />

zum Vorteil der Verbraucher eingesetzt, beispielsweise in der Arzneimittelproduktion.<br />

Ob er diese Produkte nutzen will, darüber soll jeder Verbraucher aber – wie<br />

sonst auch – vollständig frei entscheiden können. Wir setzen uns daher für eine Kennzeichnung<br />

solcher Lebensmittel ein, damit diese Entscheidung überhaupt erst möglich<br />

ist. Gleichzeitig legen wir Wert auf eine wissenschaftliche und objektive Information und<br />

Verbraucherbildung über den Nutzen und Wert moderner Herstellungsmethoden.<br />

• Genussmittel, die frei verkäuflich und legal handelbar sind, dürfen nicht durch Werbeverbote<br />

und Handelsbeschränkungen vom Markt gedrängt werden. Eine derartige Bevormundung<br />

der Verbraucher ist mit dem Leitbild des mündigen Bürgers nicht in Einklang<br />

zu bringen. Solche Eingriffe in die Marktwirtschaft und in die Entscheidung mündiger<br />

Verbraucher lehnen wir grundsätzlich ab. Der Jugendschutz bei Tabak und Alkohol<br />

ist jedoch strikt zu gewährleisten. Auch die Gastronomie lebt vom Vertrauen der Kunden.<br />

Dieses Vertrauen durch hohe Qualitätsstandards zu sichern, ist im allseitigen Interesse.<br />

Die Sicherung und Kontrolle der Qualität durch staatliche Behörden muss jedoch<br />

verhältnismäßig bleiben.<br />

• Der Inhaber einer Reisegewerbekarte hat dem zuständigen Ordnungsamt nachgewiesen,<br />

dass kein Zweifel an seiner persönlichen Zuverlässigkeit besteht. Er bietet in der Reisegewerbekarte<br />

genannte Dienstleistungen legal an. Daher darf er nicht länger bei Werbung,<br />

Angebotsunterbreitung und Auftragsannahme eingeschränkt werden. Zur Information<br />

der Verbraucher soll er bei Werbung und in Angeboten seinen Wohnsitz angeben<br />

und dass er bestimmte Leistungen im Rahmen eines Reisegewerbes anbietet. Bei der<br />

Auftragsannahme bzw. -erteilung darf es keine Rolle mehr spielen, ob der Dienstleister<br />

den potenziellen Kunden zuerst anspricht ("aufsucht") oder ob der Verbraucher z. B. auf<br />

Grund eines Inserates oder einer Empfehlung die Initiative ergreift und ein Angebot bei<br />

dem Dienstleister anfordert. Auch Reisegewerbetreibende haben die Chance verdient, in<br />

einem fairen Wettbewerb selbstbestimmt tätig zu sein und ihren eigenen Weg zu gehen.<br />

• Wir wollen, dass Finanzdienstleistungen durchschaubarer und für den Kunden übersichtlicher<br />

werden und Finanzprodukte besser vergleichbar sind. Nur so ermöglichen wir den<br />

Anlegern eine eigenverantwortliche Auswahl. Hierzu wollen wir Produktinformationsblätter<br />

vereinheitlichen und dabei auch eine Klassifizierung von Finanzprodukten in verbindliche<br />

Risikoklassen in den Produktinformationsblättern vorgeben.<br />

• Wir werden Fahrgastrechte weiter stärken. Damit Verspätungsentschädigungen im gesamten<br />

Personenverkehr auch wirksam sind, muss Pünktlichkeit sich für die Unternehmen<br />

lohnen. Wir wollen die Deutsche Bahn deshalb verpflichten, bei Verspätungen ab<br />

30 Minuten die Fahrgäste mit 25% des Reisepreises und bei Verspätungen ab 60 Minuten<br />

mit 50% des Reisepreises zu entschädigen.<br />

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