Recht und Urteile - WMD Brokerchannel
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worden, wäre eine solche Beteiligung nicht als unternehmerische<br />
Beteiligung mit einer großen Verlustzuweisung<br />
an die Anleger anerkannt worden.<br />
Tatsächlich liefen die Gelder deshalb zunächst über<br />
verschiedene Firmen, die sich mit der Produktion<br />
von Filmen befassten. Einen realistischen wirtschaftlichen<br />
Hintergr<strong>und</strong> hatte dies aber nicht. Steuerlich<br />
wurden die Vertragsgestaltungen deshalb nicht anerkannt.<br />
Das Gericht zog daraus die Schlussfolgerung, dass die<br />
gewählte vertragliche Gestaltung zur Erreichung des<br />
erstrebten wirtschaftlichen Ziels unangemessen ist<br />
<strong>und</strong> der Anleger darüber nicht informiert worden ist.<br />
Darüber hinaus wurde das tatsächlich bestehende<br />
Verlustrisiko verharmlost. Der Fonds wurde als „ein<br />
Garantiefonds“ bezeichnet, obwohl es keine Garantie<br />
gegenüber den Anlegern gab. In verschiedenen<br />
Textpassagen wurde darauf hingewiesen, dass das<br />
Kommanditkapital in Höhe von 115 % abgesichert<br />
sei. Eine derartige Absicherung existierte nicht.<br />
Schließlich stufte das Gericht auch die Prognoserechnung,<br />
die die Gewinnerwartung der Anleger<br />
beschreibt, als fehlerhaft ein. Die mit der Gewinnprognose<br />
verb<strong>und</strong>enen Risiken wurden nicht im erforderlichen<br />
Umfang dargelegt. Sie basierte darauf,<br />
dass Gewinne mehrfach reinvestiert werden sollten.<br />
Die erste Investition sollte aus dem Geld der Anleger<br />
erfolgen, weitere Reinvestitionen aus den am Anfang<br />
erzielten Gewinnen. Der Prospekt verschwieg,<br />
dass die Gewinnprognose in sich zusammenbricht,<br />
wenn die ersten Filmproduktionen floppen <strong>und</strong> kein<br />
Geld mehr für Reinvestitionen zur Verfügung steht.<br />
Bildquelle: © senk - Fotolia.com<br />
RECHT <strong>und</strong> RECHTSPRECHUNG I Stand März 2013<br />
Fazit<br />
Durch diesen - noch nicht rechtskräftigen - Musterentscheid<br />
ist zunächst verbindlich für alle in der B<strong>und</strong>esrepublik<br />
bei unterschiedlichen Gerichten anhängigen<br />
Klagen um den Medienfonds VIP 4 geklärt,<br />
dass der Prospekt teilweise unrichtig, unvollständig<br />
<strong>und</strong> irreführend ist. Ebenfalls ist die Prospektverantwortung<br />
der Musterbeklagten geklärt. Sie haben<br />
schuldhaft gehandelt. Für Anleger ist dies ein großer<br />
Schritt in Richtung „Zuspruch eines Schadenersatzanspruchs“.<br />
Darüber muss nun im jeweiligen Einzelfall<br />
bef<strong>und</strong>en werden.<br />
1.8 Zur Frage von Prospekthaftungsan -<br />
sprüchen bei Vermittlung von Lehman-<br />
Zertifikaten<br />
(OLG München, Urt. v. 22.05.2012, 5 U<br />
1725/11)<br />
Sachverhalt<br />
Eine Anlegerin hatte im November 2006 Lehman-<br />
Zertifikate erworben, die inzwischen weitgehend<br />
wertlos sind. Dem Erwerb war ein seinem Inhalt<br />
nach streitiges Gespräch vorausgegangen, welches<br />
ein Mitarbeiter eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens<br />
mit der Anlegerin geführt hatte. Die<br />
Anlegerin brachte vor, es sei ein Beratungsvertrag<br />
zustande gekommen. Sie behauptete diverse Beratungsmängel<br />
<strong>und</strong> fehlerhafte Produktunterlagen.<br />
Eine schriftliche Produktbeschreibung wertete sie<br />
als Prospekt, für dessen Inhalt sie neben dem Wertpapierdienstleistungsunternehmen<br />
auch die Prospektherausgeberin<br />
in Anspruch nimmt.<br />
Entscheidung<br />
Das OLG München bejaht sowohl das Zustandekommen<br />
eines Beratungsvertrages als auch dessen<br />
Verletzung, weil die der Anlegerin mittels Emissionsunterlagen<br />
erteilten Informationen in einem für<br />
die Anlageentscheidung wesentlichen <strong>und</strong> daher<br />
aufklärungs- <strong>und</strong> prospektpflichtigen Punkt vom<br />
wahren Sachverhalt zum Nachteil des Anlegers abweichen.<br />
Der Anlageberater ist für eine solche Fehlinformation<br />
mit verantwortlich.<br />
Wird in einer schriftlichen Produktbeschreibung<br />
fälschlicherweise behauptet, hinter einem garantierten<br />
Finanzprodukt stehe die US-amerikanische<br />
Investmentbank als Garant <strong>und</strong> handelt es sich nur<br />
um eine Tochtergesellschaft dieser Investmentbank,<br />
die über keinen Bankenstatus verfügt, handelt es<br />
sich sowohl um einen für die Anlageentscheidung<br />
bedeutsamen Umstand als auch um einen unzutref-<br />
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