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Recht und Urteile - WMD Brokerchannel

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worden, wäre eine solche Beteiligung nicht als unternehmerische<br />

Beteiligung mit einer großen Verlustzuweisung<br />

an die Anleger anerkannt worden.<br />

Tatsächlich liefen die Gelder deshalb zunächst über<br />

verschiedene Firmen, die sich mit der Produktion<br />

von Filmen befassten. Einen realistischen wirtschaftlichen<br />

Hintergr<strong>und</strong> hatte dies aber nicht. Steuerlich<br />

wurden die Vertragsgestaltungen deshalb nicht anerkannt.<br />

Das Gericht zog daraus die Schlussfolgerung, dass die<br />

gewählte vertragliche Gestaltung zur Erreichung des<br />

erstrebten wirtschaftlichen Ziels unangemessen ist<br />

<strong>und</strong> der Anleger darüber nicht informiert worden ist.<br />

Darüber hinaus wurde das tatsächlich bestehende<br />

Verlustrisiko verharmlost. Der Fonds wurde als „ein<br />

Garantiefonds“ bezeichnet, obwohl es keine Garantie<br />

gegenüber den Anlegern gab. In verschiedenen<br />

Textpassagen wurde darauf hingewiesen, dass das<br />

Kommanditkapital in Höhe von 115 % abgesichert<br />

sei. Eine derartige Absicherung existierte nicht.<br />

Schließlich stufte das Gericht auch die Prognoserechnung,<br />

die die Gewinnerwartung der Anleger<br />

beschreibt, als fehlerhaft ein. Die mit der Gewinnprognose<br />

verb<strong>und</strong>enen Risiken wurden nicht im erforderlichen<br />

Umfang dargelegt. Sie basierte darauf,<br />

dass Gewinne mehrfach reinvestiert werden sollten.<br />

Die erste Investition sollte aus dem Geld der Anleger<br />

erfolgen, weitere Reinvestitionen aus den am Anfang<br />

erzielten Gewinnen. Der Prospekt verschwieg,<br />

dass die Gewinnprognose in sich zusammenbricht,<br />

wenn die ersten Filmproduktionen floppen <strong>und</strong> kein<br />

Geld mehr für Reinvestitionen zur Verfügung steht.<br />

Bildquelle: © senk - Fotolia.com<br />

RECHT <strong>und</strong> RECHTSPRECHUNG I Stand März 2013<br />

Fazit<br />

Durch diesen - noch nicht rechtskräftigen - Musterentscheid<br />

ist zunächst verbindlich für alle in der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

bei unterschiedlichen Gerichten anhängigen<br />

Klagen um den Medienfonds VIP 4 geklärt,<br />

dass der Prospekt teilweise unrichtig, unvollständig<br />

<strong>und</strong> irreführend ist. Ebenfalls ist die Prospektverantwortung<br />

der Musterbeklagten geklärt. Sie haben<br />

schuldhaft gehandelt. Für Anleger ist dies ein großer<br />

Schritt in Richtung „Zuspruch eines Schadenersatzanspruchs“.<br />

Darüber muss nun im jeweiligen Einzelfall<br />

bef<strong>und</strong>en werden.<br />

1.8 Zur Frage von Prospekthaftungsan -<br />

sprüchen bei Vermittlung von Lehman-<br />

Zertifikaten<br />

(OLG München, Urt. v. 22.05.2012, 5 U<br />

1725/11)<br />

Sachverhalt<br />

Eine Anlegerin hatte im November 2006 Lehman-<br />

Zertifikate erworben, die inzwischen weitgehend<br />

wertlos sind. Dem Erwerb war ein seinem Inhalt<br />

nach streitiges Gespräch vorausgegangen, welches<br />

ein Mitarbeiter eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens<br />

mit der Anlegerin geführt hatte. Die<br />

Anlegerin brachte vor, es sei ein Beratungsvertrag<br />

zustande gekommen. Sie behauptete diverse Beratungsmängel<br />

<strong>und</strong> fehlerhafte Produktunterlagen.<br />

Eine schriftliche Produktbeschreibung wertete sie<br />

als Prospekt, für dessen Inhalt sie neben dem Wertpapierdienstleistungsunternehmen<br />

auch die Prospektherausgeberin<br />

in Anspruch nimmt.<br />

Entscheidung<br />

Das OLG München bejaht sowohl das Zustandekommen<br />

eines Beratungsvertrages als auch dessen<br />

Verletzung, weil die der Anlegerin mittels Emissionsunterlagen<br />

erteilten Informationen in einem für<br />

die Anlageentscheidung wesentlichen <strong>und</strong> daher<br />

aufklärungs- <strong>und</strong> prospektpflichtigen Punkt vom<br />

wahren Sachverhalt zum Nachteil des Anlegers abweichen.<br />

Der Anlageberater ist für eine solche Fehlinformation<br />

mit verantwortlich.<br />

Wird in einer schriftlichen Produktbeschreibung<br />

fälschlicherweise behauptet, hinter einem garantierten<br />

Finanzprodukt stehe die US-amerikanische<br />

Investmentbank als Garant <strong>und</strong> handelt es sich nur<br />

um eine Tochtergesellschaft dieser Investmentbank,<br />

die über keinen Bankenstatus verfügt, handelt es<br />

sich sowohl um einen für die Anlageentscheidung<br />

bedeutsamen Umstand als auch um einen unzutref-<br />

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