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Recht und Urteile - WMD Brokerchannel

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Stand März 2013 I RECHT <strong>und</strong> RECHTSPRECHUNG<br />

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dungsgängen zugleich noch eine mindestens ein- oder zweijährige Berufserfahrung im Bereich Anlageberatung<br />

oder Anlagevermittlung vorliegen.<br />

Seit 01.01.2013 muss der Finanzanlagenvermittler verschiedene Informationspflichten erfüllen. Vor dem<br />

Beratungs- oder Vermittlungsgespräch hat er dem Anlageinteressenten diverse (Status-)Angaben klar <strong>und</strong><br />

verständlich in Textform mitzuteilen (Name, Familienname, Firma, betriebliche Anschrift, Verweis auf das<br />

Vermittlerregister, Aufsichtsbehörde; vgl. im Einzelnen § 12 FinVermV).<br />

Nach § 13 FinVermV ist über Risiken, Kosten <strong>und</strong> Nebenkosten der Finanzanlage zu informieren. Die Informationen<br />

müssen so gefasst sein, dass der Anleger die Art <strong>und</strong> die Risiken der Finanzanlagen verstehen<br />

kann <strong>und</strong> auf dieser Gr<strong>und</strong>lage entscheiden kann, ob die Anlage für ihn geeignet ist oder nicht.<br />

Nach § 14 FinVermV müssen alle Informationen <strong>und</strong> Werbemitteilungen redlich <strong>und</strong> eindeutig <strong>und</strong> für den<br />

Anleger nicht irreführend sein.<br />

Der Finanzanlagenvermittler muss dem Anlageinteressenten ein Informationsblatt aushändigen. Dieses ist<br />

vom Anbieter oder Emittenten der jeweiligen Finanzanlage zu erstellen (vgl. im Einzelnen § 15 FinVermV).<br />

Der Vermittler darf nur für den K<strong>und</strong>en geeignete Produkte empfehlen. Deshalb sind im Rahmen der Beratung<br />

zunächst der Kenntnisstand <strong>und</strong> die Erfahrungen des K<strong>und</strong>en abzufragen. Außerdem ist nach den<br />

finanziellen Verhältnissen des K<strong>und</strong>en zu fragen. Einzelheiten folgen aus § 16 FinVermV.<br />

Die bisher nur für den Vertrieb von Wertpapierdienstleistungsunternehmen geltende Pflicht, Zuwendungen<br />

offenzulegen, wird für gewerbliche Finanzanlagenvermittler übernommen (§ 17 FinVermV).<br />

Zuwendungen sind Provisionen, Gebühren <strong>und</strong> alle geldwerten Vorteile, also beispielsweise auch Bürokostenzuschüsse,<br />

die Überlassung von Hard- oder Software oder Incentives).<br />

Die bisher schon für die Anlageberatung durch Wertpapierdienstleistungsunternehmen geltende Pflicht zur<br />

Anfertigung eines Beratungsprotokolls wird ebenfalls für gewerbliche Finanzanlagenvermittler übernommen<br />

(§ 18 FinVermV).<br />

Impressum<br />

Verlag <strong>und</strong> Herausgeber:<br />

wmd Verlag GmbH<br />

Wiesseer Straße 126<br />

83707 Bad Wiessee<br />

Tel: +49 (0)8022 – 187110<br />

Fax: +49 (0)8022 – 1871129<br />

info@wmd-verlag.de<br />

www.wmd-brokerchannel.de<br />

Geschäftsführung:<br />

Friedrich A. Wanschka<br />

Chefredaktion:<br />

Friedrich A. Wanschka<br />

Layout:<br />

Astrid Klee<br />

Bildquelle / Titel © Gina Sanders - fotolia.com<br />

Bildquelle / Impressum © Gina Sanders - fotolia.com<br />

Technische Umsetzung / Produktion:<br />

wmd Verlag GmbH<br />

Astrid Klee<br />

Wiesseer Straße 126<br />

83707 Bad Wiessee<br />

Tel: +49 (0)8022 – 187110<br />

Fax: +49 (0)8022 – 1871129<br />

info@wmd-verlag.de<br />

Handelsregister: HRB 165643<br />

Amtsgericht München<br />

Bankverbindung:<br />

Sparkasse Rosenheim - Bad Aibling<br />

BLZ 711 500 00, Kto. 24364<br />

Steuer-Nummer: 139/142/50247<br />

Ust.- IdNr. DE 812638572<br />

Verkaufspreis: 7,50 Euro<br />

Der Verleger übernimmt keine Haftung für unverlangt eingereichte Manuskripte <strong>und</strong> Fotos. Mit der Annahme zur Veröffentlichung überträgt der Autor<br />

dem Verleger das ausschließliche Verlagsrecht für die Zeit bis zum Ablauf des Urheberrechts. Dieses <strong>Recht</strong> bezieht sich insbesondere auch auf das <strong>Recht</strong>,<br />

das Werk zu gewerblichen Zwecken per Kopie zu vervielfältigen <strong>und</strong>/oder in elektronische oder andere Datenbanken aufzunehmen. Alle veröffentlichten<br />

Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Ohne schriftliche Genehmigung des Verlegers ist eine Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes<br />

unzulässig. Aufsätze <strong>und</strong> Berichte geben die Meinung des Verfassers wieder. Für den Inhalt ist der Verlag nicht verantwortlich.

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